Rechtsprechung
   LG Hamburg, 18.11.2016 - 315 O 28/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,44947
LG Hamburg, 18.11.2016 - 315 O 28/16 (https://dejure.org/2016,44947)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.11.2016 - 315 O 28/16 (https://dejure.org/2016,44947)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. November 2016 - 315 O 28/16 (https://dejure.org/2016,44947)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 Nr 3 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 12 Abs 1 UWG
    Anspruch auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen im Zusammenhang mit der Buchung von Flugtickets

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Angabe von Prepaid-Zahlungskarten als unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbswidrigkeit von Prepaid-Zahlungskarten als unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit

  • online-und-recht.de

    Gängiges Zahlungsmittel bei Online-Buchung einer Flugreise

  • kanzlei.biz

    Preisangaben bei Flugreisen müssen alle anfallenden Gebühren beinhalten

  • reise-recht-wiki.de

    Anspruch auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen im Zusammenhang mit der Buchung von Flugtickets

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankfurt/Main, 24.06.2015 - 6 O 458/14

    Sofortüberweisung ist kein zumutbares Zahlungsmittel

    Auszug aus LG Hamburg, 18.11.2016 - 315 O 28/16
    Weder aus der gesetzlichen Regelung noch aus dem tenorierten Verbot folgt im Übrigen die Verpflichtung der Beklagten, von der Zahlungsmöglichkeit mit Visa-Entropay insgesamt abzusehen, sondern lediglich es als einzige unentgeltliche Zahlungsform anzubieten (vgl. auch zur Sofortüberweisung LG Frankfurt/M, MMR 2015, 582, 584).
  • LG Hamburg, 01.10.2015 - 327 O 166/15

    Visa Entropay - Wettbewerbsverstoß eines Online-Reisevermittlers: "Visa

    Auszug aus LG Hamburg, 18.11.2016 - 315 O 28/16
    Das Landgericht Hamburg hat dazu im Urteil vom 01.10.2015 zum Aktenzeichen 327 O 166/15 ausgeführt ( zitiert nach BeckRS 2015, 17510:.
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