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   LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16   

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LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16 (https://dejure.org/2017,53169)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.09.2017 - 318 S 77/16 (https://dejure.org/2017,53169)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. September 2017 - 318 S 77/16 (https://dejure.org/2017,53169)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 14 Ziff 1 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG, § 16 Abs 2 WoEigG, § 21 Abs 1 WoEigG, § 22 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentum: Anspruch auf Entfernung einer Markisenkonstruktion; widerklagend geltend gemachter Anspruch auf Erstattung von Kosten für Arbeiten an der Kelleraußentreppe

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16

    Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum;

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16
    Aus dem Urteil des BGH vom 09.12.2016 (V ZR 124/16) folge nichts anderes.

    Verbleiben Zweifel, gilt insoweit die gesetzliche Regelung in § 16 Abs. 2 WEG (vgl. BGH, Urteile vom 09.12.2016 - V ZR 124/16, ZMR 2017, 412, Rn. 14, zitiert nach juris und vom 02.03.2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722, Rn. 7, zitiert nach juris; Kammer, a.a.O.; Niedenführ in: Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 16 Rdnr. 17; BeckOK WEG/Bartholome, a.a.O.).

    Ob aus Begriffen wie "zu unterhalten", "instandzuhalten" oder "zu pflegen" in einer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung eine Überbürdung auch der Verpflichtung zur Instandsetzung (d.h. zur Reparatur und Erneuerung) auf den Sondereigentümer folgt, lässt sich nicht abstrakt, sondern stets nur Kontext des konkreten Regelungszusammenhangs und der von der Teilungserklärung in diesem Zusammenhang verwendeten Begrifflichkeiten ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2016 - V ZR 124/16, Rn. 18, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 25.02.2009 - 24 W 362/08, Rn. 5, zitiert nach juris; vgl. auch LG München I, Urteil vom 04.02.2013 - 1 S 26400/11, ZMR 2013, 477, Rn. 15, zitiert nach juris).

  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16

    Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16
    Die Bezugnahme der Kläger auf die beiden Urteile des BGH vom 18.11.2016 - V ZR 49/16 und vom 07.02.2014 - V ZR 25/13 berücksichtige nicht, dass im vorliegenden Fall mit § 6 Nr. 1 b) der Teilungserklärung eine Sonderregelung vorliege.

    Anspruchsgrundlage für den Beseitigungsanspruch der Kläger gegen die Beklagten ist § 1004 Abs. 1 BGB i.V.m. § 15 Abs. 3 WEG (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2016 - V ZR 49/16, ZMR 2017, 409, Rn. 7, zitiert nach juris).

    Der Hinweis der Beklagten auf die Urteile BGH vom 18.11.2016 - V ZR 49/16 und vom 07.02.2014 - V 25/13 geht fehl.

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16
    Die Beklagten leiten ihren Anspruch nicht aus § 21 Abs. 2 WEG her, der sich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft richten würde (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40, Rn. 7, zitiert nach juris).

    Wer einen solchen Bereicherungsausgleich schuldet, bestimmt sich danach, ob die Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme erst noch beschlossen (dann die Wohnungseigentümer) oder ob sie - sei es wegen eines entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer, sei es wegen der Dringlichkeit - durchgeführt werden musste (dann die Gemeinschaft) (BGH, Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40, Rn. 12, zitiert nach juris).

  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16
    Die Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums und/oder die Kostentragungspflicht dafür kann durch Vereinbarung ganz oder teilweise einem einzelnen Wohnungseigentümer aufgebürdet werden (BGH, Urteil vom 02.03.2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722, Rn. 7, zitiert nach juris; Kammer, Urteil vom 19.12.2013 - 318 S 101/12, ZMR 2013, 829; BeckOK WEG/Bartholome, Stand: 01.03.2017, 30. Edition, § 16 Rdnr. 61).

    Verbleiben Zweifel, gilt insoweit die gesetzliche Regelung in § 16 Abs. 2 WEG (vgl. BGH, Urteile vom 09.12.2016 - V ZR 124/16, ZMR 2017, 412, Rn. 14, zitiert nach juris und vom 02.03.2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722, Rn. 7, zitiert nach juris; Kammer, a.a.O.; Niedenführ in: Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 16 Rdnr. 17; BeckOK WEG/Bartholome, a.a.O.).

