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   LG Hamburg, 13.10.2011 - 330 O 112/10   

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LG Hamburg, 13.10.2011 - 330 O 112/10 (https://dejure.org/2011,76769)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.10.2011 - 330 O 112/10 (https://dejure.org/2011,76769)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 330 O 112/10 (https://dejure.org/2011,76769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 39 ZPO, Art 27 BGBEG 1994, Art 29 BGBEG 1994, Art 34 BGBEG 1994
    Darlehensrückzahlungsanspruch einer liechtensteinischen Bank gegenüber einem deutschen Darlehensnehmer: Anwendbares Recht; Widerruf nach liechtensteinischem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.2005 - XI ZR 82/05

    Wirksamkeit einer Rechtswahl; Anwendung des VerbrKrG auf einen im Ausland

    Auszug aus LG Hamburg, 13.10.2011 - 330 O 112/10
    In der Gewährung des Kredits liegt für sich genommen noch keine Dienstleistung (vgl. BGHZ 165, 248 [253]).

    Auch der Umstand, dass das von der Klägerin gewährte Darlehen fester Bestandteil des vom Beklagten gewählten Kapitalanlagemodells war, reicht nicht aus, um die verschiedenen Einzelverträge nach dem maßgebenden Willen der Parteien als einheitliche Dienstleistung im Sinne von Art. 29 Abs. 1 EGBGB anzusehen (vgl. BGHZ 165, 248 [253 f.]) Auch die Kapitallebensversicherung stellt für sich genommen keine Dienstleistung im Sinne von Art. 29 EGBGB a.F. dar.

    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zufolge ist Art. 29 EGBGB a.F. nicht anwendbar, wenn der tätigkeitsbezogene Aspekt nur von untergeordneter Bedeutung ist (BGHZ 165, 248 [253]).

    Eine entsprechende Anwendung von Art. 29 EGBGB scheidet ebenfalls aus (vgl. BGHZ 165, 248 [254 f.]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Anwendung von Art. 34 EGBGB voraus, dass der betreffende Darlehensvertrag von der Richtlinie 87/102/EWG des Rates vom 22.12.1986 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über den Verbraucherkredit (AblEG Nr. L 42 vom 12.02.1987) erfasst ist (BGHZ 165, 248 [256]).

  • OLG Hamburg, 02.03.1990 - 11 U 160/88

    Überschüsse aus Lebensversicherung; Beteiligung des Versicherten; Versicherer;

    Auszug aus LG Hamburg, 13.10.2011 - 330 O 112/10
    Kapitallebensversicherungen sind Verträge eigener Art, die nicht nach den für die entgeltliche Geschäftsbesorgung geltenden Grundsätzen oder entsprechend dieser Grundsätze beurteilt werden können (vgl. OLG Hamburg JZ 1990, 442 [444]).
  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 13.10.2011 - 330 O 112/10
    Der Begriff der Dienstleistung ist weit auszulegen und umfasst tätigkeitsbezogene Leistungen aufgrund von Dienst-, Werk-, Werklieferungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen (BGHZ 123, 380 [385], 135, 124 [130], 165, 248 [253]).
  • OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 203/11

    Internationales Privatrecht: Anwendung der Regeln des internationalen

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13.10.2011, Az. 330 O 112/10, abgeändert:.
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