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LG Hamburg, 20.02.2018 - 312 O 429/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 15 Abs 2 MarkenG, § 4 MarkenG
Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Unternehmenskennzeichenrechts, Erhöhung der Verwechslungsgefahr durch Störung der Gleichgewichtslage - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.02.2018 - 312 O 429/15
- OLG Hamburg - 3 U 49/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 09.11.2010 - 3 U 68/09
Obliegenheitsverletzung nach Eintritt des Versicherungsfalls in der …
Auszug aus LG Hamburg, 20.02.2018 - 312 O 429/15
In diesem Zusammenhang beruft sich die Beklagte auf eine Entscheidung des OLG Hamburg bezüglich einer Shoppingcard (3 U 68/09), in der vom Gericht eine Zuordnungsverwirrung abgelehnt worden sei.Soweit sich die Beklagte auf die Entscheidung des OLG Hamburg zu einer Shoppingcard stützt (3 U 68/09), geht dies ebenfalls fehl.
- BGH, 31.03.2010 - I ZR 174/07
Peek & Cloppenburg
Auszug aus LG Hamburg, 20.02.2018 - 312 O 429/15
Die Kammer geht mit dem zwischen der Klägerin und dem Unternehmen P & C WEST in anderer Sache ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2010, 738 - P. & C.) davon aus, dass der Streitfall im Hinblick darauf, dass die Unternehmenskennzeichen der Parteien jahrzehntelang unbeanstandet nebeneinander benutzt worden sind, nicht nach Prioritätsgrundsätzen, sondern nach den zum Recht der Gleichnamigen entwickelten Grundsätzen zu beurteilen ist.Zum Ausschluss der Verwechslungsgefahr ist es daher erforderlich und der Beklagten auch zumutbar, es zu unterlassen, auf ihrer Website eine solche Werbebeilage einzustellen, wenn diese nur mit der Bezeichnung "P. & C." versehen ist" (GRUR 2010, 738- P. & C. I Rn. 38).
- BGH, 24.01.2013 - I ZR 60/11
Peek & Cloppenburg III
Auszug aus LG Hamburg, 20.02.2018 - 312 O 429/15
Neben der häufigen Verwendung von unterscheidungskräftigen Zusätzen können in geeigneten Fällen als milderes Mittel auch aufklärende Hinweise genügen (BGH GRUR 2013, 397, 399 Rn. 26 -P. & C. III).