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   LG Hamburg, 19.12.2018 - 321 OH 22/18   

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https://dejure.org/2018,45771
LG Hamburg, 19.12.2018 - 321 OH 22/18 (https://dejure.org/2018,45771)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2018 - 321 OH 22/18 (https://dejure.org/2018,45771)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 321 OH 22/18 (https://dejure.org/2018,45771)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 29 Nr 1 GNotKG, § 127 Abs 1 GNotKG
    Kostenschuldner der Notarkosten

  • RA Kotz

    Mitteilung von Änderungswünschen an Notar kann ein konkludenter Auftrag sein

  • rewis.io
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind mitgeteilte Änderungswünsche als Auftrag zu werten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 79/16

    Kostenschuldnerschaft für Notarkosten: Auswirkungen einer Bitte eines

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2018 - 321 OH 22/18
    Ob im Einzelfall eine Auftragserteilung vorliegt, ist Ergebnis tatrichterlicher Würdigung (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 79/16, Rn. 8 nach juris).

    Schließlich sind insbesondere notwendige Mitwirkungshandlungen zur Vorbereitung der Beurkundung nicht als eigenständiger Auftrag zu werten (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 79/16, Rn. 11 nach juris; so auch OLG Bremen, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 1 W 49/17, Rn. 9 nach juris).

    Dies stellt keinen selbstständigen Beurkundungsauftrag dar, da es sich bei der Bitte um Verlegung des Termins lediglich um eine notwendige Mitwirkungshandlung zur Vorbereitung der Beurkundung handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 79/16, Rn. 11 nach Juris).

  • OLG Bremen, 17.01.2018 - 1 W 49/17

    Ermittlung des Kostenschuldners für die Erstellung eines Entwurfs durch einen

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2018 - 321 OH 22/18
    Vielmehr hängt es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab, welche Erklärungen die Beteiligten abgegeben haben (so auch KG Berlin, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 9 W 63/16 - 64/16 -, Rn. 14 nach juris; OLG Bremen, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 1 W 49/17, Rn. 10 nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 2 W 37/15, Rn. 9 nach juris).

    Schließlich sind insbesondere notwendige Mitwirkungshandlungen zur Vorbereitung der Beurkundung nicht als eigenständiger Auftrag zu werten (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 79/16, Rn. 11 nach juris; so auch OLG Bremen, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 1 W 49/17, Rn. 9 nach juris).

  • OLG Celle, 23.02.2015 - 2 W 37/15

    Antragstellerhaftung für Erstellung eines Vertragsentwurfs durch schlüssiges

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2018 - 321 OH 22/18
    Vielmehr hängt es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab, welche Erklärungen die Beteiligten abgegeben haben (so auch KG Berlin, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 9 W 63/16 - 64/16 -, Rn. 14 nach juris; OLG Bremen, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 1 W 49/17, Rn. 10 nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 2 W 37/15, Rn. 9 nach juris).
  • KG, 11.12.2017 - 9 W 63/16

    Notarkosten für vorzeitig beendetes Beurkundungsverfahren: Kostenschuldnerschaft

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2018 - 321 OH 22/18
    Vielmehr hängt es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab, welche Erklärungen die Beteiligten abgegeben haben (so auch KG Berlin, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 9 W 63/16 - 64/16 -, Rn. 14 nach juris; OLG Bremen, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 1 W 49/17, Rn. 10 nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 2 W 37/15, Rn. 9 nach juris).
  • OLG Hamburg, 06.03.2019 - 2 W 15/19

    Kostenpflichtigen Auftragserteilung an Notar bei mehreren Vertragsentwürfen

    Das Landgericht , dessen Entscheidung in BeckRS 2018, 34934 veröffentlicht ist, hat die Kostenrechnung mit Beschluss vom 19.12.2018 aufgehoben und ausgeführt, dass der Antragsteller nicht Kostenschuldner sei, da er keinen Entwurfs- bzw. Beurkundungsauftrag erteilt habe.
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