Rechtsprechung
LG Hamburg, 19.09.2016 - 325 O 42/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- wvr-law.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Wird zitiert von ... (13)
- LG München I, 20.12.2018 - 10 O 9743/18
Wiederrufsjoker greift auch bei Kfz-Leasing
Die in Ziffer 1.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage B 1) mitgeteilte sechswöchige Bindung des Leasingnehmers an seinen Antrag kann selbst bei einem verständigen und aufmerksamen Verbraucher zu Unklarheiten hinsichtlich des Bestands des Widerrufsrechts führen (vgl. LG Hamburg, Urteil v. 19.09.12016 - 325 O 42/16, BeckRS 2016, 18146). - LG Wuppertal, 31.07.2019 - 3 O 22/19
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung über die Verbrauchereigenschaft
Auch wenn dies der Fall ist, verschafft dies dem Darlehensgeber keinen Freibrief in der Form, dass er an anderer Stelle im Vertrag fehlerhafte Informationen erteilt, die geeignet sind, den Verbraucher über die Reichweite seines Widerrufsrechts tatsächlich im Unklaren zu lassen, so wie es vorliegend der Fall ist (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 19.09.2016 - 325 O 42/16). - LG Düsseldorf, 22.02.2019 - 10 O 75/18
Erklärung des Widerrufs der auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten …
Die auf Seite 3 der Vertragsurkunde unter der Überschrift "Vertragsschluss und Auszahlungsbedingungen" enthaltene Regelung, dass "die Darlehensnehmer [...] unbeschadet des gesetzlichen Widerrufsrechts an den Darlehensantrag vier Wochen gebunden [sind]", ist nicht geeignet, die Widerrufsinformation zu entwerten oder zu verunklaren, weil sie - anders als die im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.09.2016 (325 O 42/16, Rn. 22 ff., juris) beanstandete Regelung - die ausdrückliche, in der Klageschrift geflissentlich nicht mit zitierte Einschränkung " unbeschadet des gesetzlichen Widerrufsrechts [Hervorhebung der Kammer]" enthält.
- LG Dortmund, 24.03.2017 - 3 O 78/16
Feststellungklage betreffend die Wirksamkeit des Widerrufs eines …
Ein entsprechendes Vertrauen des Schuldners, dass der Gläubiger sein Recht nicht mehr ausübt, kommt grundsätzlich dann in Frage, wenn bei Vorliegen des Zeitmoments das Darlehen abgelöst und der Vertrag damit beendet ist (vgl. BGH…, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15 - juris Rn. 41;… Urteil vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15 - BeckRS 2016, 19929, Rn. 30; OLG Schleswig…, Urteil vom 20.10.2016 - 5 U 62/16 - juris Rn. 67; LG Hamburg, Urteil vom 19.09.2016 - 325 O 42/16 - juris Rn. 31; OLG Nürnberg…, Urteil vom 01.08.2016 - 14 U 1780/15 - juris Rn. 105; OLG München…, Urteil vom 16.11.2016 - 20 U 3077/16 - BeckRS 2016, 20586, Rn. 40). - LG Dortmund, 04.11.2016 - 3 O 166/16
Feststellung der Umwandlung eines Verbraucherdarlehensvertrages in ein …
Ein entsprechendes Vertrauen des Schuldners, dass der Gläubiger sein Recht nicht mehr ausübt, kommt grundsätzlich dann in Frage, wenn bei Vorliegen des Zeitmoments das Darlehen abgelöst und der Vertrag damit beendet ist (vgl. BGH…, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15 - juris Rn. 41; OLG Schleswig…, Urteil vom 06.10.2016 - 5 U 72/16 - juris Rn. 28;… Urteil vom 20.10.2016 - 5 U 62/16 - juris Rn. 67; LG Hamburg, Urteil vom 19.09.2016 - 325 O 42/16 - juris Rn. 31; OLG Nürnberg…, Urteil vom 01.08.2016 - 14 U 1780/15 - juris Rn. 105). - OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Zulässigkeit von …
