Rechtsprechung
LG Hamburg, 22.10.2009 - 327 O 144/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- info-it-recht.de
Rechtsmißbrauch durch Verband im Bereich des Glücksspielrechts bei ausschließlicher Verfolgung von Nichtmitgliedern und Duldung von Verstößen bei Mitgliedern
- kanzlei.biz
Von wegen im Namen der Allgemeinheit!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 8 Abs. 4 UWG
Ein abmahnender Verband handelt selbst wettbewerbswidrig, wenn er Rechtsverstöße bei Mitgliedern duldet - Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)
Ausschließliches Vorgehen eines Verbandes gegen staatliche Glücksspielanbieter rechtswidrig
- boesel-kollegen.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Verbandes bei ausschließer Verfolgung von Nichtmitgliedern
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Geltendmachung von Glücksspiel-Verstößen nur bei Nichtmitgliedern
Besprechungen u.ä. (2)
- beck-shop.de
, S. 25 (Entscheidungsbesprechung)
§ 8 IV UWG; §§ 4 I und IV, 5 II und III GlüStV
Klagen eines Glücksspiel-Verbandes, der nur gegen Außenstehende, vorwiegend staatliche Glücksspielanbieter vorgeht, sind rechtsmissbräuchlich (RA Dr. Caroline Cichon; GRUR-Prax 2010, 44) - cbh.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rechtsmissbräuchliche Ausübung einer Verbandsklagebefugnis
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.10.2009 - 327 O 144/09
- OLG Hamburg, 11.08.2011 - 3 U 145/09
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 11.08.2011 - 3 U 145/09
Lotto-Werbung auf Linienbussen verboten - Werbekampagne verstößt gegen …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.10.2009, Az. 327 O 144/09, abgeändert:.Das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 27, hat mit Urteil vom 22.10.2009, Az. 327 O 144/09, die Klage als unzulässig abgewiesen.
die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.10.2009 (Az. 327 O 144/09) zurückzuweisen.
- LG München I, 23.09.2010 - 17 HKO 21641/09
Wettbewerbsverstoß: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines …
In diesem Fall ist aber davon auszugehen, dass das Interesse der Allgemeinheit daran, dass ein Verband nicht auf Dauer angelegt in rechtsmissbräuchlicher Weise unter dem Deckmantel des Gemeinschutzes tätig werden kann, überwiegt (vgl. Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2009, Az. 327 O 144/09, Anlage B5).