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   LG Hamburg, 13.06.2007 - 304 O 148/07   

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https://dejure.org/2007,38449
LG Hamburg, 13.06.2007 - 304 O 148/07 (https://dejure.org/2007,38449)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.2007 - 304 O 148/07 (https://dejure.org/2007,38449)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 304 O 148/07 (https://dejure.org/2007,38449)
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Volltextveröffentlichung

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    Wirksames rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot trotz Grundschuld?

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 27.02.1967 - III ZR 68/66

    Schuldrechtliche Vereinbarung zum Ausschluß der Verfügungsfreiheit des Erblassers

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2007 - 304 O 148/07
    Dies gilt auch für die Verpflichtung, über ein Grundstück nicht zu verfügen, es sei denn, dass sie mit einem formbedürftigen Geschäft eine rechtliche Einheit bildet (BGH 36, 71; FamRZ 1967, 470).
  • OLG Köln, 14.09.1995 - 2 W 125/95

    Ansprüche aus Verfügungsunterlassungsvereinbarung

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2007 - 304 O 148/07
    Die wirksame Verpflichtung begründet einen Unterlassungsanspruch der Verfügungsklägerin als Gläubigerin gegen den Verfügungsbeklagten, den Schuldner der Unterlassungspflicht (BGH 31, 13), Schuldner kann auch der Erwerber eines Gegenstandes sein, wenn er sich selbst im Sinne von § 137 S. 2 BGB verpflichtet hat (Köln NJW-RR 1996, 327).
  • BGH, 20.03.1963 - V ZR 89/62
    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2007 - 304 O 148/07
    Sie bedarf keiner Form (BGH NJW 1963, 1602).
  • BGH, 06.11.1961 - AnwZ (B) 32/61

    Keine Zulassung des Geschäftsführers einer Industrie- und Handelskammer zur

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2007 - 304 O 148/07
    Dies gilt auch für die Verpflichtung, über ein Grundstück nicht zu verfügen, es sei denn, dass sie mit einem formbedürftigen Geschäft eine rechtliche Einheit bildet (BGH 36, 71; FamRZ 1967, 470).
  • BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58

    Erbvertragsvermächtnis

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2007 - 304 O 148/07
    Die wirksame Verpflichtung begründet einen Unterlassungsanspruch der Verfügungsklägerin als Gläubigerin gegen den Verfügungsbeklagten, den Schuldner der Unterlassungspflicht (BGH 31, 13), Schuldner kann auch der Erwerber eines Gegenstandes sein, wenn er sich selbst im Sinne von § 137 S. 2 BGB verpflichtet hat (Köln NJW-RR 1996, 327).
  • BGH, 18.04.1966 - VIII ZR 279/63

    Verfügungsverbot eines Grundstückseigentümers - Vertragliche Verpflichtung des

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2007 - 304 O 148/07
    Nach dieser Vorschrift wäre eine Vereinbarung nichtig, wenn ein Verfügungsverbot gerade mit Rücksicht auf die Stellung des Vertragsgegners als dinglicher Gläubiger, also im Zusammenhang mit dem dinglichen Recht vereinbart worden ist (BGH MDR 1966, 756).
  • BGH, 04.02.1970 - VIII ZR 174/68

    Zulässigkeit der Abtretung des Anwartschaftsrechts auf den Erwerb des Eigentums

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2007 - 304 O 148/07
    Regelmäßig ist die rechtsgeschäftliche Verpflichtung, nicht oder nicht in einer bestimmten Weise zu verfügen, wirksam (z.B. beim Vorbehaltskauf; BGH NJW 1970, 699).
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