Rechtsprechung
LG Hamburg, 14.02.2020 - 322 O 321/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 60 Abs 1 S 1 InsO, § 62 S 2 InsO, § 73 Abs 1 S 1 InsO
Beratungspflicht des Insolvenzverwalters gegenüber Gläubigerausschuss-Mitgliedern - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Anspruch des Gläubigerausschussmitglieds gegen Insolvenzverwalter wegen Nichtauszahlung der Vergütung für seine Tätigkeit bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.10.2017 - 303 O 62/17
- LG Hamburg, 14.02.2020 - 322 O 321/19
- OLG Hamburg - 5 U 29/20 (anhängig)
Papierfundstellen
- ZIP 2020, 925
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03
Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters
Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 322 O 321/19
Danach ist der Verwalter einem Massegläubiger (§ 53 InsO) zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine durch eine seiner Rechtshandlungen begründete Masseverbindlichkeit nicht erfüllen kann (sofern nicht § 61 Satz 2 der Verwalter bei Begründung der Verbindlichkeit nicht erkennen konnte, dass die Masse voraussichtlich zur Erfüllung nicht ausreichen würde. Daraus ergibt sich, dass in § 61 InsO nur eine Schadensersatzpflicht für eine pflichtwidrige Begründung von Masseverbindlichkeiten geregelt wird (vgl. auch BGH, Urteil vom 06.05.2004 - IX ZR 48/03 -, juris Rn 14).Ein Schadensersatzanspruch in Folge einer Verletzung der gebotenen Reihenfolge bei der Verteilung ist im Übrigen nicht ohne weiteres auf das Positive Interesse gerichtet (vgl. BGH Urteil vom 06.05.2004 - IX ZR 48/03 -, juris, Rn 40).
- BGH, 09.01.2020 - IX ZR 61/19
Rechtsanwaltshaftung: Hinweispflicht auf eine notwendige Einschaltung eines …
Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 322 O 321/19
Voraussetzung von solchen vertraglichen Pflichten ist (bezogen auf den Anwaltsbereich) im Übrigen, dass die einem zu beratenden Mandanten drohenden Gefahren dem Anwalt bekannt oder für ihn offenkundig sind oder sich ihm bei ordnungsgemäßer Bearbeitung des Mandates aufdrängen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 09.01.2020 - IX ZR 61/19). - BGH, 21.06.2018 - IX ZR 171/16
Insolvenzverwalterhaftung: Anwendbarkeit der Verjährungshöchstfristen des BGB
- BGH, 16.07.2015 - IX ZR 127/14
Insolvenzverwalterhaftung: Beginn der Verjährung eines Anspruchs des …
Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 322 O 321/19
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger zitierten Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.07.2015 (IX ZR 127/14). - LG Hamburg, 27.10.2017 - 303 O 62/17
Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2020 - 322 O 321/19
Er erhob aus diesem Grunde Klage wegen Amtspflichtverletzung gegen die Freie und Hansestadt Hamburg (Aktenzeichen 303 O 62/17).