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   LG Hamburg, 19.06.2018 - 618 Qs 20/18   

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https://dejure.org/2018,34017
LG Hamburg, 19.06.2018 - 618 Qs 20/18 (https://dejure.org/2018,34017)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.06.2018 - 618 Qs 20/18 (https://dejure.org/2018,34017)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 618 Qs 20/18 (https://dejure.org/2018,34017)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 406e Abs 1 S 1 StPO, § 406a Abs 1 S 2 StPO, § 475 StPO, § 15a InsO, § 92 InsO
    Akteneinsicht in Strafakte: Prüfung insolvenzrechtlicher Schadensersatzansprüche gegen einen Angeklagten

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Gewährung von Akteneinsicht in Strafakte zur Prüfung der Verfolgung insolvenzrechtlicher Ansprüche gegenüber dem Angeklagten

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Gewährung von Akteneinsicht in Strafakte zur Prüfung der Verfolgung insolvenzrechtlicher Ansprüche gegenüber dem Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Akteneinsicht in Strafakte zur Vorbereitung der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Adhäsionsverfahren - Anmerkung zum Beschluss des LG Hamburg vom 19.06.2018" von RA Rolf. E. Köllner, original erschienen in: NZI 2019, 137 - 139. ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 432
  • NZI 2019, 137
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 396/14

    Akteneinsichtsrecht des Insolvenzverwalters im Strafrecht

    Auszug aus LG Hamburg, 19.06.2018 - 618 Qs 20/18
    Zu beachten ist dabei jedoch, dass an die Pflicht zur Substantiierung keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, da eine konkretisierende Darstellung dem Antragsteller regelmäßig ohne die Kenntnisse aus den Akten, in die er Einsicht begehrt, gerade nicht möglich ist (OLG Köln, Beschluss vom 16.10.2014, 2 Ws 396/14).

    Zwar ist anerkannt, dass die Prüfung der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, insbesondere insolvenzrechtlicher Ansprüche gegen einen Beschuldigten, ein berechtigtes Interesse für die Gewährung von Akteneinsicht in Ermittlungsakten darstellt, soweit es nach dem Vorbringen des Gesuchstellers und dem dem Gericht vorliegenden Akteninhalt möglich erscheint, das Bestehen zivilrechtlicher Ansprüche anhand der Akten verifizieren zu können (OLG Köln, Beschluss vom 16. Oktober 2014, III-2 Ws 396/14 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 06.01.2015 - 4 U 598/14

    Umfang der Schadensersatzpflicht bei Insolvenzverschleppun g

    Auszug aus LG Hamburg, 19.06.2018 - 618 Qs 20/18
    Der Quotenschaden jedoch ist durch den Insolvenzverwalter geltend zu machen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 06.01.2015, 4 U 598/14; vgl. auch BGH, Urteil vom 22.10.2013, II ZR 394/12).
  • BGH, 25.09.2014 - IX ZR 156/12

    Insolvenzverfahren: Schaden der Insolvenzgläubiger bei Versteigerung eines zur

    Auszug aus LG Hamburg, 19.06.2018 - 618 Qs 20/18
    Die Strafnorm des Bankrotts zählt zu den in § 823 Abs. 2 BGB angesprochenen Schutzgesetzen (BGH, Urteil vom 25.09.2014, IX ZR 156/12).
  • BGH, 22.10.2013 - II ZR 394/12

    Insolvenz des Mieters: Vermieter als Altgläubiger bei Insolvenzverschleppung

    Auszug aus LG Hamburg, 19.06.2018 - 618 Qs 20/18
    Der Quotenschaden jedoch ist durch den Insolvenzverwalter geltend zu machen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 06.01.2015, 4 U 598/14; vgl. auch BGH, Urteil vom 22.10.2013, II ZR 394/12).
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

    Auszug aus LG Hamburg, 19.06.2018 - 618 Qs 20/18
    Der Schutzzweck von § 283 StGB besteht jedoch darin, die Masse im Interesse der gesamten Gläubigerschaft zu sichern (BGH, Urteil vom 04.04.1979, 3 StR 488/78; Heine/Schuster, in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 29. Aufl. 2014, Rz. 2 zu Vor §§ 283 ff.).
  • LG Braunschweig, 07.11.2018 - 16 KLs 5/17

    Akteneinsicht, Sachverständiger, Insolvenzverwalter

    Der Beschluss des LG Hamburg vom 19.06.2018, Az.: 618 Qs 20/18 = StraFo 2018, 438 ist vorliegend nicht einschlägig.
  • OLG Braunschweig, 29.04.2019 - 1 Ws 9/19

    Akteneinsicht, Gutachter, Insolvenzsstrafverfahren

    Soweit sich der Angeklagte auf die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 19.06.2018 (Az. 618 Qs 20/18) beruft.
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