Rechtsprechung
   LG Hamburg, 19.02.2019 - 310 O 99/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6743
LG Hamburg, 19.02.2019 - 310 O 99/18 (https://dejure.org/2019,6743)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2019 - 310 O 99/18 (https://dejure.org/2019,6743)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 310 O 99/18 (https://dejure.org/2019,6743)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,6743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 31 BGB, § 826 BGB
    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs gegen den Fahrzeughersteller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Heilbronn, 14.03.2018 - 6 O 320/17

    Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal: Sekundäre Darlegungslast des beklagten

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2019 - 310 O 99/18
    Dabei hat die Beklagte eine Schädigung der Käufer von mit Dieselmotoren des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugen aus eigennützigen Motiven, nämlich aus bloßem Gewinnstreben, in sittlich anstößiger Weise billigend in Kauf genommen (vgl. LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, Az. Ve 6 O 320/17 - juris; Urteil vom 09.08.2018, Az. 2 O 278/17 - juris).

    Da die Beklagte jegliche Rückabwicklung ablehnte, war ein weiteres tatsächliches Angebot im Sinne des § 294 BGB überflüssig (vgl. LG Heilbronn, 14.03.2018, Ve 6 O 320/17 - juris, dort Rn. 37).

    Die diskutierten Rechtsfragen sind Gegenstand unzähliger Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsentscheidungen, so dass standardisierte Schreiben und Textbausteine formularmäßig in einer Vielzahl von Fällen verwendet werden können (LG Heilbronn, 14.03.2018, Ve 6 O 320/17 - juris).

  • LG Augsburg, 14.11.2018 - 21 O 4310/16

    VW muss Schummel-Diesel wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2019 - 310 O 99/18
    Der Kläger muss sich die von ihm gezogenen Nutzungen jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt anrechnen lassen, zu dem er die Beklagte zur "Rückabwicklung" des Kaufvertrags aufgefordert hat (noch weitergehend und gar keinen Nutzungsersatz in Abzug bringend LG Augsburg, 14.11.2018, 021 O 4310/16 - BeckRS 2018, 33801).

    Dies allein lässt es schon als fraglich erscheinen, ob überhaupt eine Vorteilsausgleichung billig ist (in diese Richtung wohl LG Augsburg, 14.11.2018, 021 O 4310/16 - BeckRS 2018, 33801).

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2019 - 310 O 99/18
    Der bei den Käufern - und damit auch beim Kläger - entstandene Schaden, der in jeder nachteiligen Einwirkung auf die Vermögenslage besteht (vgl. allg. BGH NJW 2004, 2668; Münchener Kommentar BGB/Wagner, 7. Auflage 2017, § 826 Rn. 31), folgt aus der Belastung mit einer bei Kenntnis des Manipulationsvorgangs nicht getroffenen Kaufentscheidung und der damit eingegangenen Kaufpreiszahlungsverpflichtung.

    § 826 BGB schützt nicht nur das Vermögen an sich, sondern setzt bereits bei der Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Geschädigten an, so dass der Schaden auch in der Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung bestehen kann (BGH NJW-RR 2015, 275; BGH NJW 2004, 2668).

  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2019 - 310 O 99/18
    § 826 BGB schützt nicht nur das Vermögen an sich, sondern setzt bereits bei der Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Geschädigten an, so dass der Schaden auch in der Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung bestehen kann (BGH NJW-RR 2015, 275; BGH NJW 2004, 2668).

    Vielmehr muss sich der Geschädigte auch von einer auf dem sittenwidrigen Verhalten beruhenden Belastung mit einer "ungewollten" Verpflichtung wieder befreien können (BGH NJW-RR 2015, 275).

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2019 - 310 O 99/18
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, welcher der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.06.2016 (Az. VI ZR 536/15, NJW 2017, 250) zugrunde lag.

    Zwar setzt die Haftung einer juristischen Person aus § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB voraus, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter i.S.d. § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826 BGB verwirklicht hat (BGH, NJW 2017, 250).

