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   LG Hamburg, 21.04.2017 - 324 O 189/15   

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LG Hamburg, 21.04.2017 - 324 O 189/15 (https://dejure.org/2017,31018)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.04.2017 - 324 O 189/15 (https://dejure.org/2017,31018)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. April 2017 - 324 O 189/15 (https://dejure.org/2017,31018)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 677 BGB, § 683 S 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 2 Abs 1 GG
    Verdachtsberichterstattung: Voraussetzungen eines Anspruchs auf Richtigstellung; Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten gegen den Erstverbreiter für die Abmahnung eines die rechtsverletzende Äußerung des Erstverbreiters aufnehmenden Dritten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2017, 354
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Bildnisveröffentlichung im Rahmen

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2017 - 324 O 189/15
    Wirken in der Rechtsverletzung die besonderen Gefahren fort, die durch die erste Ursache gesetzt wurden, kann der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang nicht verneint werden (vgl. BGH GRUR 2015, 190, 192 - RSS-Feed - Ex-RAF-Terroristin).

    Hinzu kommt, dass in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (vgl. BGH GRUR 2015, 190, 192 - RSS-Feed - Ex-RAF-Terroristin) der ursprüngliche Verbreiter selbst die Weiterverbreitung des Ursprungsbeitrags initiiert hatte: Es wurde ein Foto zielgerichtet über einen RSS-Feed an Dritte weitergegeben, die dann das identische Foto verbreiteten.

    Mit der Berichterstattung des Dritten hat sich vorliegend auch nicht eine von dem Erstverbreiter geschaffene (internet-) typische Gefahr verwirklicht (vgl. BGH GRUR 2015, 190, 192 - RSS-Feed - Ex-RAF-Terroristin).

    In der Entscheidung RSS-Feed (BGH GRUR 2015, 190, 192) ging es um die Verbreitung des Fotos einer Ex-RAF-Terroristen, die hierdurch identifizierbar und ihre Resozialisierung konterkariert wurde.

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2017 - 324 O 189/15
    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (vgl. BGH GRUR 2015, 96, 98 - Chefjustiziar m.w.N.).

    Zwar ist eine Richtigstellung auch im Falle einer Verdachtsberichterstattung möglich (vgl. BGH ZUM 2015, 248 ff; Hans. OLG, Urteil vom 10.02.2015, Az. 7 U 44/12).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2017 - 324 O 189/15
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der (älteren) Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2013, Az. VI ZR 211/12 (vgl. auch ZUM-RD 2014, 145 - "Sächsische Korruptionsaffäre").

    In der "Sächsischen Korruptionsaffäre" (BGH ZUM-RD 2014, 145 ff.) wurden schwerste ehrverletzende Umstände wie Pädophilie und Korruption verbreitet; das Verfahren wurde jedoch nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2017 - 324 O 189/15
    Zeigt sich hierbei, dass dieses Durchschnittspublikum die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (vgl. BverfG, 1 BvR 1696/98 vom 25.10.2005, Abs. 31 - Stolpe).

    Ist der Äußernde bei einer mehrdeutigen Äußerung nicht bereit, der Aussage einen eindeutigen Inhalt zu geben, besteht kein Grund, von einer Verurteilung zum Unterlassen nur deshalb abzusehen, weil die Äußerung mehrere Deutungsvarianten zulässt, darunter auch solche, die zu keiner oder nur einer geringeren Persönlichkeitsrechtsverletzung führen (vgl. BverfG 1 BvR 1696/98 vom 25.10.2005, Abs. 35 - Stolpe).

  • OLG Hamburg, 11.05.1995 - 3 U 264/94
    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2017 - 324 O 189/15
    Der Standpunkt der Kläger sei auch bereits bekannt gewesen; es müsse nicht offen gelegt werden, wer einen Vorwurf unterbreitet habe bzw. worauf die Verdächtigungen beruhten, vgl. HansOLG NJW-RR 96, 597.

    Zwar ist die Pflicht, den Betroffenen anzuhören, nicht formal zu verstehen; sie ergibt sich vielmehr aus den Anforderungen an eine sorgfältige Recherche (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 1996, 597).

  • OLG Hamburg, 10.02.2015 - 7 U 44/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Verdachtsberichterstattung:

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2017 - 324 O 189/15
    Zwar ist eine Richtigstellung auch im Falle einer Verdachtsberichterstattung möglich (vgl. BGH ZUM 2015, 248 ff; Hans. OLG, Urteil vom 10.02.2015, Az. 7 U 44/12).
  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2017 - 324 O 189/15
    Bei dieser Abwägung sind die besonderen Umstände des Einzelfalls sowie die betroffenen Grundrechte und Gewährleistungen der EMRK interpretationsleitend zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2012, 763, 765 - Inka Bause).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2017 - 324 O 189/15
    Insoweit ist die Klägerin zu 1 hier - anders als im Rahmen der oben erörterten Unterlassungsansprüche - beweisbelastet, weil die Beweislastumkehr gem. § 186 StGB im Rahmen von Berichtigungsansprüchen nicht anwendbar ist (vgl. BGH NJW 2008, 2262, 2264 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2017 - 324 O 189/15
    Die rechtswidrige Erstveröffentlichung indiziert auch die Wiederholungsgefahr, da zu vermuten ist, dass ein einmal erfolgter rechtswidriger Eingriff wiederholt werden wird (BGH, NJW 1994, 1281, 1283).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2017 - 324 O 189/15
    Diese Grundsätze sind nicht auf Tatsachenbehauptungen begrenzt, sondern ebenso maßgeblich, wenn ein das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigendes Werturteil in Frage steht (vgl. BverfG, 1 BvR 49/00 vom 24.05.2006, Abs. 63 - Babycaust).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

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