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   LG Hamburg, 12.11.2020 - 310 O 352/20   

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https://dejure.org/2020,52262
LG Hamburg, 12.11.2020 - 310 O 352/20 (https://dejure.org/2020,52262)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.11.2020 - 310 O 352/20 (https://dejure.org/2020,52262)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. November 2020 - 310 O 352/20 (https://dejure.org/2020,52262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 922 Abs 1 S 1 Halbs 2 ZPO, § 922 Abs 2 ZPO, § 935 ZPO, § 13 UrhG, § 19a UrhG
    Urheberrechtsverletzung im Internet: Wiederveröffentlichung einer Fotografie per Hyperlink

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 08.09.2016 - C-160/15

    Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2020 - 310 O 352/20
    Dies hat der EuGH in seinem Urteil vom 08.09.2016 C-160/15 = GRUR 2016, 1152 = juris klargestellt.

    Daher könne aber aus der Rechtsprechung des EuGH nicht abgeleitet werden, dass das Setzen von Hyperlinks auf eine Website zu geschützten Werken, die auf einer anderen Website frei zugänglich gemacht seien, aber ohne dass hierfür die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers vorliege, grundsätzlich nicht unter den Begriff "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 fielen (EuGH, Urteil vom 08. September 2016 - C-160/15 -, juris-Rz. 40-43).

    Er hat diese Differenzierung vor allem in seinem Urteil vom 08.09.2016 - C-160/15 -, GS Media BV/Sanoma Media Netherlands BV (nachfolgend zit. nach juris) entwickelt:.

    Jedoch lässt seine Begründung zur Grundlage der Kenntnisvermutung in der GS Media-Entscheidung (Urteil vom 08.09.2016 - C-160/15) ersehen, dass danach zu fragen ist, ob vom Linksetzenden erwartet werden kann, dass er die erforderlichen Nachprüfungen vornimmt (vgl. a.a.O. Rz. 51).

  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II - Urheberrechtsverletzung: Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe bei

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2020 - 310 O 352/20
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG diese Rechte in seinem Anwendungsbereich vollständig harmonisiert und die Mitgliedstaaten das durch diese Vorschrift begründete Schutzniveau daher weder unterschreiten noch überschreiten dürfen (BGH, Urteil vom 10. Januar 2019 - I ZR 267/15 -, juris-Rz. 36 und 37 - Cordoba II mwN).

    BGH (Urteil vom 10. Januar 2019 - I ZR 267/15 -, juris-Rz. 41).

  • EuGH, 26.04.2017 - C-527/15

    Der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2020 - 310 O 352/20
    "Um zu beurteilen, ob ein Nutzer eine Handlung der öffentlichen Wiedergabe vornimmt, sind nach EuGH-Rechtsprechung - wie bereits ausgeführt - eine Reihe weiterer Kriterien zu berücksichtigen, die unselbständig und miteinander verflochten sind; sie sind einzeln und in ihrem Zusammenwirken mit den anderen Kriterien anzuwenden, da sie im jeweiligen Einzelfall in sehr unterschiedlichem Maß vorliegen können (EuGH, Urteil vom 26.04.2017 - C-527/15 - Stichting Brein/Wullems, zitiert nach juris-Rz. 30 m.w.N.).

    "Nach der Formulierung im EuGH-Urteil vom 26. April 2017 - C-527/15 - Stichting Brein/Wullems (zitiert nach juris) kann die öffentliche Wiedergabe angenommen werden in Fällen, in denen "erwiesen ist, dass eine Person [...] wusste oder hätte wissen müssen", dass ihr Link auf eine rechtswidrige Wiedergabe verweist.

  • LG Hamburg, 18.11.2016 - 310 O 402/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Zugänglichmachung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2020 - 310 O 352/20
    Daher muss es dem mit Gewinnerzielungsabsicht handelnden Linksetzenden möglich sein, sich darauf berufen zu können, dass die Linksetzung im Rahmen eines solchen Geschäftsmodells erfolgte, in welchem ihm Nachforschungen, die zur Kenntnis von der Unrechtsmäßigkeit der verlinkten Inhalte geführt hätten, nicht zumutbar waren; sofern sich aus dem Beschluss der erkennenden Kammer vom 18.11.2016 - 310 O 402/16 - Architekturfotos -, insbesondere juris-Rz. 49 ein strengerer Haftungsmaßstab ergeben sollte, hält die Kammer an dieser Auffassung nicht mehr fest.
  • EuGH, 13.02.2014 - C-466/12

    Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2020 - 310 O 352/20
    In jener Entscheidung heißt es: Soweit der Gerichtshof im Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a. (C-466/12) den Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 dahin ausgelegt habe, dass das Setzen von Hyperlinks auf auf einer anderen Website frei zugängliche Werke keine "öffentliche Wiedergabe" darstelle, gehe aus der Begründung dieser Entscheidungen hervor, dass sich der Gerichtshof sich darin nur zum Setzen eines Hyperlinks zu Werken habe äußern wollen, die auf einer anderen Website mit Erlaubnis des Rechtsinhabers frei zugänglich gemacht worden seien; da ein solcher Hyperlink und die Website, auf die er verweise, nach demselben technischen Verfahren, nämlich im Internet, Zugang zu dem geschützten Werk verschafften, müsse die Wiedergabe an ein "neues Publikum" gerichtet sein, um als "öffentliche" Wiedergabe angesehen werden zu können.
  • LG Hamburg, 13.06.2017 - 310 O 117/17

    Haftung für Links: Nachforschungen können unzumutbar sein

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2020 - 310 O 352/20
    Die Kammer hat hierzu in ihrem Urteil vom 13.06.2017, Gz. 310 O 117/17, zit. nach juris-Rz. 56, unter Bezugnahme auf die EuGH- und BGH-Rechtsprechung ausgeführt:.
  • EuGH, 07.08.2018 - C-161/17

    Renckhoff - Auch Schüler haben beim Hochladen von Projekten auf Schul-Website das

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2020 - 310 O 352/20
    Für die Einstufung als "öffentliche" Wiedergabe ist weiter erforderlich, dass die Wiedergabe des geschützten Werks unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet, oder ansonsten für ein "neues Publikum" erfolgt, das heißt für ein Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe seines Werks erlaubte (EuGH, GRUR 2018, 911 Rn. 24 - Land Nordrhein-Westfalen/Renckhoff, mwN).
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