Rechtsprechung
   LG Hamburg, 16.11.2016 - 318 S 54/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,53963
LG Hamburg, 16.11.2016 - 318 S 54/16 (https://dejure.org/2016,53963)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.11.2016 - 318 S 54/16 (https://dejure.org/2016,53963)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. November 2016 - 318 S 54/16 (https://dejure.org/2016,53963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,53963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 24 Abs 4 WoEigG, § 26 WoEigG, § 43 Nr 4 WoEigG
    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Darlegung einer Kausalität zwischen Nichterscheinen auf einer Eigentümerversammlung und verspäteter Ladung; Einholung von Alternativangeboten bei Wiederwahl des Verwalters

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter kann ohne Konkurrenz wiedergewählt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlussanfechtung wegen verspäteter Einladung möglich? (IMR 2017, 156)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Alternativangebote bei der Wiederwahl des Verwalters! (IMR 2017, 152)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2016 - 318 S 54/16
    Die Wohnungseigentümer haben nach § 21 Abs. 3 und 4 WEG nicht nur einen Anspruch darauf, dass die Tätigkeit der Verwaltung diesen Grundsätzen entspricht, sondern auch darauf, dass der Verwalter selbst diesen Anforderungen genügt (BGH, Urteil vom 22.06.2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175, Rn. 7, zitiert nach juris; Urteil vom 10.06.2011 - V ZR 146/10, NJW 2011, 3025, 3026 Rn. 11, zitiert nach juris; Bärmann/Merle, WEG, 12. Auflage, § 26 Rn. 48).

    Daran fehlt es, wenn ein wichtiger Grund gegen die Bestellung spricht (BGH, Urteil vom 22.06.2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175, Rn. 7, zitiert nach juris; BayObLG, WE 1990, 68; OLG Stuttgart, NJW-RR 1986, 315, 317).

    Die Bestellung des Verwalters widerspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung deshalb erst, wenn die Wohnungseigentümer ihren Beurteilungsspielraum überschreiten, das heißt, wenn es objektiv nicht mehr vertretbar erscheint, dass sie den Verwalter ungeachtet der gegen ihn sprechenden Umstände bestellen (BGH, Urteil vom 22.06.2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175, Rn. 7, zitiert nach juris).

  • LG München I, 06.02.2008 - 1 T 22613/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Kostenprivileg bei vorsorglicher Anfechtung aller

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2016 - 318 S 54/16
    Unabhängig davon besteht für den Wohnungseigentümer bei nicht rechtzeitiger Übersendung des Protokolls der Eigentümerversammlung die Möglichkeit, sich durch Einsichtnahme in die Beschlusssammlung zuverlässig über die gefassten Beschlüsse zu informieren (LG München I, Beschluss vom 06.02 2008 - 1 T 22613/07, NJW 2008, 1823; Kammer, Beschluss vom 19.08.2010 - 318 T 57/10, ZMR 2010, 990; LG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2013 - 19 T 295/12, Wohnungseigentümer 2013, 167, zitiert nach juris).

    Vielmehr hat der Kläger das Kostenrisiko zu tragen, da es ihm - wie bereits oben unter Ziff. 3. Ausgeführt - im Falle nicht rechtzeitiger Übersendung des Protokolls der Eigentümerversammlung vom 15.06.2015 oblegen hätte, Einsicht in die Beschlusssammlung zu nehmen, um sich davon zu überzeugen, welche Beschlüsse mit welchem Inhalt auf der Eigentümerversammlung gefasst worden sind (vgl. LG München I, Beschluss vom 06.02 2008 - 1 T 22613/07, NJW 2008, 1823; Kammer, Beschluss vom 19.08.2010 - 318 T 57/10, ZMR 2010, 990; LG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2013 - 19 T 295/12, Wohnungseigentümer 2013, 167, zitiert nach juris).

  • LG Hamburg, 19.08.2010 - 318 T 57/10

    Blankettanfechtung gegen Beschlüsse: Streitwert?

