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LG Hamburg, 16.01.2018 - 302 S 14/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 7 Abs 1 StVG, § 823 Abs 1 BGB
Verkehrsunfallhaftung: Zurechnungszusammenhang zwischen dem Erstunfall und der Verletzung eines bei diesem Erstunfall von der Unfallstelle entlaufenen Hundes des Unfallgeschädigten bei einem Zweitunfall mehrere Stunden später - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-St. Georg, 27.01.2017 - 911 C 392/16
- LG Hamburg, 16.01.2018 - 302 S 14/17
Papierfundstellen
- NZV 2018, 191
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.02.2013 - VI ZR 116/12
Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang: Sturz eines …
Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2018 - 302 S 14/17
Letztlich kommt es auf eine wertende Betrachtung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls an (BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - VI ZR 116/12 -, juris). - BGH, 31.01.2012 - VI ZR 43/11
Fahrzeughalterhaftung für die bei Verfolgung eines fliehenden Verdächtigen …
Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2018 - 302 S 14/17
Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben, d.h. wenn bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug (mit)geprägt worden ist (vgl. BGH Urteil vom 31. Januar 2012 - VI ZR 43/11, BGHZ 192, 261 Rn. 17). - BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04
Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw. …
Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2018 - 302 S 14/17
An dem auch im Rahmen der Gefährdungshaftung erforderlichen Zurechnungszusammenhang fehlt es dann, wenn die Schädigung nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (vgl. BGH Urteil vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04, VersR 2005, 992, 993 mwN). - BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn
Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2018 - 302 S 14/17
Für eine Zurechnung zur Betriebsgefahr kommt es außerdem maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (vgl. BGH Urteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, VersR 2004, 529, 531). - BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88
Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz, …
Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2018 - 302 S 14/17
Hierzu können auch erst im Anschluss an den Verkehrsunfall, mithin etwa bei der Bergung oder bei der Unfallaufnahme erlittene Schäden gehören, in denen sich die Gefahren des Straßenverkehrs an der Unfallstelle verwirklichen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - VI ZR 241/88, BGHZ 107, 359, 364).