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   LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 92/16   

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https://dejure.org/2017,53710
LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 92/16 (https://dejure.org/2017,53710)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.09.2017 - 318 S 92/16 (https://dejure.org/2017,53710)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. September 2017 - 318 S 92/16 (https://dejure.org/2017,53710)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 43 Nr 4 WoEigG, § 47 WoEigG, § 278 Abs 6 S 1 ZPO, § 779 BGB
    Unterlassene Verbindung zweier Beschlussanfechtungsklagen in Wohnungseigentumssachen: Bindungswirkung eines Prozessvergleichs im Parallelverfahren

  • rewis.io
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalterbestellung wird für ungültig erklärt: Zwischenzeitliche Handlungen bleiben wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.09.2005 - V ZR 275/04

    Zulässiger Adressat des Widerrufs eines Prozessvergleichs

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 92/16
    Vielmehr sind die prozessualen Wirkungen und die materiell-rechtlichen Vereinbarungen voneinander abhängig (BGH NJW 2005, 3576 Rz. 9; zitiert nach juris).

    Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, tritt auch die prozessbeendigende Wirkung nicht ein (BGH NJW 2005, 3576 Rz. 9; zitiert nach juris).

  • BGH, 14.07.2015 - VI ZR 326/14

    Gütliche Streitbeilegung: Voraussetzungen eines wirksamen Abschlusses eines

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 92/16
    Dazu ist er ein privates Rechtsgeschäft, für das die Vorschriften des materiellen Rechts gelten und mit dem die Parteien Ansprüche und Verbindlichkeiten regeln (BGH NJW 2015, 2965 Rz. 12; BGH NJW 2014, 394 ff., Rz. 12, beide zitiert nach juris).

    Das gilt auch für den Prozessvergleich im Sinne des § 278 Abs. 6 ZPO (BGH NJW 2015, 2965 Rz. 12; zitiert nach juris).

  • BGH, 23.10.2015 - V ZR 76/14

    Notwendige Streitgenossenschaft: Widerruf der Prozesshandlung eines anwesenden

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 92/16
    Auch dann, wenn der Bestellungsbeschluss rechtskräftig für ungültig erklärt wird, bleiben rechtsgeschäftliche Handlungen des Verwalters gegenüber Dritten wirksam (BGH NJW 2007, 2776, Rz.9; ZMR 2016, 124 Rz. 6, beide zitiert nach juris; Niedenführ in: Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 26 Rn. 24).

    Dass der Verwalter in Beschlussanfechtungsverfahren befugt ist, für die beklagten Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt zu mandatieren, schließt nämlich nicht aus, dass einzelne Wohnungseigentümer eine Vertretung durch den vom Verwalter eingeschalteten Anwalt ablehnen (vgl. BGH ZMR 2016, 124 Rz. 9, zitiert nach juris).

  • BGH, 16.04.2014 - XI ZR 38/13

    Streitwert eines Rechtsstreits über die Prozessbeendigung durch einen Vergleich

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 92/16
    Der Wert eines Rechtsstreits, in dem über die Prozessbeendigung durch einen Vergleich gestritten wird, richtet sich nicht nach dem Wert dieses Vergleichs, sondern dem Wert des ursprünglich gestellten Antrags (BGH, Beschluss vom 16.04.2014 - XI ZR 38/13, Rn. 4, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.09.2012 - V ZB 56/12, NJW 2013, 470, Rn. 5, zitiert nach juris; Zöller-Herget, a.a.O., § 3 Rn. 16 "Vergleich").
  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 56/12

    Streitwert eines Rechtsstreits über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 92/16
    Der Wert eines Rechtsstreits, in dem über die Prozessbeendigung durch einen Vergleich gestritten wird, richtet sich nicht nach dem Wert dieses Vergleichs, sondern dem Wert des ursprünglich gestellten Antrags (BGH, Beschluss vom 16.04.2014 - XI ZR 38/13, Rn. 4, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.09.2012 - V ZB 56/12, NJW 2013, 470, Rn. 5, zitiert nach juris; Zöller-Herget, a.a.O., § 3 Rn. 16 "Vergleich").
  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 20/07

    Anfechtung eines die Bestellung für ungültig erklärenden Gerichtsbeschlusses

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 92/16
    Auch dann, wenn der Bestellungsbeschluss rechtskräftig für ungültig erklärt wird, bleiben rechtsgeschäftliche Handlungen des Verwalters gegenüber Dritten wirksam (BGH NJW 2007, 2776, Rz.9; ZMR 2016, 124 Rz. 6, beide zitiert nach juris; Niedenführ in: Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 26 Rn. 24).
  • OLG Hamm, 13.01.2012 - 9 U 45/11

    Zustandekommen eines Vergleichs durch sofortige Annahme eines in mündlicher

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 92/16
    Wegen der prozessualen Bedeutung eines Prozessvergleiches (Beendigung des Rechtsstreits, Wegfall der Rechtshängigkeit des Verfahrens und Titelfunktion) können die Anforderungen an die Formstrenge eines Vergleichsschlusses nach § 278 Abs. 6 Satz 1 ZPO nicht niedriger angesetzt werden als bei der Protokollierung eines Vergleichs durch das Gericht in einem mündlichen Termin (OLG Hamm, NJW-RR 2012, 882, zitiert nach juris).
  • EuGH, 10.03.2015 - C-7/15

    Kanageswaran - Streichung

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 92/16
    Mit Ausnahme der Beklagten zu 3) habe das Interesse der übrigen Wohnungseigentümer darin bestanden, diesen Rechtsstreit sowie das weitere anhängige Verfahren (Amtsgericht Hamburg-Altona Az. 303b C 7/15) einvernehmlich zu beenden, um zu einer Befriedung des Verhältnisses der fünf Wohnungseigentümer untereinander beizutragen.
  • BGH, 21.11.2013 - VII ZR 48/12

    Fortsetzung des Rechtsstreits bei unwirksamem Prozessvergleich; Rechtzeitigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 92/16
    Dazu ist er ein privates Rechtsgeschäft, für das die Vorschriften des materiellen Rechts gelten und mit dem die Parteien Ansprüche und Verbindlichkeiten regeln (BGH NJW 2015, 2965 Rz. 12; BGH NJW 2014, 394 ff., Rz. 12, beide zitiert nach juris).
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