Rechtsprechung
LG Hamburg, 21.09.2018 - 313 O 67/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Maklerprovision: Auskunftsanspruch eines Maklers gegenüber einem Kunden
- rewis.io
Kurzfassungen/Presse
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch des Maklers bei späterem Abschluss eines Kaufvertrages ohne Makler
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.02.1990 - IV ZR 314/88
Rechtsnatur einer Provisionsabrechnung; Rechte des Handelsvertreters bei …
Auszug aus LG Hamburg, 21.09.2018 - 313 O 67/18
Der Makler kann nach gefestigter Rechtsprechung vom Maklerkunden Auskunft verlangen, wenn er in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Provisionsanspruchs im ungewissen ist und der Maklerkunde die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (BGH, Urteil vom 072.02.1990, Az. IV ZR 314/88, NJW-RR 1990, 1370). - BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung einer vor einem …
Auszug aus LG Hamburg, 21.09.2018 - 313 O 67/18
Das angerufene Gericht bleibt indessen nach übereinstimmender Erledigung der Hauptsache für die Kostenentscheidung zuständig, auch wenn der Beklagte bereits vor der übereinstimmenden Erledigungserklärung die Zuständigkeitsrüge erhoben hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 18.03.2010, Az. I ZB 37/09. MDR 2010, 888).