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LG Hamburg, 17.07.2017 - 419 HKO 57/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Internationaler Warenkauf: Vertragliche Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch Verweis auf eine Internetseite
- ra.de
- cisg-online.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 4 Sch 8/13
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs; Heilung fehlender …
Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2017 - 419 HKO 57/15
Deshalb ist grundsätzlich vom Verwender solcher Bedingungen zu fordern, dass er dem Erklärungsgegner diesen Text übersendet oder anderweitig zugänglich macht (…vgl. BGH a. a. O. Rz. 15 m. w. N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2014, Az. I - 4 SCH 8/13, Rz. 56, zitiert nach juris). - OLG Jena, 10.11.2010 - 7 U 303/10
Internationaler Warenkauf: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der …
Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2017 - 419 HKO 57/15
Nach richtiger Ansicht ist die Frage zu verneinen, jedenfalls für den hier vorliegenden Fall, dass der Vertrag nicht über das Internet (etwa über ein Bestellformular auf einer Homepage) sondern schriftlich geschlossen wird (vgl. OLG Celle…, Urteil vom 24.07.2009, Az. 13 W 48/09, Rz. 14, zitiert nach juris; OLG Jena, Urteil vom 10.11.2010, Az. 7 U 303/10, Rz. 27, zitiert nach juris;… Staudinger-Magnus a. a. O.;… Schlechtriem/Schwenzer, CISG, 6. Aufl., Art. 14, Rz 50). - BGH, 31.10.2001 - VIII ZR 60/01
Einbeziehung von AGB in dem UN-Kaufrecht unterliegende Verträge
Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2017 - 419 HKO 57/15
Allerdings enthält das CISG keine besonderen Regeln für die Einbeziehung standardisierter Geschäftsbedingungen in dem Vertrag, weshalb durch Auslegung (Art. 8 CISG) zu ermitteln ist, ob die AGB Bestandteil des Angebots sind (vgl. BGH, Urteil vom 31.10.2001, Az. VIII ZR 60/01, Rz. 13, 14 m. w. N.). - OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09
Vereinbarkeit von online verfügbaren AGB mit der EuGVVO
Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2017 - 419 HKO 57/15
Nach richtiger Ansicht ist die Frage zu verneinen, jedenfalls für den hier vorliegenden Fall, dass der Vertrag nicht über das Internet (etwa über ein Bestellformular auf einer Homepage) sondern schriftlich geschlossen wird (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24.07.2009, Az. 13 W 48/09, Rz. 14, zitiert nach juris; OLG Jena…, Urteil vom 10.11.2010, Az. 7 U 303/10, Rz. 27, zitiert nach juris;… Staudinger-Magnus a. a. O.;… Schlechtriem/Schwenzer, CISG, 6. Aufl., Art. 14, Rz 50).