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   LG Hamburg, 17.10.2011 - 321 O 493/09   

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LG Hamburg, 17.10.2011 - 321 O 493/09 (https://dejure.org/2011,10286)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.10.2011 - 321 O 493/09 (https://dejure.org/2011,10286)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - 321 O 493/09 (https://dejure.org/2011,10286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abtretung von Forderungen aus einem Erstattungsanspruch hinsichtlich der Zahlungen für Gaslieferungen an einen Verbraucherschutzverein zur Durchsetzung i.R.e. Sammelklage

  • RA Kotz

    Erstattung gezahlter Gaskosten wegen unwirksamer Preisanpassungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 398; BGB § 812 Abs. 1
    Abtretung von Forderungen aus einem Erstattungsanspruch hinsichtlich der Zahlungen für Gaslieferungen an einen Verbraucherschutzverein zur Durchsetzung i.R.e. Sammelklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Intransparente Gaspreiserhöhungsklausel: Rückzahlung erforderlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • spiegel.de (Pressemeldung, 24.10.2011)

    Gaspreis-Urteil: E.on Hanse zu Rückzahlung verurteilt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.10.2011)

    Eon Hanse muss 75.000 Euro an Verbraucherzentrale zahlen // Gericht bestätigt Rückforderungsansprüche von Gaskunden

  • vzhh.de (Pressemeldung)

    E.on muss 75.000 Euro zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Überhöhte Gasrechnungen - E.on muss 75.000 Euro zurückzahlen - Vorgenommene Preiserhöhungen unwirksam

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 104
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 320/07

    Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus LG Hamburg, 17.10.2011 - 321 O 493/09
    "nur das Recht [des Versorgungsunternehmens] vorsehen, Erhöhungen ihrer Gasbezugskosten an ihre Kunden weiterzugeben, nicht aber die Verpflichtung, bei gesunkenen Gestehungskosten den Preis zu senken" (BGH, NJW 2010, 993 , Rn. 25).

    Dies ist hier der Fall, denn die verwendete Klausel enthält jedenfalls in der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. BGH, NJW 2010, 993 , Rn. 25; BGH, NJW 2008, 2172 , Rn. 19) keine Verpflichtung, gefallenen Gasbezugskosten nach gleichen Maßstäben wie gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen.

    Es fehlt an einer unveränderten Übernahme (vgl. BGH, NJW 2010, 993 , Rn. 29).

    "wenn sich die mit dem Wegfall einer unwirksamen Klausel entstehende Lücke nicht durch dispositives Gesetzesrecht füllen lässt und dies zu einem Ergebnis führt, dass den beiderseitigen Interessen nicht mehr in vertretbarer Weise Rechnung trägt, sondern das Vertragsgefüge einseitig zu Gunsten des Kunden verschiebt (BGH, NJW 2010, 993 , Rn. 44).

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus LG Hamburg, 17.10.2011 - 321 O 493/09
    Da der Kläger zudem nur Zahlungen zurückverlangt, die nach Widersprüchen gegen Preiserhöhungsverlangen geleistet wurden, ist die ergänzende Vertragsauslegung auch nicht aufgrund der vom BGH in NJW 2011, 50, 54 - Tz. 52 genannten Grundsätze eröffnet.

    Es besteht damit nicht allein Ungewissheit über die Billigkeit einer Preisanpassung, bei der eine gerichtliche Kontrolle nur stattfindet, wenn der Kunde dies durch Klage geltend macht oder gegenüber der Leistungsbestimmung des Versorgers den Einwand der der Unbilligkeit erhebt und der Versorger im Wege der Leistungsklage vorgeht (BGH, Urteil vom 14.07.2010, Az.: VIII ZR 246/08 = BeckRS 2010, 18944, Rn. 59).

