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LG Hamburg, 16.07.2018 - 602 Ks 8/18 |
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- strafakte.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Bittere Erfahrung
Besprechungen u.ä. (2)
- beck-blog (Entscheidungsbesprechung)
Die Brennspiritus-Theorie in der Wiederaufnahme - der Mordfall Sabolic
- strafakte.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Bittere Erfahrung
Sonstiges (4)
- strate.net (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Antrag des Marijan Sabolic auf Wiederaufnahme des Verfahrens
- strate.net (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Erklärung der Verteidigung in der Wiederaufnahmesache des Marijan Sabolic vom 22.07.2018
- strate.net (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)
Wiederaufnahmeverfahren für Marijan Sabolic
- strate.net (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)
Erklärung der Verteidigung in der Wiederaufnahmesache des Marijan Sabolic
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.12.2004 - 621 Ks 12/04
- LG Hamburg, 16.07.2018 - 602 Ks 8/18
- OLG Hamburg, 27.09.2018 - 2 Ws 159/18
- OLG Hamburg, 12.11.2018 - 2 Ws 159/18
- BVerfG, 18.03.2020 - 2 BvR 2607/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 1 Ws 29/05
Wiederaufnahmeverfahren: Voraussetzungen bei Benennung eines Sachverständigen als …
Auszug aus LG Hamburg, 16.07.2018 - 602 Ks 8/18
Die Geeignetheit neuer Tatsachen und Beweismittel ist stets danach zu beurteilen, ob nach Auffassung des Wiederaufnahmegerichts das früher erkennende Gericht anders entschieden hätte, wenn diese neuen Tatsachen und Beweismittel bekannt gewesen wären (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.12.2005, Az. 1 Ws 29/05, Rn. 20; zitiert nach juris).Ein weiteres Sachverständigengutachten ist aber nicht schon deshalb ein neues Beweismittel im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, weil der neu beauftragte Sachverständige zu anderen Ergebnissen kommt als der vom Gericht hinzugezogene (vgl. dazu näher OLG Frankfurt; Beschluss vom 21.12.2005, Az.: 1 Ws 29/05, zitiert nach juris).
- OLG Hamburg, 18.10.1999 - 2 Ws 136/99
Auszug aus LG Hamburg, 16.07.2018 - 602 Ks 8/18
Zwar kann das Merkmal des größeren Erfahrungswissens auch dann gegeben sein, wenn eine Erweiterung einschlägiger wissenschaftlicher Erkenntnisse nach Erstellung des früheren Gutachtens eingetreten ist und des neue Gctachten darauf gestützt (HansOLG Hamburg, Beschluss vom 18.10.1999, Az.: 2 WS 136/99, Rn. 35 - zitiert nach juris).
- OLG Hamburg, 27.09.2018 - 2 Ws 159/18 602 Ks 8/18 Beschluss 7403 Js 252/04.