  • LG München I, 04.02.2013 - 1 S 26400/11
    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16
    Ob aus Begriffen wie "zu unterhalten", "instandzuhalten" oder "zu pflegen" in einer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung eine Überbürdung auch der Verpflichtung zur Instandsetzung (d.h. zur Reparatur und Erneuerung) auf den Sondereigentümer folgt, lässt sich nicht abstrakt, sondern stets nur Kontext des konkreten Regelungszusammenhangs und der von der Teilungserklärung in diesem Zusammenhang verwendeten Begrifflichkeiten ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2016 - V ZR 124/16, Rn. 18, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 25.02.2009 - 24 W 362/08, Rn. 5, zitiert nach juris; vgl. auch LG München I, Urteil vom 04.02.2013 - 1 S 26400/11, ZMR 2013, 477, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • KG, 25.02.2009 - 24 W 362/08

    Wohnungseigentum: Abwälzung der Instandsetzungskosten auf einen

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16
    Ob aus Begriffen wie "zu unterhalten", "instandzuhalten" oder "zu pflegen" in einer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung eine Überbürdung auch der Verpflichtung zur Instandsetzung (d.h. zur Reparatur und Erneuerung) auf den Sondereigentümer folgt, lässt sich nicht abstrakt, sondern stets nur Kontext des konkreten Regelungszusammenhangs und der von der Teilungserklärung in diesem Zusammenhang verwendeten Begrifflichkeiten ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2016 - V ZR 124/16, Rn. 18, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 25.02.2009 - 24 W 362/08, Rn. 5, zitiert nach juris; vgl. auch LG München I, Urteil vom 04.02.2013 - 1 S 26400/11, ZMR 2013, 477, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 42/04

    Kosten einer von dem Berechtigten und dem Eigentümer gemeinsam nutzbaren Anlage

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16
    So beinhaltet die Unterhaltungspflicht gem. § 1020 Satz 2 BGB etwa auch die Verpflichtung zur Instandsetzung der Anlage, die der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit zur Ausübung derselben auf dem belasteten Grundstück hält (vgl. BGH, Urteil vom 12.11.2004 - V ZR 42/04, BGHZ 161, 115, Rn. 24, zitiert nach juris), und umfasst je nach den Umständen auch die Ausbesserung, Erneuerung und Wiederherstellung einer solchen Anlage (MüKo-BGB/Roth, 7. Auflage, § 1020 Rdnr. 12).
  • LG Hamburg, 19.06.2013 - 318 S 101/12

    Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung bezüglich der Handlungs- und

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16
    Die Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums und/oder die Kostentragungspflicht dafür kann durch Vereinbarung ganz oder teilweise einem einzelnen Wohnungseigentümer aufgebürdet werden (BGH, Urteil vom 02.03.2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722, Rn. 7, zitiert nach juris; Kammer, Urteil vom 19.12.2013 - 318 S 101/12, ZMR 2013, 829; BeckOK WEG/Bartholome, Stand: 01.03.2017, 30. Edition, § 16 Rdnr. 61).
  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 84/16

    Wohnungseigentum: Erfüllung der das Sondereigentum betreffenden

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16
    Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Grundstücksrechts nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, Urteil vom 09.12.2016 - V ZR 84/16, ZMR 2017, 317, Rn. 16, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16
    Die Bezugnahme der Kläger auf die beiden Urteile des BGH vom 18.11.2016 - V ZR 49/16 und vom 07.02.2014 - V ZR 25/13 berücksichtige nicht, dass im vorliegenden Fall mit § 6 Nr. 1 b) der Teilungserklärung eine Sonderregelung vorliege.
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 229/14

    Verschattung eines Grundstücks durch Bäume des Nachbarn

  • LG Hamburg, 26.06.2013 - 318 S 119/12

    Wohnungseigentum: Feststellungsinteresse an Festlegung des Abstands zwischen

  • LG Hamburg, 16.01.2013 - 318 S 55/12

    Terrassenüberdachung nur mit förmlichen Beschluss zulässig?

  • OLG Hamburg, 22.05.2006 - 2 Wx 42/04

    Wesentliche Beeinträchtigung durch bauliche Veränderungen

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