  • LG Hamburg, 18.02.2011 - 320 S 82/10

    Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferungsverträgen

    Auszug aus LG Hamburg, 17.10.2011 - 321 O 493/09
    Die Verjährungsfrist für Bereicherungsansprüche beträgt gemäß § 195 BGB 3 Jahre und beginnt entgegen der Auffassung des Klägers nicht erst mit der Übersendung der jeweiligen Jahresabrechnung, sondern jeweils mit der einzelnen Abschlagszahlung (vgl. insoweit Landgericht Hamburg 318 S 241/10 und 320 S 82/10; vgl. auch BGH NJW-RR 1989, 1013 ).
  • BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97

    Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur

    Auszug aus LG Hamburg, 17.10.2011 - 321 O 493/09
    Soweit sie geltend macht, dass die Einnahmen aus den Absatzpreisanpassungen nicht bei ihr verblieben seien, sondern an ihren Vorlieferanten hätten gezahlt werden müssen, besteht die Bereicherung bei ihr fort, weil sie sich durch die Bezahlung eigener Schulden Vermögensvorteile verschafft hat (BGH NJW 2000, 740 ; Palandt-Sprau, a.a.O.,§ 818Rn. 34).
  • BGH, 07.12.2010 - KZR 41/09

    Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Netzentgelte: Schlüssigkeit der Darlegung;

    Auszug aus LG Hamburg, 17.10.2011 - 321 O 493/09
    Auch aus der Entscheidung des BGH vom 07.12.2010 - KZR 41/09 - ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88

    Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte;

    Auszug aus LG Hamburg, 17.10.2011 - 321 O 493/09
    Die Verjährungsfrist für Bereicherungsansprüche beträgt gemäß § 195 BGB 3 Jahre und beginnt entgegen der Auffassung des Klägers nicht erst mit der Übersendung der jeweiligen Jahresabrechnung, sondern jeweils mit der einzelnen Abschlagszahlung (vgl. insoweit Landgericht Hamburg 318 S 241/10 und 320 S 82/10; vgl. auch BGH NJW-RR 1989, 1013 ).
  • BGH, 22.03.2007 - VII ZR 268/05

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten

    Auszug aus LG Hamburg, 17.10.2011 - 321 O 493/09
    Damit ähnelt der Fall - in Bezug auf die unwirksame Erhöhung der Abschlagszahlungen - eher dem vom BGH abweichend beurteilten Sachverhalt, in dem die Vorauszahlungsabrede nichtig war (BGHZ 171, 364 - Tz. 31).
  • LG Lübeck, 27.12.2010 - 1 S 28/10
    Auszug aus LG Hamburg, 17.10.2011 - 321 O 493/09
    Gerade hierauf kann sie sich aber nicht berufen (vgl. hierzu Landgericht Lübeck, Beschluss vom 1.12.2010, 1 S 28/10).
  • OLG Hamburg, 09.12.2010 - 13 U 211/09

    Gasversorgungsvertrag: Preiserhöhungsrecht des Versorgungsunternehmens bei

    Auszug aus LG Hamburg, 17.10.2011 - 321 O 493/09
    Entgegen der Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in seinem Beschluss vom 09.12.2010 (13 U 211/09, Anlage B 25) hatte die Beklagte auch Anlass, Kündigungen in Erwägung zu ziehen.
  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus LG Hamburg, 17.10.2011 - 321 O 493/09
    Dies ist hier der Fall, denn die verwendete Klausel enthält jedenfalls in der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. BGH, NJW 2010, 993 , Rn. 25; BGH, NJW 2008, 2172 , Rn. 19) keine Verpflichtung, gefallenen Gasbezugskosten nach gleichen Maßstäben wie gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen.
  • BGH, 26.05.1986 - VIII ZR 218/85

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Zeitschriften-Abonnement-Vertrag;

  • BGH, 11.06.1980 - VIII ZR 174/79

    Zulässigkeit von Preiserhöhungsklauseln beim Zeitschriftenabonnement - Verwendung

  • BGH, 14.11.2006 - XI ZR 294/05

    BGH bejaht Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale aus abgetretenem Recht bei

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