  • LG Heilbronn, 09.08.2018 - 2 O 278/17

    Haftung eines Kraftfahrzeugherstellers gem. § 826 BGB in Zusammenhang mit dem

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2019 - 310 O 99/18
    Dabei hat die Beklagte eine Schädigung der Käufer von mit Dieselmotoren des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugen aus eigennützigen Motiven, nämlich aus bloßem Gewinnstreben, in sittlich anstößiger Weise billigend in Kauf genommen (vgl. LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, Az. Ve 6 O 320/17 - juris; Urteil vom 09.08.2018, Az. 2 O 278/17 - juris).

    Im Einzelnen schließt sich das erkennende Gericht im Folgenden unter den Ziffern 1. bis 4. weitestgehend den überzeugenden Ausführungen des Landgerichts Heilbronn (Urteil vom 09.08.2018, Az. 2 O 278/17 - juris) an:.

  • OLG Koblenz, 08.01.2009 - 5 U 1597/07

    Vorteilsausgleichung beim Werkvertrag

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2019 - 310 O 99/18
    Ebenso wie in Fällen, in denen Vorteile des Anspruchstellers auf einer Verzögerung der Mängelbeseitigung durch den Anspruchsgegner beruhen (vgl. zum Werkvertragsrecht BGH, NJW 1984, 2457, 2459; OLG Koblenz, NJW-RR 2009, 1318, abrufbar bei juris, dort Rn. 44), kommt eine Anrechnung als den Geschädigten unzumutbar belastend und den Schädiger unbillig entlastend hier nicht in Betracht.
  • BGH, 12.03.2007 - II ZR 315/05

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2019 - 310 O 99/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (hier zitiert nach BGH, NJW 2007, 3130, 3132) gilt insoweit:.
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2019 - 310 O 99/18
    Auf die Kenntnis von der Person des Geschädigten verzichtet die Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2004, 2971).
  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2019 - 310 O 99/18
    Zu solchen in die Differenzrechnung einzustellenden Vorteilen gehört grundsätzlich auch der Wert der von dem Geschädigten vor der Rückgabe der aufgrund nicht gewollter Verpflichtung erlangten Gegenleistung aus dieser gezogenen Nutzungen (vgl. BGH NJW 2009, 1870 und NJW 2006, 1582).
  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06

    Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz

  • LG Bonn, 07.03.2018 - 19 O 327/17

    VW-Abgasskandal; vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

  • OLG Hamburg, 13.01.2020 - 15 U 190/19

    Abzug von Nutzungsvorteilen beim deliktischen Schadensersatz im sogenannten

    Indes hält es der Senat, anders als andere Oberlandesgerichte und insbesondere auch das Oberlandesgericht Koblenz in der zitierten Entscheidung, für erwägenswert, ob sich die Klägerin die von ihr gezogenen Nutzungen nur bis zu dem Zeitpunkt anrechnen lassen muss, zu dem sie die Beklagte zur "Rückabwicklung" des Kaufvertrags aufgefordert und sie damit ggf. auch in Annahmeverzug gesetzt hat (so LG Hamburg, 19.02.2019, 310 O 99/18 - juris, dort Rn. 53 ff.; ebenso LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019, 9 O 8773/18, BeckRS 2019, 7977 Rn. 22; LG Ellwangen, 20.12.2019, 2 O 178/19, BeckRS 2019, 33130 Rn. 46 ff.; noch weitergehend und gar keinen Nutzungsersatz in Abzug bringend LG Augsburg, 14.11.2018, 021 O 4310/16, BeckRS 2018, 33801 Rn. 13).
  • LG Hamburg, 21.04.2020 - 310 O 394/18

    Diesel-Abgasskandal: Begrenzung der Anrechnung der gezogenen Nutzungen im Rahmen

    Hierzu hat das Landgericht Hamburg (in der Zivilkammer 10 durch einen anderen Einzelrichter entschieden) in einem Parallelverfahren Folgendes zutreffend ausgeführt (Urt. v. 19.02.2019 - 310 O 99/18 = BeckRS 2019, 3337 Rn. 33):.

