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   LG Hamburg, 19.02.2021 - 318 O 164/20   

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https://dejure.org/2021,12670
LG Hamburg, 19.02.2021 - 318 O 164/20 (https://dejure.org/2021,12670)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2021 - 318 O 164/20 (https://dejure.org/2021,12670)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - 318 O 164/20 (https://dejure.org/2021,12670)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 490 Abs 2 BGB, § 502 Abs 1 S 1 BGB, § 502 Abs 2 Nr 2 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB
    Anforderungen an die Angaben einer Bank über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Commerzbank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 01.07.2020 - 17 U 810/19

    Verbraucherdarlehen: Vorfälligkeitsentschädigung Immobiliardarlehen

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2021 - 318 O 164/20
    Dies habe jüngst u.a. das OLG Frankfurt mit Urteil vom 01.07.2020, 17 U 810/19 im Zusammenhang mit den streitgegenständlichen Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung entschieden.

    Ob dies deshalb der Fall ist, weil nicht dargetan wird, wie bei der Ermittlung der für die Wiederanlage maßgeblichen Zinssätze vorgegangen wird, wenn Hypothekenpfandbriefe nicht vorhanden sind, etwa bei unterjährigen Laufzeiten, kann dahin gestellt bleiben (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2020 - 17 U 810/19, Rn. 63, zitiert nach juris).

  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 388/14

    Zur Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Nichtberücksichtigung

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2021 - 318 O 164/20
    Nach Auffassung der Kammer geht aus den Angaben jedenfalls nicht hinreichend hervor, dass es für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung vorliegend nicht auf die angegebene Laufzeit der Darlehensverträge ankommt, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem diese erstmals ordentlich gekündigt werden könnten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.01.2016 - XI ZR 388/14, Rn. 25).
  • LG Bonn, 22.12.2022 - 17 O 89/22

    Rückzahlung Vorfälligkeitsentschädigung - vorzeitige Ablösung

    Dass die Angaben in Ziffer 8 des Darlehensvertrages den Eindruck erwecken, es komme hinsichtlich der Berechnung des Zinsverschlechterungsschadens auf die gesamte Restlaufzeit des Darlehens an, ist aus Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers auch durchaus geeignet, diesen von der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens - ein zentrales Recht des Verbrauchers als Vertragspartner eines Darlehensvertrages - abzuhalten, da eine unter Berücksichtigung des Zinsschadens bis zum Ende der Vertragslaufzeit ermittelte Vorfälligkeitsentschädigung wesentlich höher ausfallen kann, als sie dies bei Berücksichtigung von Kündigungsrechten täte (in diesem Sinne etwa LG Konstanz, Urteil vom 08.12.2020, Az. C 4 O 155/20, BeckRS 2020, 14719; LG Darmstadt, Urteil vom 14.06.2022, Az. 13 O 6/22- juris; LG Hamburg, Urteil vom 19.02.2021, Az. 318 O 164/20- juris; LG Kiel, Urteil vom 04.11.2022, Az. 12 O 198/21- juris).
  • LG Darmstadt, 14.06.2022 - 13 O 6/22

    Immobiliendarlehen: Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung

    Durch die gewählte Formulierung wird nach Ansicht des Gerichts daher der Eindruck erweckt, dass Berechnungsgrundlage für den der Beklagten entstandenen Zinsschaden die gesamte (Rest-) Laufzeit des Darlehens ist, so dass der Verbraucher von einer vorzeitigen Rückzahlung abgehalten werden kann, da die über die gesamte Vertragslaufzeit berechnete Vorfälligkeitsentschädigung regelmäßig höher ausfallen kann und wird (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 19.02.2021, Az. 318 O 164/20, BeckRS 2020, 10496).
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