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   LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20   

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LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20 (https://dejure.org/2021,480)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.01.2021 - 608 Qs 18/20 (https://dejure.org/2021,480)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. Januar 2021 - 608 Qs 18/20 (https://dejure.org/2021,480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Corona-Sofort-Hilfe, Betrug, Subventionsbetrug, staatliche Leistung

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 264 Abs 1 Nr 1 StGB, § 264 Abs 8 StGB, § 264 Abs 9 Nr 1 Alt 2 StGB, § 2 SubvG
    Subventionsbetrug durch fehlerhafte Angaben im Online-Antrag der Corona-Soforthilfe

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona: Falsche Angaben im "Corona-Sofort-Hilfeantrag” - "Betrug” oder "Subventionsbetrug”?

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Falschangaben beim Antrag auf Corona-Soforthilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 707
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 101/98

    Begriff der Subvention; Subventionserhebliche Tatsache; Subventionsbetrug;

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20
    Es genügt nicht, dass sich die Subventionserheblichkeit lediglich aus dem Zusammenhang ergibt; § 264 StGB verlangt insoweit eine formale Bezeichnung der Tatsache als subventionserheblich (BGH, Urteil vom 11.11.1998, 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233).

    Ebenso reichen pauschale oder formelhafte Bezeichnungen nicht aus (BGH, Urteil vom 11.11.1998, 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233).

  • OLG Celle, 07.04.2016 - 2 Ws 14/16

    Voraussetzungen eines Subventionsbetruges bei einer Subvention der Europäischen

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20
    Offenbleiben kann vorliegend die Frage, ob "aufgrund eines Gesetzes" - auch wegen der staatsrechtlichen Bedeutung - dahingehend zu verstehen ist, dass die Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen als solche durch den Subventionsgeber einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf (so bspw. Fischer, aaO, Rz. 15 zu § 264 StGB OLG Celle, Beschluss vom 07.04.2016, 2 Ws 14/16; ablehnend bspw. Tiedemann, in Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2012, Rz. 76 zu § 264 StGB m.w.N.) oder ob "Auf Grund eines Gesetzes" lediglich bedeutet, die Bezeichnung muss "in den Grenzen des gesetzlich Zulässigen" oder "auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung" erfolgen (so Perron, aaO, Rz. 34 zu § 264).

    Insbesondere handelt es sich bei § 264 Abs. 1 StGB nicht um eine Blankettnorm, bei der sich das verbotene Verhalten erst durch eine Zusammenschau mit einer blankettausfüllenden Norm - also hier der Deklaration von Tatsachen als "subventionserheblich" durch den Subventionsgeber - ergibt, mit der Folge, dass beide Normteile dem Bestimmtheitsgebot unterliegen würden, folglich vom parlamentarischen Gesetzgeber konkretisiert werden müssten (Schmitz, in Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl., 2020, Rz. 65 zu § 1), denn die Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen als solche durch den Subventionsgeber hat keinen Einfluss auf die Frage, welche Tatsachen subventionserheblich sind (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07.04.2016, 2 Ws 14/16, ZWH 2017, 53, 54; Perron, aaO, Rz. 34 zu § 264 m.W.N.).

  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 473 Abs. 1 S. 1 StPO, denn das von der Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsmittel wirkt weder zugunsten noch zuungunsten des Beschuldigten (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.1963, 4 StR 497/62; Schmitt, in Meyer-Goßner, 63. Aufl. 2020, Rz. 17 zu § 473 StPO).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 114/14

    Kreditbetrug: Schutz ausländischer Kreditgeber; Genussrechtekapital als Kredit

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20
    Insbesondere tritt der vorliegend ebenfalls in Betracht zu ziehende § 263 StGB hinter § 264 StGB zurück (BGH, Beschluss vom 17.09.1986 - 3 StR 214/86 Urteil vom 08.10.2014, 1 StR 114/14, BGHSt 60, 15; Fischer, aaO, Rz. 5, 54 zu § 54 StGB m.w.N.).
  • BGH, 17.09.1986 - 3 StR 214/86

    Abgrenzung zwischen Betrug und Subventionsbetrug - Annahme eines Betrugsversuch

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20
    Insbesondere tritt der vorliegend ebenfalls in Betracht zu ziehende § 263 StGB hinter § 264 StGB zurück (BGH, Beschluss vom 17.09.1986 - 3 StR 214/86 Urteil vom 08.10.2014, 1 StR 114/14, BGHSt 60, 15; Fischer, aaO, Rz. 5, 54 zu § 54 StGB m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20
    Nach diesem Bestimmtheitsgebot hat der Gesetzgeber die Pflicht, wesentliche Fragen der Strafwürdigkeit oder Straffreiheit im demokratisch-parlamentarischen Willensbildungsprozess zu klären und die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfG, Beschluss vom 23.06.2010, 2 BvR 2559/08, 105/09, 491/09, NStZ 2010, 626).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16

    BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20
    Jedenfalls stellt § 2 SubvG (in dem vorliegenden Fall i.V.m. § 1 HmbgSubvG) aber eine hinreichende gesetzliche Grundlage für die Bestimmung subventionserheblicher Tatsachen durch den Subventionsgeber dar (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2017, 1 StR 339/16, wistra 2018, 302 so grds. auch, wenngleich nicht ausdrücklich für Hamburg: Rau/Sleiman, aaO, 375 und Burgert, aaO, 184).
  • BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21

    Urteil des Landgerichts Stade wegen betrügerischer Erlangung von

    Da nur einige und zudem fast ausschließlich erhebliche Tatsachen abgefragt werden, wird die umfangreiche Verweisung nicht zu einem grundsätzlich unzulässigen pauschalen oder lediglich formelhaften Hinweis, zumal sie sich nur auf im Antragsformular selbst enthaltene Angaben bezieht (so auch LG Hamburg, NJW 2021, 707, 710; Rau/Sleimann NZWiSt 2020, 373, 375; Burgert, StraFo 2020, 181, 185).

    Auch das in zwei weiteren Fällen verwendete geänderte niedersächsische Formular ("Version 2'), in dem es heißt, dass "alle in diesem Antrag (inklusive dieser Erklärung) anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne von § 264 StGB sind', genügt in den hier zu entscheidenden Fallkonstellationen den Anforderungen des § 264 Abs. 9 Nr. 1 Variante 2 StGB (aA LG Hamburg, NJW 2021, 707, 710; Schmuck/Hecken/Tümmler NJOZ 2020, 673, 675; Rau/Sleimann, NZWiSt 2020, 373, 375).

  • KG, 10.09.2021 - 121 Ss 91/21

    Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe

    Zwar hat das Amtsgericht zu Recht angenommen, dass es sich bei den im Rahmen des - von den Bundesländern auf der Grundlage einer zwischen dem Bund und den Ländern (auch mit dem Land Berlin) geschlossenen "Verwaltungsvereinbarung über die Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für ?Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige'" durchgeführten - Soforthilfeprogramms des Bundes im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe durch die Investitionsbank Berlin (IBB) ausgereichten Zuschüssen um Subventionen im Sinne der genannten Vorschrift handelt (vgl. BGH NJW 2021, 2055; LG Hamburg NJW 2021, 707; Rau/ Sleiman NZWiSt 2020, 373, 374; Burgert StraFo 2020, 181, 182 f.; Schmuck/Hecken/Tümmler NJOZ 2020, 673, 674).

    Gleiches gilt für den Kabinettsbeschluss, der in Ausübung des Initiativrechts für das Nachtragshaushaltsgesetz gemäß §§ 15 Abs. 1, 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GO BReg) erlassen wurde, und für die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassene, im verfahrensgegenständlichen Zeitraum erstmals geänderte und in beiden Fassungen am 24. März und 11. April 2020 von der Europäischen Kommission genehmigte ?Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19' ([Geänderte] Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020) (ebenso LG Hamburg a.a.O. [zu ergänzen ist: NJW 2021, 707]).

  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 12 Ns 507 Js 2066/20

    Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfen

    Die subventionserheblichen Tatsachen waren durch den ziffernmäßigen Verweis auf bestimmte Punkte der Online-Eingabemaske dort als solche bezeichnet und damit für den Angeklagten klar erkennbar, was ausreichend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 6 StR 137/21, juris Rn. 10; LG Hamburg, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 608 Qs 18/20, juris Rn. 44; Höpfner/Bednarz, ZWH 2021, 91, 93).
  • LG Wiesbaden, 03.03.2022 - 6 KLs 1130 Js 42639/20

    Verwirklichung des Tatbestandes des Subventionsbetruges im Zusammenhang mit der

    Bei den Corona-Hilfen aus dem Soforthilfeprogramm der Bundesregierung ("Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020") handelt um eine Subvention nach § 264 VIII StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2021, 6 StR 137/21, zit. nach beck-online, Rn. 5; LG Hamburg, Beschluss vom 18.1.2021 - 608 Qs 18/20).
  • AG Köln, 01.06.2021 - 582 Ls 42/21
    Es handelt sich bei der in Rede stehenden Zuwendung insbesondere auch um eine Subvention im Sinne von § 264 Abs. 8 StGB; die betroffenen Angaben sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 264 Abs. 9 StGB (vgl. ausf. LG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2021 - 608 Qs 18/20; ebenso BGH, Beschluss vom 04.05.2021 - 6 StR 137/21).
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