Rechtsprechung
   LG Hamburg, 17.07.2015 - 311 S 88/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,60273
LG Hamburg, 17.07.2015 - 311 S 88/14 (https://dejure.org/2015,60273)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.07.2015 - 311 S 88/14 (https://dejure.org/2015,60273)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juli 2015 - 311 S 88/14 (https://dejure.org/2015,60273)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,60273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 278 BGB, § 543 Abs 1 BGB, § 22 SGB 2, §§ 22 ff SGB 2
    Wohnraummiete: Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Mietzahlungen des Jobcenters

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 11.12.1997 - 8 REMiet 1354/96

    Fristlose Kündigung des Vermieters; Unpünktliche Mietzahlungen; Verschulden des

    Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2015 - 311 S 88/14
    In diesem Fall nimmt der Amtsträger ausschließlich hoheitliche Aufgaben wahr, um die Grundsicherung des Hilfebedürftigen zu gewährleisten (vgl. BGH v. 21.10.2009 - VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781; KG, RE v. 11.12.1997 - 8 RE-Miet 1354/96).

    Daher sollte sich das Einstehenmüssen des Mieters auf sein eigenes Verhalten reduzieren, jedenfalls in Fällen der Beteiligung des Jobcenters, wenn der Mieter alles getan hat, damit ihm staatliche Unterstützung zuteil wird (vgl. Sternel , aaO, Rn. XII 131; weitergehend KG v. 11.12.1997, aaO).

    Wenn dabei allein vom Sozialamt/Jobcenter zu vertretende Verzögerungen den Wohnungsverlust herbeiführen könnten, erschiene dies im Verhältnis zum erstrebten Zweck auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Vermieters unverhältnismäßig (vgl. KG v. 11.12.1997, aaO).

  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 175/14

    Zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters

    Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2015 - 311 S 88/14
    Im Übrigen sei im Hinblick auf das Verschuldenserfordernis die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil v. 04.02.2015 - VIII ZR 175/14) zu beachten, nach der der Geldschuldner sein Leistungsunvermögen i.S.d. § 286 Abs. 4 BGB stets zu vertreten habe.

    Sie verweist auf das Urteil des 8. Senats vom 04.02.2015 - VIII ZR 175/14, NZM 2015, 196.

    Der Bundesgerichtshof hat zudem seine Rechtsprechung aufrechterhalten, dass sich ein hilfsbedürftiger Wohnungsmieter die Säumnis einer öffentlichen Stelle, die die Kosten seiner Unterkunft zu übernehmen habe, nicht gemäß § 278 BGB als eigenes Verschulden zurechnen zu lassen habe (vgl. BGH v. 04.02.2015, aaO, Rn. 20; vgl. auch Börstinghaus , LMK 2015, 367524).

  • BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 64/09

    Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen

    Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2015 - 311 S 88/14
    In diesem Fall nimmt der Amtsträger ausschließlich hoheitliche Aufgaben wahr, um die Grundsicherung des Hilfebedürftigen zu gewährleisten (vgl. BGH v. 21.10.2009 - VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781; KG, RE v. 11.12.1997 - 8 RE-Miet 1354/96).

    Der Anspruchsberechtigte schaltet das Jobcenter insoweit nicht als Hilfsperson zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber seinem Vermieter ein; vielmehr wendet er sich an die staatliche Stelle, um selbst die notwendigen Mittel für den eigenen Lebensunterhalt zu erhalten (BGH v. 21.10.2009, aaO).

    Der Schuldner schaltet einen Dritten in die Leistungsbeziehung zum Gläubiger ein; die Hilfsperson übernimmt eine Aufgabe, die im Verhältnis zum Gläubiger dem Schuldner selbst obliegt (vgl. BGH v. 21.10.2009, aaO, mwN).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2015 - 311 S 88/14
    § 241 Abs. 2 BGB in Verbindung mit der Sozialpflichtigkeit des Eigentums (vgl. Art. 14 Abs. 1 GG) erfordert, dass der Vermieter Rücksicht auf die Verhältnisse des Mieters nimmt, dessen Besitzrecht ebenfalls Art. 14 GG unterstellt ist (vgl. BVerfG v. 26.05.1993 - 1 BvR 208/93, NJW 1993, 2035).
  • LG Potsdam, 04.09.2012 - 4 S 96/12

    Wohnraummiete: Recht des Mieters zur Aufnahme eines volljährigen Kindes in die

    Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2015 - 311 S 88/14
    Insofern kann es nach Ansicht der Kammer keinen Unterschied machen, dass die Beklagte zu 1) als alleinige Mieterin Familienangehörige in ihrer Wohnung aufgenommen hat, was zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört (vgl. LG Potsdam v. 04.09.2012 - 4 S 96/12, WuM 2012, 612, Schmidt-Futterer/ Eisenschmid , 11. Aufl. 2013, § 535 Rn. 291), von denen eines seinerseits hilfsbedürftig ist und Mittel vom Jobcenter erhält.
  • LG Hamburg, 13.01.2004 - 311 O 195/03
    Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2015 - 311 S 88/14
    Diese Zahlungen können vielmehr auch als Drittleistungen auf Grund einer Freihalteverpflichtung im Innenverhältnis angesehen werden (vgl. LG Hamburg v. 13.01.2004 - 311 O 195/03, ZMR 2004, 348; Sternel , MietR Aktuell, 4. Aufl. 2009, Rn. I 42 f.).
  • BGH, 19.06.2008 - IX ZR 84/07

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Herausgabe einer durch den Schuldner

    Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2015 - 311 S 88/14
    Die Insolvenzmasse ist vom hiesigen Rechtsstreit nicht betroffen; der Mieter bleibt daher Herausgabeschuldner und das Verfahren ist nicht nach § 240 ZPO unterbrochen (vgl. BGH v. 19.06.2008 - IX ZR 84/07, NZM 2008, 606).
  • BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 84/09

    Zwangsversteigerung eines Mietshauses: Eintritt des Erstehers als Vermieter in

    Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2015 - 311 S 88/14
    Die Kammer verkennt nicht, dass insofern eine Einigung auch durch konkludentes Verhalten, z. B. Mietzahlung und Gebrauchsgewährung, herbeigeführt werden kann (vgl. BGH v. 13.07.2005 - VIII ZR 255/04, NJW 2005, 2620; v. 20.01.2010 - VIII ZR 84/09, NJW-RR 2010, 1095; Palandt- Weidenkaff , 74. Aufl. 2015, § 535 Rn. 7).
  • BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 255/04

    Eintritt eines Ehegatten in den mit dem Ehepartner geschlossenen Mietvertrag

    Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2015 - 311 S 88/14
    Die Kammer verkennt nicht, dass insofern eine Einigung auch durch konkludentes Verhalten, z. B. Mietzahlung und Gebrauchsgewährung, herbeigeführt werden kann (vgl. BGH v. 13.07.2005 - VIII ZR 255/04, NJW 2005, 2620; v. 20.01.2010 - VIII ZR 84/09, NJW-RR 2010, 1095; Palandt- Weidenkaff , 74. Aufl. 2015, § 535 Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht