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   LG Hamburg, 17.06.2022 - 310 O 174/21   

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LG Hamburg, 17.06.2022 - 310 O 174/21 (https://dejure.org/2022,33531)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.06.2022 - 310 O 174/21 (https://dejure.org/2022,33531)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juni 2022 - 310 O 174/21 (https://dejure.org/2022,33531)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 13 UrhG, § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs 1 UrhG, § 97 Abs 2 UrhG
    Ansprüche des Urhebers auf Schadens- und Abmahnkostenersatz wegen der Verwendung einer Fotografie

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2022 - 310 O 174/21
    Die einseitige Festlegung einer Leistungszeit durch den Gläubiger reicht für die Anwendung der Vorschrift nicht aus (vgl. BGH, NJW 2008, 50 Rn. 7).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 169/07

    BTK

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2022 - 310 O 174/21
    Für einen längeren Zeitraum und zu einem höheren Zinssatz wären Zinsen nur dann zuzusprechen, wenn bei freien Lizenzverhandlungen üblicherweise eine Fälligkeitsabrede und eine Vereinbarung über einen höheren Zinssatz getroffen worden wäre (vgl. BGH, GRUR 2010, 239 Rn. 55 - BTK).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2022 - 310 O 174/21
    Dabei ist die Höhe des Ersatzanspruchs nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (BGH, GRUR 2010, 744 Rn. 52 - Sondernewsletter).
  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 76/11

    Werbung für geschütztes Werk bzw. Vervielfältigungsstücke

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2022 - 310 O 174/21
    Ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der eigenständigen Geltendmachung von Ansprüchen aus Rechtsverletzungen besteht, wenn der Rechtsinhaber sich eine fortdauernde Teilhabe am wirtschaftlichem Ertrag aus der Verwertung seines Rechts vorbehalten hat (BGH, GRUR 2016, 487 Rn. 26 - Wagenfeld-Leuchte II, m.w.N.).
  • BGH, 18.06.2020 - I ZR 93/19

    Nachlizenzierung

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2022 - 310 O 174/21
    Da dem deutschen Recht ein Strafschadensersatzanspruch fremd ist (vgl. BGH, GRUR 2020, 990 Rn. 26 - Nachlizenzierung; BGH, GRUR 2022, 229 Rn. 84 - ÖKO-TEST III), kommt es entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht darauf an, ob Dritte ohne einen Schadensersatzanspruch des Urhebers keine "ernsthaften Konsequenzen befürchten müssten", da sie als "Lehrgeld" lediglich die Rechtsverfolgungskosten für die Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen zahlen müssten.
  • OLG Hamburg, 27.06.2012 - 5 U 29/10

    Urheberrechtsverletzung: Gerichtliche Schadensschätzung bei unberechtigter

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2022 - 310 O 174/21
    Die Höhe der wegen der unterbliebenen Urhebernennung zusätzlich zu zahlenden Lizenz wird in Rechtsprechung und Literatur überwiegend mit 100% angesetzt (HansOLG, ZUM-RD 2013, 390, juris Rn. 98, m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.06.2016 - 6 W 72/16

    Objektiver Wert von Lichtbildern Creative-Commons-Lizenz ist Null

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2022 - 310 O 174/21
    Die Kammer tritt nicht der Ansicht der Beklagten bei, dass der Schadensersatz hier Null sei, weil "vereinfacht" davon gesprochen werden könnte: "2 x 0 ist immer 0!" Die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 29. Juni 2016 - I-6 W 72/16, juris Rn. 12; vgl. auch OLG Köln, GRUR 2015, 167. juris Rn. 99) trifft ersichtlich nicht den vorliegenden Fall, da die Fotografie hier nicht - etwa im Rahmen einer Creative-Commons-Lizenz - sowohl für kommerzielle wie nicht-kommerzielle Nutzungen kostenlos freigegeben wurde, so dass auch der Namensnennung kein wirtschaftlicher Wert zugemessen werden könnte.
  • OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14

    Auslegung des Begriffs "non-commercial" im Rahmen einer CC-Lizenz

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2022 - 310 O 174/21
    Die Kammer tritt nicht der Ansicht der Beklagten bei, dass der Schadensersatz hier Null sei, weil "vereinfacht" davon gesprochen werden könnte: "2 x 0 ist immer 0!" Die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 29. Juni 2016 - I-6 W 72/16, juris Rn. 12; vgl. auch OLG Köln, GRUR 2015, 167. juris Rn. 99) trifft ersichtlich nicht den vorliegenden Fall, da die Fotografie hier nicht - etwa im Rahmen einer Creative-Commons-Lizenz - sowohl für kommerzielle wie nicht-kommerzielle Nutzungen kostenlos freigegeben wurde, so dass auch der Namensnennung kein wirtschaftlicher Wert zugemessen werden könnte.
  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20

    ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2022 - 310 O 174/21
    Da dem deutschen Recht ein Strafschadensersatzanspruch fremd ist (vgl. BGH, GRUR 2020, 990 Rn. 26 - Nachlizenzierung; BGH, GRUR 2022, 229 Rn. 84 - ÖKO-TEST III), kommt es entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht darauf an, ob Dritte ohne einen Schadensersatzanspruch des Urhebers keine "ernsthaften Konsequenzen befürchten müssten", da sie als "Lehrgeld" lediglich die Rechtsverfolgungskosten für die Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen zahlen müssten.
  • OLG Frankfurt, 26.01.2016 - 11 U 17/15

    Lizenzsätze für Wäschefotos; Erteilung von Unterlizenzen

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2022 - 310 O 174/21
    Soweit der Kläger auf die Entscheidungen OLG München, ZUM 2014, 420, juris Rn. 15 f. und OLG Frankfurt, ZUM-RD 2016, 720, juris Rn. 56 verweist, in denen die Oberlandesgerichte in Fällen unberechtigter Unterlizenzierung eine Aktivlegitimation des Urhebers trotz Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte angenommen haben, lässt sich den Entscheidungen nicht entnehmen, dass sie sich mit der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und dem Erfordernis eines eigenen schutzwürdigen Interesses des Urhebers an der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs auseinandergesetzt haben.
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

  • LG Düsseldorf, 15.11.2013 - 12 O 483/10

    Keine Aktivlegitimation des Urhebers nach Veräußerung

  • BGH, 01.04.2021 - I ZR 9/18

    Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"

  • OLG München, 21.11.2013 - 6 U 1500/13

    80,- EUR für Online-Fotoklau + 100,- EUR Aufschlag wegen fehlender

  • LG Köln, 13.07.2023 - 14 O 237/22

    Ghostwriterin hat Anspruch auf Nennung bei autobiographischem Buch

    In solchen Fällen kommt eine Berechnungsmethode nach dem Motto "2 x 0 ist immer 0!" nicht in Betracht (so auch zutreffend LG Hamburg, Urteil vom 17.06.2022 - 310 O 174/21, GRUR-RS 2022, 32939, Rn. 52; anders bei kostenfreien Lizenzen, wenn man rechnen müsse "0 x 0 ist 0", vgl. OLG Köln, GRUR 2015, 167, ähnlich auch im Bereich des Markenrechts BGH GRUR 2022, 229, Rn. 85 - Ökotest III).
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