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   LG Hamburg, 16.06.2021 - 318 S 68/19   

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https://dejure.org/2021,39433
LG Hamburg, 16.06.2021 - 318 S 68/19 (https://dejure.org/2021,39433)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.06.2021 - 318 S 68/19 (https://dejure.org/2021,39433)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 318 S 68/19 (https://dejure.org/2021,39433)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch auf erstmalige Herstellung des planmäßigen Zustandes muss gegen die Gemeinschaft geltend gemacht werden und aknn rechtsmissbräuchlich sein; §§ 20 WEG; 1004 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf erstmalige Herstellung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf erstmalige Herstellung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums? (IMR 2022, 30)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Auszug aus LG Hamburg, 16.06.2021 - 318 S 68/19
    Eine bauliche Veränderung liegt auch nicht deshalb vor, weil das Wohnungseigentum - nach Vortrag der Kläger - abweichend vom Aufteilungsplan erstellt wurde (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20.11.2015 - V ZR 284/14, Rn. 7; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 24.07.2007 - 20 W 538/05, Rn. 30; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.11.2001 - 3 W 226/01, Rn. 4 ff., zitiert jeweils nach juris; Merle in: Bärmann, WEG, 14. Auflage, § 21 Rn. 118).

    Der ordnungsgemäße plangerechte Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums wird bei zu errichtenden und bei bestehenden Gebäuden primär durch die Erklärungen zur Begründung von Wohnungseigentum, nämlich der Teilungserklärung oder dem Teilungsvertrag und/oder durch den mitbeurkundeten oder den in Bezug genommenen Aufteilungsplan bestimmt (BGH, Urteil vom 20.11.2015 - V ZR 284/14, Rn. 8).

    Erst wenn die Wohnungseigentümer die plangerechte Herrichtung der Wohnanlage auf Kosten der Gemeinschaft mehrheitlich beschlossen haben, sind die hiervon betroffenen Wohnungseigentümer ab diesem Zeitpunkt zur Duldung des Umbaus verpflichtet (BGH, Urteil vom 20.11.2015 - V ZR 284/14, Rn. 7).

  • EuGH, 28.02.2019 - C-14/18

    Alfamicro/ Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Art. 272 AEUV - Begriff

    Auszug aus LG Hamburg, 16.06.2021 - 318 S 68/19
    das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf vom 05.07.2019, 407c C 14/18, abzuändern und.
  • AG Hamburg-Bergedorf, 05.07.2019 - 407a C 14/18

    Einwilligung zu baulichen Veränderungen in einer WEG

    Auszug aus LG Hamburg, 16.06.2021 - 318 S 68/19
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf vom 05.07.2019, Az. 407a C 14/18, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 26.02.2016 - V ZR 250/14

    Wohnungseigentum: Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den

    Auszug aus LG Hamburg, 16.06.2021 - 318 S 68/19
    Ob der Klageantrag (auch) als Antrag auf Beschlussersetzung zu verstehen ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26.02.2016 - V ZR 250/14, Rn. 16 ff., zitiert nach juris), kann dahin gestellt bleiben.
  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines

    Auszug aus LG Hamburg, 16.06.2021 - 318 S 68/19
    Insbesondere ist die Prozessführungsbefugnis der Kläger nicht durch das Inkrafttreten des § 9a Abs. 2 WEG zum 01.12.2020 entfallen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 07.05.2021 - V ZR 299/19).
  • OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05

    Wohnungseigentum: Anspruch auf den Rückbau von Terrassen und Balkonen

    Auszug aus LG Hamburg, 16.06.2021 - 318 S 68/19
    Eine bauliche Veränderung liegt auch nicht deshalb vor, weil das Wohnungseigentum - nach Vortrag der Kläger - abweichend vom Aufteilungsplan erstellt wurde (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20.11.2015 - V ZR 284/14, Rn. 7; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 24.07.2007 - 20 W 538/05, Rn. 30; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.11.2001 - 3 W 226/01, Rn. 4 ff., zitiert jeweils nach juris; Merle in: Bärmann, WEG, 14. Auflage, § 21 Rn. 118).
  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19

    Verlangen der unmittelbar anteiligen Erstattung der Aufwendungen eines

    Auszug aus LG Hamburg, 16.06.2021 - 318 S 68/19
    Dass die Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung vorliegend angesichts der Mehrheitsverhältnisse ausgeschlossen ist, ändert daran grundsätzlich nichts, sondern kann nur dazu führen, dass die Vorbefassung der Eigentümerversammlung entbehrlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2020 - V ZR 288/19, Rn. 10 ff., zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung baulicher Veränderungen aus der Zeit

    Auszug aus LG Hamburg, 16.06.2021 - 318 S 68/19
    Eine bauliche Veränderung liegt auch nicht deshalb vor, weil das Wohnungseigentum - nach Vortrag der Kläger - abweichend vom Aufteilungsplan erstellt wurde (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20.11.2015 - V ZR 284/14, Rn. 7; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 24.07.2007 - 20 W 538/05, Rn. 30; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.11.2001 - 3 W 226/01, Rn. 4 ff., zitiert jeweils nach juris; Merle in: Bärmann, WEG, 14. Auflage, § 21 Rn. 118).
  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 16.06.2021 - 318 S 68/19
    Ein Beseitigungsanspruch gegen den einzelnen Wohnungseigentümer besteht insoweit aber nicht (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2014 - V ZR 118/13, Rn. 19, zitiert nach juris; OLG Frankfurt a. M., a.a.O.; Merle in: Bärmann, a.a.O., § 21 Rn. 118a).
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