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   LG Hamburg, 21.12.2021 - 610 Qs 37/21 jug   

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https://dejure.org/2021,54442
LG Hamburg, 21.12.2021 - 610 Qs 37/21 jug (https://dejure.org/2021,54442)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.12.2021 - 610 Qs 37/21 jug (https://dejure.org/2021,54442)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2021 - 610 Qs 37/21 jug (https://dejure.org/2021,54442)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Vertraulichkeit des Wortes, Äußerung eines Polizeibeamten, Aufnahme, Nichtöffentlichkeit, faktische Öffentlichkeit

  • strafrechtsiegen.de

    Aufnehmen Äußerung eines Polizeibeamten im öffentlichen Raum

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: iPhone-Aufnahme polizeilicher Äußerungen - Vertraulichkeit in der Öffentlichkeit

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Kassel, 23.09.2019 - 2 Qs 111/19

    Filmen von Polizeibeamten, Nichtöffentlichkeit, faktische Öffentlichkeit,

    Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2021 - 610 Qs 37/21
    Gemessen an diesen Kriterien ist das im Zuge einer im öffentlichen Verkehrsraum vorgenommenen Diensthandlung geäußerte Wort in faktischer Öffentlichkeit gesprochen, wenn dieser Ort - wie hier - frei zugänglich ist (vgl. hierzu auch LG Osnabrück, Beschluss vom 24.9.2021, Az.: 10 Qs 49/21; LG Kassel, Beschluss vom 23.9.2019, Az.: 2 Qs 111/19).
  • LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20

    Unterschriftenmangel; faktische Öffentlichkeit; Beleidigung

    Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2021 - 610 Qs 37/21
    Insoweit weist die Verteidigung zutreffend darauf hin, dass der Beschuldigte S.- v. G. in einer Personengruppe in unmittelbarer Nähe der eingesetzten Polizeibeamten stand - nach Aktenlage etwa drei Meter entfernt - und darüber hinaus weitere Personengruppen anwesend waren, sodass für den Polizeibeamten F. ohne weiteres erkennbar war, dass seine Äußerung auch von umstehenden Personen mitgehört wird, und er sich in einem solchen Rahmen nicht unbefangen äußern kann (zu diesem Aspekt auch LG Aachen, Beschluss vom 15.1.2021, Az.: 60 Qs 52/20); vor dem Hintergrund des Schutzzwecks der Norm - die verfassungsrechtlich garantierte freie Entfaltung der Persönlichkeit durch Gewährleistung der Unbefangenheit der mündlichen Äußerung (MüKoStGB/Graf, a.a.O, § 201 Rn. 2) - ist eine den Bereich der Strafbarkeit erweiternde Auslegung des § 201 StGB nicht angezeigt.
  • LG Osnabrück, 24.09.2021 - 10 Qs 49/21

    Videoaufnahmen mit Mobiltelefonen bei Polizeieinsätzen

    Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2021 - 610 Qs 37/21
    Gemessen an diesen Kriterien ist das im Zuge einer im öffentlichen Verkehrsraum vorgenommenen Diensthandlung geäußerte Wort in faktischer Öffentlichkeit gesprochen, wenn dieser Ort - wie hier - frei zugänglich ist (vgl. hierzu auch LG Osnabrück, Beschluss vom 24.9.2021, Az.: 10 Qs 49/21; LG Kassel, Beschluss vom 23.9.2019, Az.: 2 Qs 111/19).
  • LG Hanau, 20.04.2023 - 1 Qs 23/22

    Zur Frage der "Nichtöffentlichkeit" der Äußerungen eines Polizeibeamten i.S.d. §

    Zum Teil wird eine den objektiven Tatbestand noch weiter einschränkende Auslegung als "faktische Öffentlichkeit" bei Personenkontrollen auch dann angenommen, wenn mit einer Kenntnisnahme durch Dritte gerechnet werden muss, beispielsweise also dann, wenn der betroffene Polizeibeamte sich lautstark äußert und daher anzunehmen sei, dass mehrere umstehende Personen das gesprochene Wort hören können (so: LG Kassel, Beschluss vom 23.09.2019 - 2 Qs 111/19, BeckRS 2019, 38252; LG Hamburg, Beschluss vom 21.12.2021 - 610 Qs 37/21 jug., BeckRS 2021, 44380).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2022 - 3 RVs 28/22

    Verstoß gegen Vermummungsverbot nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersammlG bei Absicht der

    Vom Sprecher unbemerkte Zuhörer können zu einer "faktischen Öffentlichkeit" führen, wenn die Äußerung unter Umständen erfolgt, nach denen mit einer Kenntnisnahme durch Dritte gerechnet werden muss (LG Kassel, Beschluss vom 23. September 2019, 2 Qs 111/19; LG Hamburg, Beschluss vom 21. Dezember 2021, 610 Qs 37/21; zuletzt OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Juni 2022, 1 OLG 2 Ss 62/21).
  • OLG Celle, 22.11.2023 - 1 ORs 7/23

    Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes während einer Versammlung

    Richtigerweise aber sind Worte im Sinne der Vorschrift öffentlich gesprochen, wenn sich ein Polizeibeamter bei einer Versammlung unter freiem Himmel an eine bestimmte Person oder einen bestimmten Personenkreis wendet, weil der Beamte nach den objektiv gegebenen Umständen nicht sicherstellen kann, dass seine Äußerung nicht durch umstehende Teilnehmer oder Passanten wahrgenommen wird (so auch die ganz überwiegende Ansicht: NK/Kargl aaO Rn. 9; Ullenboom, NJW 2020, 3108, 3110 [BGH 23.04.2020 - III ZR 251/17] ; Reuschel, NJW 2021, 17, 18; MK/Graf aaO Rn. 18; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 201 Rn. 9; Kudlich, JA 2023, 342 ff. Anm. zu OLG Düsseldorf, Urt. v. 4. November 2022 - 3 RVs 28/22 ; Kienzerle, FD-StrafR 2022, 446742 Anm. zu LG Hamburg, Beschl. v. 21. Dezember 2021 - 610 Qs 37/21; LG Osnabrück, Beschl. v. 24. September 2021 - 10 Qs 49/21, FD-StrafR 2021, 442512; LG Kassel, Beschl. v. 9. August 2019 - 273 Gs 2138/19 aaO Rn. 7 ff.).
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