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LG Hamburg, 16.12.2015 - 318 S 33/15 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 921 BGB, § 1004 BGB, § 1008 BGB, § 1 Abs 5 WoEigG, § 10 Abs 7 WoEigG
Wohnungseigentümergemeinschaft: Anspruch auf Unterlassung der Schließung des Tores der gemeinsamen Einfahrt; Passivlegitimation des Wohnungseigentümerverbands - ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Grundstücksrecht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer ein Tor jederzeit öffnen darf, darf es auch jederzeit abschließen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-St. Georg, 03.03.2015 - 980a C 43/13
- LG Hamburg, 16.12.2015 - 318 S 33/15
Papierfundstellen
- ZMR 2016, 238