Rechtsprechung
LG Hamburg, 22.01.2010 - 320 S 98/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Kein verbundenes Geschäft zwischen Verbraucherkreditvertrag und Restschuldversicherung, die aus diesem finanziert wird, wenn der Kreditnehmer nur versicherte Person und der Versicherungsnehmer bei der Restschuldversicherung der Kreditgeber ist
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 2010, 2080
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 10.12.2013 - 1 W 79/13
Darlehensvertrag und finanzierte Restschuldversicherung als verbundene Verträge
Bei einem Darlehensvertrag und einem Vertrag über eine mit Mitteln aus dem Darlehen finanzierte Arbeitslosigkeitsversicherung handelt es sich auch dann um zwei, nämlich verbundene Verträge i. S. d. § 358 ff. BGB, wenn als Versicherungsnehmer des Versicherungsvertrages die Bank bezeichnet ist, aber der Darlehensnehmer der Versicherte und Beitragspflichtige ist, den Obliegenheiten gegenüber der Versicherung treffen (Fortführung von BGH, Urteil vom 15.12.2009, BGHZ 184, 1; gegen LG Hamburg, Urteil vom 22.01.2010, WM 2010, 2080).c) Soweit das Landgericht Hamburg (Urt. v. 22.01.2010 - 320 S 98/09, WM 2010, 2080 [juris Rn. 18]) und ihm folgend weitere Amts- und Landgerichte, auf deren Entscheidungen sich die Klägerin bezieht, das Vorliegen eines verbundenen Geschäfts in einer vergleichbaren Vertragskonstellation abgelehnt hat, folgt der Senat dem nicht.
- OLG Düsseldorf, 12.11.2012 - 6 U 64/12
Umfang der Rückgewähr empfangener Zins- und Tilgungsleistungen durch die Bank …
a) Ein verbundenes Geschäft im Sinne der genannten Vorschrift liegt nämlich nur dann vor, wenn ein Verbraucher zwei verschiedene Willenserklärungen zur Begründung von zwei unterschiedlichen Vertragsverhältnissen abgegeben hat (LG Hamburg, WM 2010, 2080 f. = juris Rn 18; Staudinger/Kessal-Wulf, Bürgerliches Gesetzbuch, Neubearbeitung 2012, § 358 BGB Rn 23;… MüKoBGB/Habersack, 6. Auflage, § 358 BGB Rn 26). - OLG Düsseldorf, 04.12.2015 - 7 U 140/14
Rechte des Darlehensnehmers hinsichtlich Beiträgen zu einer als …
Eine Verpflichtung der Beklagten, etwaige Rückzahlungspflichten der Versicherer zu erfüllen, ergibt sich auch dann nicht aus § 359 BGB, wenn es sich bei dem Darlehensvertrag und dem Beitritt zu den Gruppenversicherungen um verbundene Verträge handeln sollte (dafür OLG Frankfurt ZIP 2014, 365; LG Mannheim EWiR 2012, 475 (Ls.);… wohl auch MüKoBGB-Habersack, 7. Aufl. 2016, § 358 Rn. 12 Fn. 40; dagegen LG Hamburg WM 2010, 2080;… BeckOK-BGB-Möller, Stand 01.05.2015, § 358 Rn. 13a;… JurisPK/BGB-Hönninger, 7. Aufl. § 358 Rn. 8; Schnauder, jurisPR-BKR 11/2014; Göhrmann, BKR 2014 409). - LG Nürnberg-Fürth, 28.05.2014 - 6 O 4326/13 Erforderlich ist jedoch, dass der Verbraucher an zwei rechtlich selbständigen Vertragsverhältnissen als Vertragspartei beteiligt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.11.2012, Az. I-6 U 64/12, juris; LG Hamburg WM 2010, 2080;… LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 27.12.2013, Az. 10 O 5948/13, juris).
- LG Düsseldorf, 01.03.2012 - 14c O 300/10
Rückzahlungsanspruch aus dem Darlehensvertrag wegen nicht wirksamer Kündigung des …
Denn der Beklagte ist nicht Partei des Restschuldversicherungsvertrages geworden, den die Klägerin als Versicherungsnehmerin für ihn als Beitragsschuldner abgeschlossen hat (vgl. LG Hamburg, WM 2010, Seite 2080 f.).