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LG Hamburg, 21.06.2017 - 329 O 264/16 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 346 Abs 1 BGB, § 355 Abs 2 S 1 BGB, § 357 Abs 1 BGB, § 495 Abs 1 BGB, Art 247 § 6 Abs 2 S 3 BGBEG
Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit des Widerrufs - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.06.2017 - 329 O 264/16
- OLG Hamburg - 13 U 182/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei …
Auszug aus LG Hamburg, 21.06.2017 - 329 O 264/16
Es handelt sich um eine zutreffende ergänzende Information außerhalb des Mustertextes (vgl. hierzu BGH, Urteil v. 11.10.2016, XI ZR 482/15, Tz. 27).
- OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Zulässigkeit von …
Soweit vertreten wird, die Wahrnehmung dieser Regelungskompetenz sei verwirrend (so LG Hamburg…, Urteil vom 19.09.2016, 325 O 42/16, zitiert nach juris, Rn. 23-26), wird hierbei übersehen, dass dies darauf hinausliefe, dass in Verbraucherverträgen mit dem Erfordernis der Erteilung einer Widerrufsbelehrung/ -information keine Möglichkeit bestünde, von der nach §§ 145, 148, 149 BGB eingeräumten Befugnis einer Bindungsfristvereinbarung Gebrauch zu machen, was ersichtlich nach Wortlaut, Systematik und Gesetzesziel kein vertretbares Auslegungsergebnis darstellen kann (im Ergebnis wie hier daher auch LG Hamburg…, Urteil vom 21.04.2017, 330 O 69/16, zitiert nach juris, Rn. 20 und Urteil vom 21.06.2017, 329 O 264/16, zitiert nach juris, Rn. 21). - OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 191/16
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Anforderungen an den Inhalt einer …
Soweit vertreten wird, die Wahrnehmung dieser Regelungs-möglichkeit sei verwirrend (so LG Hamburg…, Urteil vom 19.09.2016 - 325 O 42/16, zitiert nach juris Rn. 23-26), wird hierbei übersehen, dass dies darauf hinausliefe, dass in Verbraucherverträgen mit Widerrufsrecht keine Möglichkeit bestünde, von der nach §§ 145, 148, 149 BGB eingeräumten Befugnis einer Bindungsfristvereinbarung Gebrauch zu machen, was ersichtlich nach Wortlaut, Systematik und Gesetzesziel kein vertretbares Auslegungsergebnis darstellen kann (…im Ergebnis wie hier daher auch LG Hamburg, Urteile vom 21.04.2017 - 330 O 69/16, zitiert nach juris Rn. 20 und vom 21.06.2017 - 329 O 264/16, zitiert nach juris Rn. 21). - OLG Köln, 21.03.2019 - 12 U 68/18
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Soweit vertreten wird, die Wahrnehmung dieser Regelungsmöglichkeit sei verwirrend (so LG Hamburg…, Urteil vom 19.09.2016 - 325 O 42/16, zitiert nach juris Rn. 23-26), wird hierbei übersehen, dass dies darauf hinausliefe, dass in Verbraucherverträgen mit Widerrufsrecht keine Möglichkeit bestünde, von der nach §§ 145, 148, 149 BGB eingeräumten Befugnis einer Bindungsfristvereinbarung Gebrauch zu machen, was ersichtlich nach Wortlaut, Systematik und Gesetzesziel kein vertretbares Auslegungsergebnis darstellen kann (…im Ergebnis wie hier daher auch LG Hamburg, Urteile vom 21.04.2017 - 330 O 69/16, zitiert nach juris Rn. 20 und vom 21.06.2017 - 329 O 264/16, zitiert nach juris Rn. 21). - OLG Köln, 27.08.2018 - 12 U 46/18
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Soweit vertreten wird, die Wahrnehmung dieser Regelungs-möglichkeit sei verwirrend (so LG Hamburg…, Urteil vom 19.09.2016, 325 O 42/16, juris, Rn. 23-26), wird hierbei übersehen, dass dies darauf hinausliefe, dass in Verbraucher-verträgen mit dem Erfordernis der Erteilung einer Widerrufsbelehrung/-information keine Möglichkeit bestünde, von der nach §§ 145, 148, 149 BGB eingeräumten Befugnis einer Bindungsfristvereinbarung Gebrauch zu machen, was ersichtlich nach Wortlaut, Systematik und Gesetzesziel kein vertretbares Auslegungsergebnis darstellen kann (im Ergebnis wie hier daher auch LG Hamburg…, Urteil vom 21.04.2017, 330 O 69/16, juris, Rn. 20 und Urteil vom 21.06.2017, 329 O 264/16, juris, Rn. 21).