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   LG Hamburg, 13.03.1997 - 334 S 118/96   

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https://dejure.org/1997,9063
LG Hamburg, 13.03.1997 - 334 S 118/96 (https://dejure.org/1997,9063)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.03.1997 - 334 S 118/96 (https://dejure.org/1997,9063)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. März 1997 - 334 S 118/96 (https://dejure.org/1997,9063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Staffelmietvereinbarung; Ablauf der Wohnungsbindung; preisgebundener Wohnraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MHG § 10 Abs. 1, Abs. 2; WoBindG § 8, § 10

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.09.2008 - VIII ZR 58/08

    Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein

    a) Diese Rechtsansicht - sofern der Mietspiegel keine Angaben für Einfamilienhäuser enthalte, könne mit einem solchen Mietspiegel eine Mieterhöhung für ein Einfamilienhaus nicht begründet werden - wird in Rechtsprechung und Literatur vertreten (u.a. LG Berlin, GE 2002, 1197; LG Gera, WuM 2002, 497; LG Hagen, WuM 1997, 331; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 9. Aufl., § 558a BGB Rdnr. 35).
  • BGH, 03.12.2003 - VIII ZR 157/03

    Vereinbarung einer Staffelmiete für die Zeit nach Beendigung der Mietpreisbindung

    Nach einer Ansicht kann während einer Mietpreisbindung eine Staffelmiete für die Zeit nach Ablauf der Bindung nicht wirksam vereinbart werden (OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 1357 f.; LG Hamburg, WuM 1997, 331; Börstinghaus in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., § 10 MHG Rdnr. 80 f.; ders. in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., § 557 a BGB Rdnr. 20).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2008 - 3 U 113/07

    Ansprüche auf Mieterhöhung und rückständigen Mietzins aus einem

    Dies kann bei längeren Zeiträumen der Fall sein, wenn der Vermieter in Besitz einer Einzugs- oder Abbuchungsermächtigung ist, von der er hinsichtlich des Erhöhungsbetrages keinen Gebrauch gemacht hatte (vgl. LG Hamburg, WuM 1997, 331, 332).
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