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   LG Hamburg, 13.01.2020 - 720 Ns 1/19 - 5110 Js 112/17   

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https://dejure.org/2020,3419
LG Hamburg, 13.01.2020 - 720 Ns 1/19 - 5110 Js 112/17 (https://dejure.org/2020,3419)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.01.2020 - 720 Ns 1/19 - 5110 Js 112/17 (https://dejure.org/2020,3419)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Januar 2020 - 720 Ns 1/19 - 5110 Js 112/17 (https://dejure.org/2020,3419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 53 StGB, § 73 Abs 1 StGB, § 73c StGB
    Einziehung des Wertersatzes: Erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Anordnung der Vermögensabschöpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17

    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2020 - 720 Ns 1/19
    Ist die Einziehung des erlangten Gegenstandes nicht möglich, so ist nach § 73c Satz 1 StGB die Einziehung des Geldbetrages anzuordnen, der dem Wert des Erlangten entspricht (vgl. dazu BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 und vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17).

    "Durch" die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB ist jeder Vermögenswert, der dem Tatbeteiligten durch die rechtswidrige Tat zugeflossen ist, also alles, was in irgendeiner Phase des Tatablaufs in seine tatsächliche Verfügungsgewalt übergegangen und ihm so aus der Tat unmittelbar messbar zugutegekommen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 und vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17 Rn. 8 mwN; BT-Drucks. 18/9525, S. 61).

  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2020 - 720 Ns 1/19
    Ist die Einziehung des erlangten Gegenstandes nicht möglich, so ist nach § 73c Satz 1 StGB die Einziehung des Geldbetrages anzuordnen, der dem Wert des Erlangten entspricht (vgl. dazu BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 und vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17).

    Denn die Einziehung von Taterträgen hat keinen strafähnlichen Charakter, außerdem besteht kein schutzwürdiges Vertrauen auf strafrechtswidrig geschaffene Vermögenslagen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17).

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2020 - 720 Ns 1/19
    "Durch" die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB ist jeder Vermögenswert, der dem Tatbeteiligten durch die rechtswidrige Tat zugeflossen ist, also alles, was in irgendeiner Phase des Tatablaufs in seine tatsächliche Verfügungsgewalt übergegangen und ihm so aus der Tat unmittelbar messbar zugutegekommen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 und vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17 Rn. 8 mwN; BT-Drucks. 18/9525, S. 61).
  • BGH, 06.07.2012 - AnwSt (R) 4/12

    Anwaltsgerichtsverfahren: Verstoß gegen das Widerspruchsverbot bei Abweichung von

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2020 - 720 Ns 1/19
    Neue Feststellungen darf es nur insoweit treffen, als diese hierzu nicht in Widerspruch treten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2012 - AnwSt (R) 4/12, NStZ-RR 2013, 91).
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 208/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung im Rahmen von

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2020 - 720 Ns 1/19
    Ein messbarer wirtschaftlicher Vorteil des Täters ergibt sich daher auch in diesen Fällen nur, soweit sich die Steuerersparnis im Vermögen des Tatbeteiligten tatsächlich niederschlägt (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18

    Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2020 - 720 Ns 1/19
    Nur dann hat der Täter durch die ersparten (steuerlichen) Aufwendungen auch wirtschaftlich etwas erlangt (BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2020 - 720 Ns 1/19
    Liber den durch den Eröffnungsbeschluss definierten Prozessgegenstand wird nicht mehr in einem, sondern in zwei tatrichterlichen Urteilen entschieden, die stufenweise nacheinander ergehen und sich zu einer einheitlichen, das Verfahren abschließenden Sachentscheidung zusammenfügen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 59).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 36/17

    Verfall (Erlangtes bei durch Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen in Höhe

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2020 - 720 Ns 1/19
    Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer "erlangtes Etwas" i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 02.12.2015 - 2 StR 258/15

    Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (ausnahmsweise Untrennbarkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2020 - 720 Ns 1/19
    Die Rechtsprechung versagt - die Bindungswirkung nur dann, wenn die dem Schuldspruch im angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Feststellungen tatsächlicher und rechtlicher Art unklar, lückenhaft, widersprüchlich oder so dürftig sind, dass sich Art und Umfang der Schuld nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße bestimmen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2015 - 2 StR 258/15).
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