    Ein zwischen den beiden vorstehenden Ansätzen vermittelnder Ansatz ist in dem bereits oben zitierten Urteil der Zivilkammer 10 des Landgerichts Hamburg angewandt (Urt. v. 19.02.2019 - 310 O 99/18 = BeckRS 2019, 3337) und jüngst vom Hanseatischen Oberlandesgericht (Hinweisbeschluss vom 13.01.2020 - 15 U 190/19 = NJW 2020, 546) erwogen worden; in diesem letzteren Beschluss heißt es insofern (HansOLG NJW 2020, 546 (547) Rn. 8-10):.

    Indes hält es der Senat, anders als andere Oberlandesgerichte und insbesondere auch das OLG Koblenz in der zitierten Entscheidung, für erwägenswert, ob sich die Kl. die von ihr gezogenen Nutzungen nur bis zu dem Zeitpunkt anrechnen lassen muss, zu dem sie die Bekl. zur "Rückabwicklung" des Kaufvertrags aufgefordert und sie damit gegebenenfalls auch in Annahmeverzug gesetzt hat (so LG Hamburg Urt. v. 19.2.2019 - 310 O 99/18, BeckRS 2019, 3337 Rn. 53 ff.; ebenso LG Nürnberg-Fürth Urt. v. 16.4.2019 - 9 O 8773/18, BeckRS 2019, 7977 Rn. 22 LG Ellwangen Urt. v. 20.12.2019 -2 O 178/19, BeckRS 2019, 33130 Rn. 46 ff.; noch weitergehend und gar keinen Nutzungsersatz in Abzug bringend LG Augsburg Urt. v. 14.11.2018 - 21 O 4310/16, BeckRS 2018, 33801 Rn. 13).

    Vor diesem Hintergrund kann ein berechtigtes ernsthaftes Rückabwicklungsverlangen allein nicht ausreichen, um von einer ausschließlichen Verantwortlichkeit des Schädigers für die Verzögerung der Rückabwicklung ausgehen zu können (so aber LG Hamburg, BeckRS 2019, 3337 Rn. 51).

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019 - 9 O 8773/18

    Softwaremanipulation bei Dieselfahrzeug: Haftung des Herstellers als mittelbarer

    Zu der hier streitgegenständlichen Problematik vertritt das LG Hamburg die zutreffende Ansicht, dass der jeweilige Fahrzeugkäufer nur diejenigen Nutzungsvorteile in Abzug bringen lassen muss, die er genossen hat, während er das Auto vorbehaltlos genutzt hat (Urt. v. 19.02.2019, Az. 310 O 99/18, BeckRS 2019, 3337 im Ergebnis auch Bruns, NJW 2019, 801: jedenfalls für die in der Zeit des Annahmeverzugs infolge der Weiterbenutzung des Pkw gezogenen Nutzungen nicht zu berücksichtigen).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.10.2019 - 9 O 2719/19

    Deliktische Haftung des Motorherstellers im sog. Dieselskandal (hier: Motor EA

    Zu der hier streitgegenständlichen Problematik vertritt das LG Hamburg die zutreffende Ansicht, dass der jeweilige Fahrzeugkäufer nur diejenigen Nutzungsvorteile in Abzug bringen lassen muss, die er genossen hat, während er das Auto vorbehaltlos genutzt hat (Urt. v. 19.02.2019, Az. 310 O 99/18, BeckRS 2019, 3337 im Ergebnis auch Bruns, NJW 2019, 801: jedenfalls für die in der Zeit des Annahmeverzugs infolge der Weiterbenutzung des Pkw gezogenen Nutzungen nicht zu berücksichtigen).
  • OLG Hamm, 03.04.2020 - 19 U 194/19

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrags über ein Gebrauchtfahrzeug mit einem Motor

    Hilfsweise beruft sich der Kläger auf die in Urteilen der Landgerichte Hamburg (Urteil v. 19.02.2019, 310 O 99/18, BeckRS 2019, 3337, beck-online) und Nürnberg-Fürth (Urteil v. 16.04.2019, 9O 8773, BeckRS 2019, 7977, beck-online) angenommene Beschränkung eines Nutzungswertersatzes auf die Nutzungen innerhalb begrenzter Zeiträume.