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2016 - 318 S 54/16
    Unabhängig davon besteht für den Wohnungseigentümer bei nicht rechtzeitiger Übersendung des Protokolls der Eigentümerversammlung die Möglichkeit, sich durch Einsichtnahme in die Beschlusssammlung zuverlässig über die gefassten Beschlüsse zu informieren (LG München I, Beschluss vom 06.02 2008 - 1 T 22613/07, NJW 2008, 1823; Kammer, Beschluss vom 19.08.2010 - 318 T 57/10, ZMR 2010, 990; LG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2013 - 19 T 295/12, Wohnungseigentümer 2013, 167, zitiert nach juris).

    Vielmehr hat der Kläger das Kostenrisiko zu tragen, da es ihm - wie bereits oben unter Ziff. 3. Ausgeführt - im Falle nicht rechtzeitiger Übersendung des Protokolls der Eigentümerversammlung vom 15.06.2015 oblegen hätte, Einsicht in die Beschlusssammlung zu nehmen, um sich davon zu überzeugen, welche Beschlüsse mit welchem Inhalt auf der Eigentümerversammlung gefasst worden sind (vgl. LG München I, Beschluss vom 06.02 2008 - 1 T 22613/07, NJW 2008, 1823; Kammer, Beschluss vom 19.08.2010 - 318 T 57/10, ZMR 2010, 990; LG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2013 - 19 T 295/12, Wohnungseigentümer 2013, 167, zitiert nach juris).

  • LG Stuttgart, 15.01.2013 - 19 T 295/12
    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2016 - 318 S 54/16
    Unabhängig davon besteht für den Wohnungseigentümer bei nicht rechtzeitiger Übersendung des Protokolls der Eigentümerversammlung die Möglichkeit, sich durch Einsichtnahme in die Beschlusssammlung zuverlässig über die gefassten Beschlüsse zu informieren (LG München I, Beschluss vom 06.02 2008 - 1 T 22613/07, NJW 2008, 1823; Kammer, Beschluss vom 19.08.2010 - 318 T 57/10, ZMR 2010, 990; LG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2013 - 19 T 295/12, Wohnungseigentümer 2013, 167, zitiert nach juris).

    Vielmehr hat der Kläger das Kostenrisiko zu tragen, da es ihm - wie bereits oben unter Ziff. 3. Ausgeführt - im Falle nicht rechtzeitiger Übersendung des Protokolls der Eigentümerversammlung vom 15.06.2015 oblegen hätte, Einsicht in die Beschlusssammlung zu nehmen, um sich davon zu überzeugen, welche Beschlüsse mit welchem Inhalt auf der Eigentümerversammlung gefasst worden sind (vgl. LG München I, Beschluss vom 06.02 2008 - 1 T 22613/07, NJW 2008, 1823; Kammer, Beschluss vom 19.08.2010 - 318 T 57/10, ZMR 2010, 990; LG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2013 - 19 T 295/12, Wohnungseigentümer 2013, 167, zitiert nach juris).

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2016 - 318 S 54/16
    Sie haben vielmehr einen Beurteilungsspielraum und dürfen von einer Abberufung absehen, wenn dies aus objektiver Sicht vertretbar erscheint (BGH a.a.O., Rn. 8, zitiert nach juris; Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11, NJW 2012, 1884 f., Rn. 9 f., zitiert nach juris).

    Das kann erforderlich sein, wenn die Mehrheit aus der Sicht eines vernünftigen Dritten gegen ihre eigenen Interessen handelt, weil sie - etwa aus Bequemlichkeit - massive Pflichtverletzungen tolerieren will; auch eine Majorisierung durch einen Mehrheitseigentümer kann Anlass für eine kritische Würdigung der Beweggründe sein (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11, Rn. 10, zitiert nach juris; Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 253/10, Rn. 12, zitiert nach juris).

  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2016 - 318 S 54/16
    Er soll die Möglichkeit haben, sich anhand der Tagesordnung auf die Versammlung vorzubereiten und sich zu entscheiden, ob er daran teilnehmen will (BGH, Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 129/11, Rn. 9, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 08.06.2011 - 318 S 149/10
    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2016 - 318 S 54/16
    Aus dem vom Kläger zitierten Urteil der Kammer vom 08.06.2011 - 318 S 149/10 (ZMR 2012, 465) kann er nichts Günstiges für sich herleiten, da diese Entscheidung zu einem vollkommen anderen Sachverhalt ergangen ist.
  • LG Hamburg, 27.06.2012 - 318 S 196/11

    WEG-Versammlung ist keine "Informations- und Austauschrunde"!

