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LG Hamburg, 22.10.2013 - 312 O 43/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Verbraucherzentrale NRW (Kurzinformation und Volltext)
Energielieferanten sind verpflichtet, Verbrauchern die Abrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums zu erteilen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.10.2013 - 312 O 43/13
- OLG Hamburg, 16.12.2015 - 10 U 27/13
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 15.04.2016 - 8 U 129/15
Verjährung von Entgeltansprüchen der Versorgungsunternehmen für Strom- und …
Es bestehen insoweit auch keine weiterreichenden unionsrechtlichen Vorgaben (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 22.10.2013 - 312 O 43/13, juris): Anhang I Abs. 1 lit. j der "Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG" (ABl. EU 2009 Nr. L 211 S. 55) bezieht sich allein auf den Zeitpunkt des Erhalts einer Abschlussrechnung im Falle eines Wechsels des Stromversorgers. - LG Hamburg, 22.10.2013 - (312 O 43/13 "dass die Kunden spätestens sechs Wochen nach einem Wechsel des Erdgasversorgers eine Abschlussrechnung erhalten" 312 0 43/13 id Urteil vom 22.10.2013 : \.
312 0 43/13 i 7 Urteil vom 22.10.2013 : \.
Die Regelung des § 40 IV EnWG begründet auch nicht - wie die Beklagte meint - lediglich einer Obliegenheit weil der Gesetzestext lautet: "Lieferanten müssen sicherstellen [...]" (Hervorhebung durch das Gericht) und eine verpflichtende 312 0 43/13 .