Soweit vertreten wird, die Wahrnehmung dieser Regelungskompetenz sei verwirrend (so LG Hamburg, Urteil vom 19.09.2016, 325 O 42/16, zitiert nach juris, Rn. 23-26), wird hierbei übersehen, dass dies darauf hinausliefe, dass in Verbraucherverträgen mit dem Erfordernis der Erteilung einer Widerrufsbelehrung/ -information keine Möglichkeit bestünde, von der nach §§ 145, 148, 149 BGB eingeräumten Befugnis einer Bindungsfristvereinbarung Gebrauch zu machen, was ersichtlich nach Wortlaut, Systematik und Gesetzesziel kein vertretbares Auslegungsergebnis darstellen kann (im Ergebnis wie hier daher auch LG Hamburg…, Urteil vom 21.04.2017, 330 O 69/16, zitiert nach juris, Rn. 20 …und Urteil vom 21.06.2017, 329 O 264/16, zitiert nach juris, Rn. 21). - OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 191/16
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Anforderungen an den Inhalt einer …
Soweit vertreten wird, die Wahrnehmung dieser Regelungsmöglichkeit sei verwirrend (so LG Hamburg, Urteil vom 19.09.2016 - 325 O 42/16, zitiert nach juris Rn. 23-26), wird hierbei übersehen, dass dies darauf hinausliefe, dass in Verbraucherverträgen mit Widerrufsrecht keine Möglichkeit bestünde, von der nach §§ 145, 148, 149 BGB eingeräumten Befugnis einer Bindungsfristvereinbarung Gebrauch zu machen, was ersichtlich nach Wortlaut, Systematik und Gesetzesziel kein vertretbares Auslegungsergebnis darstellen kann (…im Ergebnis wie hier daher auch LG Hamburg, Urteile vom 21.04.2017 - 330 O 69/16, zitiert nach juris Rn. 20 …und vom 21.06.2017 - 329 O 264/16, zitiert nach juris Rn. 21). - LG Dortmund, 02.12.2016 - 3 O 196/16
Rückzahlungsbegehren einer gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung …
Ein entsprechendes Vertrauen des Schuldners, dass der Gläubiger sein Recht nicht mehr ausübt, kommt grundsätzlich dann in Frage, wenn bei Vorliegen des Zeitmoments das Darlehen abgelöst und der Vertrag damit beendet ist (vgl. BGH…, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15 - juris Rn. 41;… Urteil vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15 - juris Rn. 30; OLG Schleswig…, Urteil vom 06.10.2016 - 5 U 72/16 - juris Rn. 28;… Urteil vom 20.10.2016 - 5 U 62/16 - juris Rn. 67; LG Hamburg, Urteil vom 19.09.2016 - 325 O 42/16 - juris Rn. 31; OLG Nürnberg…, Urteil vom 01.08.2016 - 14 U 1780/15 - juris Rn. 105). - LG Dortmund, 10.02.2017 - 3 O 89/16
Rückabwicklung eines abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrags aufgrund …
Ein entsprechendes Vertrauen des Schuldners, dass der Gläubiger sein Recht nicht mehr ausübt, kommt grundsätzlich dann in Frage, wenn bei Vorliegen des Zeitmoments das Darlehen abgelöst und der Vertrag damit beendet ist (vgl. BGH…, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15 - juris Rn. 41;… Urteil vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15 - BeckRS 2016, 19929, Rn. 30; OLG Schleswig…, Urteil vom 20.10.2016 - 5 U 62/16 - juris Rn. 67; LG Hamburg, Urteil vom 19.09.2016 - 325 O 42/16 - juris Rn. 31; OLG Nürnberg…, Urteil vom 01.08.2016 - 14 U 1780/15 - juris Rn. 105; OLG München…, Urteil vom 16.11.2016 - 20 U 3077/16 - BeckRS 2016, 20586, Rn. 40). - OLG Köln, 21.03.2019 - 12 U 68/18
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Soweit vertreten wird, die Wahrnehmung dieser Regelungsmöglichkeit sei verwirrend (so LG Hamburg, Urteil vom 19.09.2016 - 325 O 42/16, zitiert nach juris Rn. 23-26), wird hierbei übersehen, dass dies darauf hinausliefe, dass in Verbraucherverträgen mit Widerrufsrecht keine Möglichkeit bestünde, von der nach §§ 145, 148, 149 BGB eingeräumten Befugnis einer Bindungsfristvereinbarung Gebrauch zu machen, was ersichtlich nach Wortlaut, Systematik und Gesetzesziel kein vertretbares Auslegungsergebnis darstellen kann (…im Ergebnis wie hier daher auch LG Hamburg, Urteile vom 21.04.2017 - 330 O 69/16, zitiert nach juris Rn. 20 …und vom 21.06.2017 - 329 O 264/16, zitiert nach juris Rn. 21). - LG Dortmund, 25.11.2016 - 3 O 399/15
Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen; Rückzahlung von gezahlten …
- OLG Köln, 27.08.2018 - 12 U 46/18
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
- LG Bonn, 14.07.2017 - 3 O 570/16
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages