Rechtsprechung
   LG Hamburg, 14.06.2019 - 322 O 302/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,63730
LG Hamburg, 14.06.2019 - 322 O 302/18 (https://dejure.org/2019,63730)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.06.2019 - 322 O 302/18 (https://dejure.org/2019,63730)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juni 2019 - 322 O 302/18 (https://dejure.org/2019,63730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,63730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Erbunwürdigkeit wegen Tötungsversuchs: Kenntnis des Handelnden von der konkreten Gefährlichkeit seines Tuns

  • erbrechtsiegen.de

    Erbunwürdigkeit wegen Tötungsversuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 344/16

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; spontane oder in affektiver Erregung begangene

    Auszug aus LG Hamburg, 14.06.2019 - 322 O 302/18
    (so für den Fall eines Würgens gegen den Hals BGH StV 2017, 532, juris-Rn. 23).
  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen;

    Auszug aus LG Hamburg, 14.06.2019 - 322 O 302/18
    BGH NStZ 2007, 399 hat ausgeführt:.
  • OLG Hamburg, 08.02.2021 - 2 W 76/20

    Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen einen prozessunfähigen

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 11.11.2020 abgeändert und gegen die Antragsgegnerin zur Erfüllung der Verpflichtung aus Ziff. 1 S. 1 - 4 des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 14.6.2019, Az. 322 O 302/18, ein Zwangsgeld in Höhe von 15.000 EUR festgesetzt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht