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LG Hamburg, 18.05.2018 - 305 S 7/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 812 BGB, § 110 HGB
GmbH & Co. KG: Anspruch des Gesellschafters auf Ausschüttungsrückzahlung in der Liquidationsgesellschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft auf Rückzahlung von Liquiditätsausschüttungen
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 09.11.2016 - 41 C 37/16
- AG Hamburg, 25.01.2017 - 41 C 37/16
- LG Hamburg, 18.05.2018 - 305 S 7/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.04.2006 - II ZR 40/05
Durchsetzung von Ansprüchen eines Gesellschafters aus einem Dienstvertrag in der …
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2018 - 305 S 7/17
Der Gesellschafter kann seine Ansprüche nur dann isoliert geltend machen, wenn die Gefahr von Hin- und Herzahlungen nicht besteht, insbesondere wenn bereits ohne eine Auseinandersetzungsrechnung feststeht, dass dem Gesellschafter ein dem geforderten Betrag entsprechender Mindestbetrag aus dem Gesellschaftsvermögen in jedem Fall zusteht (BGH, NZG 2006, 459; NJW-RR 2005, 1008). - BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93
Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der …
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2018 - 305 S 7/17
Die einzelnen Forderungen sind nur unselbständige Rechnungsposten der Auseinandersetzungsbilanz, ein Zahlungsanspruch besteht nur hinsichtlich des abschließenden Saldos (vgl. BGH NJW 2000, 2586, 2587; NJW 1995, 188, 189). - BGH, 07.03.2005 - II ZR 144/03
Voraussetzungen eines Grundurteils; Erlass bei ungeklärten Gegenforderungen
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2018 - 305 S 7/17
Der Gesellschafter kann seine Ansprüche nur dann isoliert geltend machen, wenn die Gefahr von Hin- und Herzahlungen nicht besteht, insbesondere wenn bereits ohne eine Auseinandersetzungsrechnung feststeht, dass dem Gesellschafter ein dem geforderten Betrag entsprechender Mindestbetrag aus dem Gesellschaftsvermögen in jedem Fall zusteht (BGH, NZG 2006, 459; NJW-RR 2005, 1008).
- BGH, 15.05.2000 - II ZR 6/99
Ansprüche gegen einen Kommanditisten nach Ausscheiden aus der KG
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2018 - 305 S 7/17
Die einzelnen Forderungen sind nur unselbständige Rechnungsposten der Auseinandersetzungsbilanz, ein Zahlungsanspruch besteht nur hinsichtlich des abschließenden Saldos (vgl. BGH NJW 2000, 2586, 2587; NJW 1995, 188, 189). - BGH, 18.03.2002 - II ZR 103/01
Klage eines OHG-Gesellschafters gegen die übrigen Gesellschafter auf Befriedigung …
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2018 - 305 S 7/17
Da die Leistungsklage eines Gesellschafters, mit der er nach Auflösung der Gesellschaft einen auf das Gesellschaftsverhältnis bezogenen Zahlungsanspruch geltend macht, ohne weiteres einen entsprechenden Feststellungsantrag enthält (vgl. nur BGH, Urt. v. 10.3.2002, II ZR 103/01), war dem Kläger ein Anspruch auf Feststellung, dass sein Zahlungsanspruch in eine zu erstellende Auseinandersetzungsrechnung der Beklagten einzustellen ist, zuzusprechen. - BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2018 - 305 S 7/17
Bei dem Vortrag der Beklagten handelte es sich um unstreitigen Sachvortrag, der auch noch in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, NJW 2005, 291).