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   LG Hamburg, 20.02.2019 - 324 O 468/18   

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https://dejure.org/2019,47184
LG Hamburg, 20.02.2019 - 324 O 468/18 (https://dejure.org/2019,47184)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2019 - 324 O 468/18 (https://dejure.org/2019,47184)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2019 - 324 O 468/18 (https://dejure.org/2019,47184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Anspruch auf Anonymität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • derstandard.de (Pressebericht, 27.02.2019)

    Verschwörungstheoretiker dürfen Wikipedia-Autor outen

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus LG Hamburg, 20.02.2019 - 324 O 468/18
    Eine abgestufte Verantwortlichkeit, die den Betroffenen dazu zwingt, zunächst den Seitenbetreiber - bzw. hier: die Betreiber des YouTube-Channels - in Anspruch zu nehmen, hat der EuGH (EuGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - C-131/12 -, juris Rz. 82) nicht anerkannt (vgl. zudem bereits BGH, Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06 -, juris).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus LG Hamburg, 20.02.2019 - 324 O 468/18
    Zur Frage der internationalen Zuständigkeit im Rahmen des § 32 ZPO bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 02.03.2010, Az. VI ZR 23/09 - "New York Times" - unter anderem ausgeführt:.
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus LG Hamburg, 20.02.2019 - 324 O 468/18
    Ein Zu-Eigen-Machen liegt etwa dann vor, wenn die fremde Interview-Äußerung in einer Weise in die eigenen Überlegungen eingefügt wird, dass die Äußerung in ihrer Gesamtheit als eigene erscheint (BGH NJW-RR 2009, 1413, 1415; NJW 2010, 760, 761 - Markwort).
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus LG Hamburg, 20.02.2019 - 324 O 468/18
    Denn die Kammer hat nicht systematisch die Rechte der Antragsgegner missachtet, wie es in der von der Antragsgegnerin genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für einen Verstoß gegen den fair-trial-Grundsatz angenommen worden war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17 -).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus LG Hamburg, 20.02.2019 - 324 O 468/18
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich aus umfangreichen und unsortierten Anlagen die erheblichen Tatsachen selbst herauszusuchen (vgl. BGH, Urteil vom 02. Juli 2007 - II ZR 111/05 -, juris Rz. 25; BGH, Urteil vom 17. März 2016 - III ZR 200/15 -, juris Rz. 19; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 129 ZPO Rz. 8).
  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und

    Auszug aus LG Hamburg, 20.02.2019 - 324 O 468/18
    Bei dieser Abwägung sind die besonderen Umstände des Einzelfalls sowie die betroffenen Grundrechte und Gewährleistungen der EMRK interpretationsleitend zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2012, 763, 765 - "Inka Bause").
  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus LG Hamburg, 20.02.2019 - 324 O 468/18
    Eine abgestufte Verantwortlichkeit, die den Betroffenen dazu zwingt, zunächst den Seitenbetreiber - bzw. hier: die Betreiber des YouTube-Channels - in Anspruch zu nehmen, hat der EuGH (EuGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - C-131/12 -, juris Rz. 82) nicht anerkannt (vgl. zudem bereits BGH, Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06 -, juris).
  • BGH, 17.03.2016 - III ZR 200/15

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Wahrung der Klagefrist;

    Auszug aus LG Hamburg, 20.02.2019 - 324 O 468/18
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich aus umfangreichen und unsortierten Anlagen die erheblichen Tatsachen selbst herauszusuchen (vgl. BGH, Urteil vom 02. Juli 2007 - II ZR 111/05 -, juris Rz. 25; BGH, Urteil vom 17. März 2016 - III ZR 200/15 -, juris Rz. 19; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 129 ZPO Rz. 8).
  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 3/14

    Zur Haftung von Access-Providern für Urheberrechtsverletzungen Dritter

    Auszug aus LG Hamburg, 20.02.2019 - 324 O 468/18
    Soweit der Bundesgerichtshof demgegenüber eine vorrangige Inanspruchnahme des unmittelbaren Verletzers annimmt, auch wenn dieser nicht ohne weiteres erreichbar ist, ging es in jenen Entscheidungen (Urteil vom 26. November 2015 - I ZR 174/14 -, BGHZ 208, 82-118; Urteil vom 26. November 2015 - I ZR 3/14 -, juris) jeweils um die Haftung eines Telekommunikationsunternehmens, das Dritten den Zugang zum Internet bereitstellt (Access-Provider), mit dessen Tätigkeit und Verletzungsferne das Handeln der Antragsgegner nicht vergleichbar ist.
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 20.02.2019 - 324 O 468/18
    Woraus sich ein "Recht zum Gegenschlag" (siehe dazu BGH, Urteil vom 18. Juni 1974 - VI ZR 16/73 -, juris) der Antragsgegner zu 1) und 2) ergeben soll, bleibt nach dem Vortrag der Antragsgegner ebenfalls im Dunkeln.
  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14

    Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

  • LG Koblenz, 14.01.2021 - 9 O 80/20

    Wikipedia-Aktivist muss wegen Rufmords Schmerzensgeld zahlen

    In der Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen muss sein Interesse am Schutz seiner Anonymität dann hinter das öffentliche Interesse zurücktreten, wenn er - wie hier - in prägender Weise Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung anderer Personen ausübt und dabei den Maßstab der Objektivität in der dargestellten drastischen Weise verlässt" (LG Hamburg, Urteil vom 20.02.2019 - 324 O 468/18 -, Rn. 122 ff., juris).

    Gegenüber jener Intendantin hat er "mit bestimmten Formulierungen ("antizionistisch" statt "israelkritisch") und mit dem Löschen wahrer Informationen (Link zum K. Theater H., dessen Intendantin Frau S. war) mit der Begründung, er gehe nicht davon aus, dass dieses Theater relevant sei (obwohl es offenbar einen Wikipedia-Eintrag dazu gibt), den Eintrag über Frau S. mit geprägt" (LG Hamburg, Urteil vom 20.02.2019 - 324 O 468/18 -, Rn. 124 ff., juris).

    Das Landgericht Hamburg bescheinigt dem Beklagten diesbezüglich "den Maßstab der Objektivität in relevanter Weise verlassen und Beiträge zu einzelnen Personen mit kritischen Passagen in erheblicher, das öffentliche Interesse steigernder Weise beeinflusst zu haben" sowie in prägender Weise Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung anderer Personen ausgeübt zu haben und dabei den Maßstab der Objektivität "in der dargestellten drastischen Weise" verlassen zu haben (LG Hamburg, Urteil vom 20.02.2019 - 324 O 468/18 -, Rn. 124 ff., 126, juris).

  • OLG Hamburg, 03.03.2020 - 7 U 63/19

    Haben einflussreiche Wikipedia-Autoren einen Anspruch auf Anonymität?

    Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.2.2019, 324 O 468/18, abgeändert:.
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