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2016 - 318 S 54/16
    Daher kann dahinstehen, ob der Kläger überhaupt einen Anspruch auf die Aufnahme der von ihm gewünschten Tagesordnungspunkte gehabt hätte, d.h. ob die Behandlung dieser Punkte ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG) entsprochen hätte (Kammer, Urteil vom 27.06.2012 - 318 S 196/11, ZMR 2013, 62; Kümmel in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 24 Rdnr. 24).
  • AG Idstein, 07.09.2015 - 32 C 7/15

    Ladungsfrist nicht eingehalten: Gefasste Beschlüsse (un-)gültig?

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2016 - 318 S 54/16
    Zur Schlüssigkeit der Anfechtungsklage muss der Kläger auch vortragen, dass er an der Eigentümerversammlung teilgenommen hätte, wenn ihm die Ladung innerhalb der Einberufungsfrist zugegangen wäre, und nur wegen des verspäteten Zugangs des Einladungsschreibens daran gehindert war (AG Idstein, Urteil vom 07.09.2015 - 32 C 7/15 (21), ZMR 2016, 318, Rn. 12, zitiert nach juris; Kümmel in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 24 Rdnr. 21).
  • OLG Stuttgart, 18.12.1985 - 8 W 338/85
    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2016 - 318 S 54/16
    Daran fehlt es, wenn ein wichtiger Grund gegen die Bestellung spricht (BGH, Urteil vom 22.06.2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175, Rn. 7, zitiert nach juris; BayObLG, WE 1990, 68; OLG Stuttgart, NJW-RR 1986, 315, 317).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 146/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Abberufung eines untauglichen Verwalters

  • LG Düsseldorf, 30.12.2011 - 16 S 30/10

    Verwalterbestellung: Laufzeit und Vergütung sind festzulegen!

  • OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung; Einberufungsrecht;

  • BGH, 28.10.2011 - V ZR 253/10

    Wohnungseigentum: Abbedingung des Kopfprinzips zugunsten des Objekt- und

  • LG München I, 27.09.2018 - 36 S 18251/16

    Fehlerhafte Einladung zur Eigentümerversammlung

    Dieser klägerische Vortrag löst, unabhängig von der Frage, ob man insoweit von einer Abstufung der Darlegungs- und Beweislast auszugehen hat (vgl. dazu LG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2016, Az. 318 S 54/16 zitiert nach juris; Zöller, ZPO, 32. Auflage, vor § 284, Rn. 34), schon nach § 138 Abs. 2 ZPO die Pflicht der Beklagen zum substanziierten Bestreiten aus, so dass diese sich nicht mehr auf eine bloße Erklärung mit Nichtwissen beschränken können, sondern sich zu den vom Kläger behaupteten Tatsachen zu erklären und zu erläutern haben, von welchem Sachverhalt sie insoweit ausgehen (BGH NJW 2010, 1357 Rn. 16).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der beklagtenseits zitierten Entscheidung des LG Hamburg vom 16.11.2016 (LG Hamburg, Beschluss vom 16. November 2016, Az: 318 S 54/16, zitiert nach juris).

  • LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16

    Gültigkeit mehrerer auf einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse

    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob die Klägerin - wie das Amtsgericht mit der in der jüngsten Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. LG Hamburg, Beschl. v. 16.11.2016 - 318 S 54/16 = BeckRS 2016, 114573; AG Idstein, Urt. v. 07.09.2015 - 32 C 7/15 Rn. 12, zitiert nach juris m.w.N.) meint - gehalten war, zur Schlüssigkeit ihrer Anfechtungsklage auch vorzutragen, dass sie an der Eigentümerversammlung teilgenommen oder einen Vertreter entsendet hätte, wenn ihr die Ladung innerhalb der Einberufungsfrist zugegangen wäre, und sie nur wegen des verspäteten Zugangs des Einladungsschreibens daran gehindert war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht