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   LG Hamburg, 18.01.2018 - 327 O 186/17   

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https://dejure.org/2018,12581
LG Hamburg, 18.01.2018 - 327 O 186/17 (https://dejure.org/2018,12581)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.01.2018 - 327 O 186/17 (https://dejure.org/2018,12581)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 327 O 186/17 (https://dejure.org/2018,12581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Art 9 Abs 1 S 2 Buchst c EGV 40/94, Art 13 EUGrdRCh, Art 17 Abs 2 EUGrdRCh, Art 5 Abs 3 GG, Art 14 GG
    Gemeinschaftsmarkenschutz: Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung einer bekannten Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 09.08.2010 - 5 W 84/10

    Gemeinschaftswortmarke: Unterlassung des Vertriebs von Eierbechern unter der

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2018 - 327 O 186/17
    Allerdings kann ausnahmsweise die Verwendung einer bekannten Marke für den eigenen Produktabsatz durch die Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG und Art. 13 EU-Grundrechtecharta gerechtfertigt sein, wobei eine Abwägung zwischen der Kunstfreiheit und dem gemäß Art. 14 GG und Art. 17 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta geschützten Eigentumsrecht des Markeninhabers im Einzelfall stattzufinden hat (HansOLG GRUR-RR 2010, 382, 383 - IPOD/eiPott).

    Es fehlt an einem "kreativer Überschuss" (HansOLG GRUR-RR 2010, 382, 383 - IPOD/eiPott), der die Ausnutzung der Markenbekanntheit in der Gesamtanmutung überlagern würde.

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2018 - 327 O 186/17
    Denn der Vorteil, der sich aus der Verwendung eines Zeichens, das einer bekannten Marke ähnlich ist, durch einen Dritten ergibt, ist eine unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der Marke durch den Dritten, wenn dieser durch die Verwendung versucht, sich in den Bereich der Sogwirkung dieser Marke zu begeben, um von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen zu profitieren und ohne finanzielle Gegenleistung die wirtschaftlichen Anstrengungen des Markeninhabers zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Images dieser Marke auszunutzen (EUGH GRUR 2009, 756 Rn. 50 - L'Oreal/Bellure).
  • OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2018 - 327 O 186/17
    Eine Beschränkung auf das bestimmungsgemäße Absatzgebiet des Verletzers ist im Kennzeichenrecht nicht zu rechtfertigen (OLG München GRUR-RR 2013, 388 - Kleine Partysonne).
  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 224/13

    Kopfhörer-Kennzeichnung - Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit dem Vertrieb von

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2018 - 327 O 186/17
    Ob die P. F1 (1978) Ltd. diesen Betrag an die Klägerin bezahlt hat, ist unerheblich, denn der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2015, 1021 Rn. 34 - Kopfhörer-Kennzeichnung) folgend, hat sich der Befreiungsanspruch, der der P. F1 (1978) Ltd. gegen die Beklagte hinsichtlich der Abmahnkosten zunächst zustand, gemäß § 280 Abs. 1 und 3, § 281 Abs. 1 und 2 BGB in einen Zahlungsanspruch umgewandelt, nachdem die Beklagte die Erfüllung dieses Anspruchs spätestens durch ihr Verhalten im Prozess ernsthaft und endgültig verweigert hat.
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