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   LG Hamburg, 18.06.2021 - 310 O 317/19   

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LG Hamburg, 18.06.2021 - 310 O 317/19 (https://dejure.org/2021,22592)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.06.2021 - 310 O 317/19 (https://dejure.org/2021,22592)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juni 2021 - 310 O 317/19 (https://dejure.org/2021,22592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    FIFA World Cup

    Art 8 Abs 1 EGV 593/2008, § 2 Abs 1 Nr 6 UrhG, § 20 UrhG, § 20b UrhG, § 22 UrhG
    Bestimmtheit eines Verbots von "Funksendungen von Bewegtbildern von sportlichen Großveranstaltungen" - FIFA World Cup

  • kanzlei.biz

    Übertragung von Sportsendungen auf einem Kreuzfahrtschiff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 520
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.06.2020 - I ZR 171/19

    Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen

    Auszug aus LG Hamburg, 18.06.2021 - 310 O 317/19
    Ein Unterfall des Senderechts ist das Recht der Weitersendung gem. § 20b I UrhG (vgl. BGH, Urt. v. 18.6.2020 - I ZR 171/1 - GRUR 2020, 1297 Rn 11), also das Recht, ein gesendetes Werk im Rahmen eines zeitgleich, unverändert und vollständig weiterübertragenen Programms weiterzusenden.

    Nach der Rechtsprechung des BGH greift der Betreiber von Ferienwohnungen, die mit Radio- und Fernsehgeräten ausgestattet sind, an die Hör- und Fernsehrundfunksendungen über eine Verteileranlage weitergeleitet werden, in das ausschließliche Recht von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen und Filmherstellern zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen ein (vgl. BGH, Urt. v. 18.6.2020 - I ZR 171/1 - GRUR 2020, 1297 ff.).

  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus LG Hamburg, 18.06.2021 - 310 O 317/19
    Der von ihr dann zu zahlende Betrag wäre das Entgelt für die Nutzungsrechtseinräumung gewesen (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.1981 - X ZR 7/80 - Kunststoffhohlprofil II, GRUR 1982, 301/304; Urt. v. 29.7.2009 - I ZR 169/07 - BTK, GRUR 2010, 239 Rn 55).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 169/07

    BTK

    Auszug aus LG Hamburg, 18.06.2021 - 310 O 317/19
    Der von ihr dann zu zahlende Betrag wäre das Entgelt für die Nutzungsrechtseinräumung gewesen (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.1981 - X ZR 7/80 - Kunststoffhohlprofil II, GRUR 1982, 301/304; Urt. v. 29.7.2009 - I ZR 169/07 - BTK, GRUR 2010, 239 Rn 55).
  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer

    Auszug aus LG Hamburg, 18.06.2021 - 310 O 317/19
    Nicht zulässig sind nach der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefestigten Auffassung hingegen Feststellungen zur Klärung einzelner Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses oder zur Klärung der Berechnungsgrundlagen eines Anspruchs oder einer Leistungspflicht (BGH, Urteil vom 05. Mai 2011 - VII ZR 179/10 -, Rn. 19, juris).
  • EuGH, 05.02.2004 - C-18/02

    DFDS Torline

    Auszug aus LG Hamburg, 18.06.2021 - 310 O 317/19
    Einen Hinweis darauf, wann nach europäischem Verständnis von einem Borddelikt auszugehen ist, bietet das Urteil des EuGH (Sechste Kammer) vom 05.02.2004 - C-18/02 (BeckRS 2004, 74722), welches im zuständigkeitsrechtlichen Zusammenhang zu Art. 5 III EuGVÜ für eine Schadensersatzklage bzgl. Schäden aus Streikmaßnahmen an Bord ausführt (Rz. 44), dass der Flaggenstaat, also der Staat, in dem das Schiff registriert ist, nur als ein Gesichtspunkt unter anderen zu betrachten, die der Ermittlung des Ortes dienen, an dem der Schaden eingetreten sei; weiter heißt es dort: "Die Staatszugehörigkeit des Schiffes spielt nur dann eine entscheidende Rolle, wenn das nationale Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Schaden an Bord [des Schiffes] eingetreten ist.
  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II - Urheberrechtsverletzung: Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe bei

    Auszug aus LG Hamburg, 18.06.2021 - 310 O 317/19
    Nach § 253 II Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 I Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH, Urt. v. 10.1.2019 - I ZR 267/15 - Cordoba II, GRUR 2019, 813 Rn 23).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus LG Hamburg, 18.06.2021 - 310 O 317/19
    Maßgebend ist insoweit, dass die Beklagte überhaupt urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte, für deren Einräumung üblicherweise eine Lizenzgebühr zu zahlen ist, verletzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.1990 - I ZR 59/88 - "Lizenzanalogie", GRUR 1990, 1008).
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