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   LG Hamburg, 15.01.2020 - 318 S 59/19   

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https://dejure.org/2020,10764
LG Hamburg, 15.01.2020 - 318 S 59/19 (https://dejure.org/2020,10764)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.01.2020 - 318 S 59/19 (https://dejure.org/2020,10764)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 318 S 59/19 (https://dejure.org/2020,10764)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 21 WoEigG, § 164 BGB, §§ 164 ff BGB
    Wohnungseigentum: Umfassende Vertretung des Sondereigentümers durch seinen sachkundigen Mieter

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Vertretung des Sondereigentümers durch sachkundigen Mieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch ein Mieter kann Vertreter des Eigentümers sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sachkundiger Mieter als Vertreter des Sondereigentümers

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 24 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Umfassende Vertretung des Sondereigentümers durch Mieter

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kann ein Mieter den Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung vertreten lassen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertretung eines Wohnungseigentümers durch seinen Mieter? (IMR 2020, 297)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2020, 329
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 7/11

    Einsicht in Verwaltungsunterlagen durch Dritte möglich?

    Auszug aus LG Hamburg, 15.01.2020 - 318 S 59/19
    Unter Berücksichtigung der vom Kläger betonten Grundsätze, die die Kammer im Zusammenhang mit der Einsichtnahme von bevollmächtigten Dritten in Verwaltungsunterlagen aufgestellt hat (LG Hamburg, Urteil vom 05.10.2011, Az.: 318 S 7/11, zitiert nach juris), würde nur dann etwas Anderes gelten, wenn ein berechtigtes Interesse der Wohnungseigentümer der Einheit G. an der Bevollmächtigung ihres Mieters zu verneinen wäre.
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