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   LG Hamburg, 12.10.2017 - 327 O 112/16   

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https://dejure.org/2017,41287
LG Hamburg, 12.10.2017 - 327 O 112/16 (https://dejure.org/2017,41287)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.10.2017 - 327 O 112/16 (https://dejure.org/2017,41287)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 327 O 112/16 (https://dejure.org/2017,41287)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 245/01

    "GEDIOS Corporation"; Anforderungen an die Betätigung einer US-amerikanischen

    Auszug aus LG Hamburg, 12.10.2017 - 327 O 112/16
    Das Personalstatut (Gesellschaftsstatut) einer juristischen Person richtet sich im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika grundsätzlich nach dem Recht des Staates, in dem die juristische Person gegründet wurde ( BGH IPRax 2005, 340).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus LG Hamburg, 12.10.2017 - 327 O 112/16
    Die in den Anlagen K 1 und K 3 enthaltenen Widerrufsbelehrungen heben sich innerhalb jener einheitlichen Vertragsurkunden jeweils drucktechnisch nicht deutlich aus dem übrigen Vertragstext heraus (vgl. BGH , Urteil vom 23.06.2009, Az. XI ZR 156/08, Rn. 24, zitiert nach juris; HansOLG , Urteil vom 20.12.2016, Az. 4 U 135/16).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LG Hamburg, 12.10.2017 - 327 O 112/16
    Es handelt sich hierbei nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne eines Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung (vgl. BGH NJW 2012, 2427 ff., Rn. 28 ff. m. w. N).
  • BGH, 02.07.2015 - III ZR 149/14

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche aus der Kommanditbeteiligung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 12.10.2017 - 327 O 112/16
    Ihm muss persönlich ein schwerer Obliegenheitsverstoß in seiner eigenen Angelegenheit der Anspruchsverfolgung ("Verschulden gegen sich selbst") vorgeworfen werden können, weil sich ihm die den Anspruch begründenden Umstände förmlich aufgedrängt haben, er davor aber letztlich die Augen verschlossen hat (vgl. nur BGH NJW 2015, 2956 f. (2956) m. w. N.).
  • BGH, 23.06.2016 - III ZR 308/15

    Haftung aus Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht über Innenprovisionen

    Auszug aus LG Hamburg, 12.10.2017 - 327 O 112/16
    Der Zeuge K. und die Zeugin R1, letztere unter Zuhilfenahme der ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen, namentlich der Anlagen B 19 bis B 22, haben vielmehr in Übereinstimmung mit den Auszügen aus den Provisionskonten gemäß den Anlagen B 19 bis B 22 und soweit sie hierzu aus eigener Wahrnehmung Angaben haben machen können bestätigt, dass die Innenprovisionen zusammengerechnet pro Anlage des Klägers unter 15 % gelegen haben (vgl. dazu BGH NJW 2016, 3024 ff. (3025)).
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