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   LG Hamburg, 21.12.2021 - 309 S 52/21   

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https://dejure.org/2021,60641
LG Hamburg, 21.12.2021 - 309 S 52/21 (https://dejure.org/2021,60641)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.12.2021 - 309 S 52/21 (https://dejure.org/2021,60641)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2021 - 309 S 52/21 (https://dejure.org/2021,60641)
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  • BGH, 12.06.2014 - X ZR 121/13

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und

    Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2021 - 309 S 52/21
    Auch solche Störungen, die am selben Tag bei vorangegangenen Flügen des eingesetzten Flugzeugs auftreten, sind für einen Folgeflug als außergewöhnlicher Umstand zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 12.06.2014, Az.: X ZR 121/13, zitiert nach juris).

    Das Luftverkehrsunternehmen muss zwar dafür Sorge tragen, dass nicht bereits geringfügige Beeinträchtigungen es außer Stande setzen, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und den Flugplan im Wesentlichen einzuhalten (BGH, Urt. v. 12.06.2014, Az.: X ZR 121/13, zitiert nach juris Rn 21).

  • BGH, 13.11.2013 - X ZR 115/12

    Keine Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung bei Verspätung wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2021 - 309 S 52/21
    Das Luftfahrtunternehmen hat den behördlichen Anordnungen des Flugverkehrsmanagements Folge zu leisten, ohne diese hinterfragen zu können (vgl. BGH, Urteil v. 13.11.2013, Az.: X ZR 115/12; LG Frankfurt, Urt. v. 28.05.2020, Az.: 2-24 S 15/20, 2/24 S 15/20; alle zitiert nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 24 S 15/20
    Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2021 - 309 S 52/21
    Das Luftfahrtunternehmen hat den behördlichen Anordnungen des Flugverkehrsmanagements Folge zu leisten, ohne diese hinterfragen zu können (vgl. BGH, Urteil v. 13.11.2013, Az.: X ZR 115/12; LG Frankfurt, Urt. v. 28.05.2020, Az.: 2-24 S 15/20, 2/24 S 15/20; alle zitiert nach juris).
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