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   LG Hamburg, 16.03.2018 - 330 O 591/15   

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https://dejure.org/2018,16933
LG Hamburg, 16.03.2018 - 330 O 591/15 (https://dejure.org/2018,16933)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.03.2018 - 330 O 591/15 (https://dejure.org/2018,16933)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. März 2018 - 330 O 591/15 (https://dejure.org/2018,16933)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Kapitalanlage: Anspruch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne; Aktualisierungspflicht der Bank

  • Betriebs-Berater

    Kapitalanlage - Anspruch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne; Aktualisierungspflicht der Bank

Kurzfassungen/Presse (8)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kapitalanlage: Werbeprospekte können "permanenter Aktualisierungspflicht" unterliegen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kapitalanlage - Anspruch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne; Aktualisierungspflicht der Bank

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 02.10.2018)

    Fondsprospekt muss aktuell sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wölbern Holland 64: Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wölbern Holland 64: Schadensersatz aus Prospekthaftung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wölbern Holland Fonds 64: Schadensersatz für den Anleger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prospektfehler: Schadensersatzansprüche für den nicht informierten Anleger

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Werbeprospekte zu Geldanlagen müssen richtig, vollständig und aktuell sein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus LG Hamburg, 16.03.2018 - 330 O 591/15
    Der Prospekthaftung im weiteren Sinne unterfallen all jene, denen auf vertraglicher oder quasi vertraglicher Grundlage wegen Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens eine Aufklärungspflicht obliegt und die sich in Erfüllung derselben eines Prospektes bedienen und inhaltlich "zu Eigen machen" oder einen "aus ihrer Person hergeleiteten zusätzlichen Vertrauenstatbestand" schaffen, um so ihren Verhandlungspartnern "eine zusätzliche, wenn nicht gar die auschlaggebende Gewähr für die Richtigkeit der in dem Werbeprospekt oder anderweit über die Kapitalanlage gemachten Angaben zu bieten" (vgl. BGHZ 74, S. 103, 109; vgl. hierzu ebenfalls Assmann, in: Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 4. Auflg. S. 296 Rdnr. 86).
  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder

    Auszug aus LG Hamburg, 16.03.2018 - 330 O 591/15
    Verändern sich diese bis zum Abschluss des Beitrittsvertrages, so müssen die Interessenten nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes rechtzeitig darauf hingewiesen werden, da sich hierdurch ihre Entscheidungsgrundlage ändert (vgl. BGH, Urteil vom 24.04.1978, II ZR 172/76 Tz.24 - juris; BGH, Urteil vom 16.11.1978, II ZR 94/77 Tz.39 - juris).
  • BGH, 16.11.1978 - II ZR 94/77

    "Prospekthaftung" in der Publikums-KG

    Auszug aus LG Hamburg, 16.03.2018 - 330 O 591/15
    Verändern sich diese bis zum Abschluss des Beitrittsvertrages, so müssen die Interessenten nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes rechtzeitig darauf hingewiesen werden, da sich hierdurch ihre Entscheidungsgrundlage ändert (vgl. BGH, Urteil vom 24.04.1978, II ZR 172/76 Tz.24 - juris; BGH, Urteil vom 16.11.1978, II ZR 94/77 Tz.39 - juris).
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