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LG Hamburg, 13.06.2005 - 301 T 353/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 01.05.2004 - 60 XVI 79/02
- LG Hamburg, 13.06.2005 - 301 T 353/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG Hamburg, 01.05.2004 - 60 XVI 79/02
Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2005 - 301 T 353/04
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 1. Mai 2004, Geschäftsnummer 60 XVI 79/02, wird zurückgewiesen.
- LG München I, 17.02.2010 - 16 T 4065/09
Zur Wirksamkeit der in Indien erfolgten Vertragsadoption nach deutschem Recht
Eine bloße Registrierung durch eine staatliche Behörde reicht dazu aber nicht (LG Hamburg Beschluss vom 13.06.2005, Az.: 301 T 353/04, zit. nach juris, Rz. 15;… Staudinger/Heptin, Art. 22 EGBGB Rz. 98).Erforderlich ist vielmehr, dass die staatliche Stelle die sachlichen Voraussetzungen der Adoption eigenständig überprüft und die Bestätigung nur dann erteilt, wenn die Prüfung positiv verläuft (LG Hamburg Beschluss vom 13.06.2005, Az.: 301 T 353/04, zit. nach juris, Rz. 15;… Staudinger/Henrich, Art. 22 EGBGB Rz. 98; Ludwig, RNotZ 2002, 353, 357).
Eine bloße Registrierung reicht gerade nicht aus (LG Hamburg Beschluss vom 13.06.2005, Az.: 301 T 353/04, zit. nach juris, Rz. 15;… Staudinger/Henrich, Art. 22 EGBGB Rz. 98).