    Auch der von der Klägerseite unter Berufung auf Urteile der Landgerichte Hamburg (Urteil v. 19.02.2019, 310 O 99/18, BeckRS 2019, 3337, beck-online) und Nürnberg-Fürth (Urteil v. 16.04.2019, 9O 8773, BeckRS 2019, 7977, beck-online, auch: LG Nürnberg-Fürth Urteil v. 29.10.2019, 9 O 2719/19, BeckRS 2019, 26959, beck-online) angebrachten Überlegung, ein Nutzungswertersatz beschränke sich jedenfalls auf die Nutzungen innerhalb begrenzter Zeiträume, ist nicht zu folgen.

  • LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2019 - 9 O 8478/18

    Schadensersatz wegen manipulierter Motorsteuerungssoftware (Motor EA 189)

    Zu der hier streitgegenständlichen Problematik vertritt das LG Hamburg die zutreffende Ansicht, dass der jeweilige Fahrzeugkäufer nur diejenigen Nutzungsvorteile in Abzug bringen lassen muss, die er genossen hat, während er das Auto vorbehaltlos genutzt hat (Urt. v. 19.02.2019, Az. 310 O 99/18, BeckRS 2019, 3337 im Ergebnis auch Bruns, NJW 2019, 801: jedenfalls für die in der Zeit des Annahmeverzugs infolge der Weiterbenutzung des Pkw gezogenen Nutzungen nicht zu berücksichtigen).
  • OLG Oldenburg, 06.02.2020 - 8 U 214/19

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug; Unzulässige

    Es kann in dem vorliegenden Fall dahinstehen, ob unter Wertungsgesichtspunkten eine andere Beurteilung angezeigt wäre, soweit die weitere Nutzung des Fahrzeugs und die damit einhergehende Verringerung des Schadensersatzanspruchs allein darauf beruhen würde, dass die Beklagte die berechtigte Schadensersatzforderung nicht erfüllt hat (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 19.02.2019 - 310 O 99/18, juris, Rn. 58; Bruns, NJW 2019, 801, 804).
  • LG Hamburg, 12.02.2020 - 310 O 4/19

    Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

    Der Kläger muss sich daher die von ihm gezogenen Nutzungen jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt anrechnen lassen, zu dem er die Beklagte zur Rückabwicklung des Kaufvertrags in Annahmeverzug im Sinne der §§ 293 ff. BGB gesetzt hat (Urteil der Kammer vom 10.12.2019 - 310 O 54/18; auf eine vorgerichtliche ernsthafte Rücknahmeaufforderung abstellend Urteil der Kammer vom 19.02.2019 - 310 O 99/18 noch weitergehend und gar keinen Nutzungsersatz in Abzug bringend LG Augsburg, Urteil vom 14.11.2018 - 21 O 4310/16, BeckRS 2018, 33801).
  • LG Hamburg, 29.01.2020 - 310 O 12/19

    Schadensersatz für einem vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

    Der Kläger muss sich daher die von ihm gezogenen Nutzungen jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt anrechnen lassen, zu dem er die Beklagte zur Rückabwicklung des Kaufvertrags in Annahmeverzug im Sinne der §§ 293 ff. BGB gesetzt hat (Urteil der Kammer vom 10.12.2019 - 310 O 54/18; auf eine vorgerichtliche ernsthafte Rücknahmeaufforderung abstellend Urteil der Kammer vom 19.02.2019 - 310 O 99/18 noch weitergehend und gar keinen Nutzungsersatz in Abzug bringend LG Augsburg, Urteil vom 14.11.2018 - 21 O 4310/16, BeckRS 2018, 33801).
  • LG Hamburg, 24.01.2020 - 329 O 104/19

    Abgasskandal: Seat - Hersteller - Delikt

    Indes würde die Beklagte durch die nach dem begründeten Schadensersatzbegehren fortdauernde Berücksichtigung des Vorteilsausgleichs unbillig entlastet: Je länger sie dem berechtigten Begehren des Klägers nicht nachkommen würde, umso mehr würde sich dessen Zahlungsanspruch reduzieren, bis er bei entsprechender Prozessdauer möglicherweise sogar aufgezehrt wäre (vgl. hierzu auch LG Hamburg, Urteil vom 19.02.2019, 310 O 99/18).
  • LG Hamburg, 30.09.2019 - 329 O 1/19

    Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht