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   LG Hamburg, 17.06.2011 - 331 O 262/10   

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LG Hamburg, 17.06.2011 - 331 O 262/10 (https://dejure.org/2011,61693)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.06.2011 - 331 O 262/10 (https://dejure.org/2011,61693)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juni 2011 - 331 O 262/10 (https://dejure.org/2011,61693)
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Wird zitiert von ... (10)

  • LG München II, 12.03.2013 - 8 S 4628/12
    Bezüglich der Fahrkostenpauschale ist bei der Frage der Üblichkeit davon auszugehen, was die Mitgliederbefragung in ihrer Mehrheit angegeben hat und nicht von Vorgaben eines einzelnen Landgerichts, die dieses fehlerhaft aufgrund der Angaben im JVEG zugrundegelegt hat, so die von Berufungsführerseite zitierte Entscheidung des LG Hamburg 331 O 262/10).
  • AG Norderstedt, 23.04.2014 - 42 C 429/13
    Die bedeutet aber nicht, dass auch Sachverständige die von Ihnen für die Gutachtenerstellung angefertigten Fotos nur zu diesen Preisen abrechnen dürfen (LG Hamburg, Urteil v. 17.06.2011 - 331 0 262/10, zitiert nach juris).
  • AG Hamburg-Altona, 05.11.2013 - 316 C 301/13
    Das entspreche der zutreffenden Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 17.6.2011 (331 O 262/10).
  • LG Halle, 21.12.2012 - 2 S 218/12
    Ist aber das von dem Sachverständigen festgesetzte Honorar in bestimmten Kostenpunkten auch für den Geschädigten erkennbar unangemessen hoch, darf er im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB die Rechnung des Sachverständigen nicht akzeptieren und vollständig begleichen (LG Hamburg, Urteil vom 17.06.2011, Az. 331 O 262/10, zitiert nach juris).
  • AG Norderstedt, 13.01.2015 - 46 C 13/14
    Daraus folgt aber nicht, dass Sachverständige für im Rahmen der Gutachtenerstellung angefertigten Fotos nur diese Preisen ansetzen dürfen (LG Hamburg, Urt. v. 17.06.2011 - 331 O 262/10).
  • AG Hamburg-Barmbek, 19.02.2014 - 823 C 285/13
    Wie das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 17.06.2011 (331 O 262/10, zitiert nach juris) zu dem Ergebnis kommt, dass ein Sachverständiger für ein Foto nur maximal EUR 0, 50 ansetzen darf, ist in der Entscheidung nicht näher begründet.
  • AG Hamburg-Barmbek, 19.02.2014 - 823 C 212/13
    Wie das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 17.06.2011 (331 O 262/10, zitiert nach juris) zu dem Ergebnis kommt, dass ein Sachverständiger für ein Foto nur maximal EUR 0, 50 ansetzen darf, ist in der Entscheidung nicht näher begründet.
  • AG Kulmbach, 12.09.2016 - 70 C 148/16
    Ein hierfür erforderliches auffälliges Missverhältnis der Kosten des beauftragten Sachverständigen im Vergleich zu anderen Sachverständigen muss dem Geschädigten allerdings erkennbar sein (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 17.06.2011 - 331 O 262/10).
  • AG Bayreuth, 30.03.2016 - 103 C 1251/15
    Ein hierfür erforderliches auffälliges Missverhältnis der Kosten des beauftragten Sachverständigen im Vergleich zu anderen Sachverständigen muss dem Geschädigten allerdings erkennbar sein (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 17.06.2011 - 331 O 262/10).
  • AG Hamburg-Barmbek, 13.05.2015 - 816 C 61/15
    Wie das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 17.06.2011 (331 O 262/10, zitiert nach juris) zu dem Ergebnis kommt, dass ein Sachverständiger für ein Foto nur maximal EUR 0, 50 ansetzen darf, ist in der Entscheidung nicht näher begründet.
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