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   LG Hamburg, 23.03.2011 - 318 S 72/10   

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https://dejure.org/2011,47017
LG Hamburg, 23.03.2011 - 318 S 72/10 (https://dejure.org/2011,47017)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.03.2011 - 318 S 72/10 (https://dejure.org/2011,47017)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. März 2011 - 318 S 72/10 (https://dejure.org/2011,47017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Anspruch auf sofortige Abberufung der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03

    Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2011 - 318 S 72/10
    Ein Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die übrigen Eigentümer auf sofortige Abberufung der Verwaltung besteht nur, wenn der hierfür genannte Grund so schwerwiegend ist, dass dieser auch unter Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraumes der Gemeinschaft ein solches Gewicht hat, dass eine andere Entscheidung als die sofortige Abberufung der Verwaltung nicht vertretbar wäre (OLG Celle, NZM 1999, 841; OLG Schleswig, ZMR 2007, 485; OLG Rostock, a.a.O.; a. A.: OLG Düsseldorf, NZM 2002, 487; OLG Hamm, NZM 2004, 504).
  • OLG Celle, 19.05.1999 - 4 W 49/99

    Unwirksamkeit von Jahresabrechnungen für eine Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2011 - 318 S 72/10
    Ein Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die übrigen Eigentümer auf sofortige Abberufung der Verwaltung besteht nur, wenn der hierfür genannte Grund so schwerwiegend ist, dass dieser auch unter Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraumes der Gemeinschaft ein solches Gewicht hat, dass eine andere Entscheidung als die sofortige Abberufung der Verwaltung nicht vertretbar wäre (OLG Celle, NZM 1999, 841; OLG Schleswig, ZMR 2007, 485; OLG Rostock, a.a.O.; a. A.: OLG Düsseldorf, NZM 2002, 487; OLG Hamm, NZM 2004, 504).
  • OLG Rostock, 20.05.2009 - 3 W 181/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Abberufung

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2011 - 318 S 72/10
    Die Befassung der Eigentümerversammlung wäre damit ersichtlich unnötig und deshalb unzumutbar, so dass der Kläger auch ohne Vorbefassung der Eigentümerversammlung klagen konnte vgl. (BayObLG, NZM 2003, 905; OLG Rostock, ZMR 2010, 223).
  • OLG München, 25.08.2009 - 32 W 2033/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung im Streit um die Beendigung des

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2011 - 318 S 72/10
    Die Kammer folgt der Auffassung, dass das Einzelinteresse des anfechtenden Wohnungseigentümers nicht in der Gesamtvergütung des Verwalters für den Bestellungszeitraum besteht, sondern in dem von ihm zu tragenden Anteil an den Verwalterkosten (ohne weitere Zuschläge) (vgl. OLG München, NZM 2010, 246; Kammer, Beschluss vom 15.04.2010 - 318 T 21/10 und vom 4.2.2011, 318 S 91/10).
  • OLG Schleswig, 08.11.2006 - 2 W 137/06

    Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Abberufung des Verwalters

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2011 - 318 S 72/10
    Ein Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die übrigen Eigentümer auf sofortige Abberufung der Verwaltung besteht nur, wenn der hierfür genannte Grund so schwerwiegend ist, dass dieser auch unter Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraumes der Gemeinschaft ein solches Gewicht hat, dass eine andere Entscheidung als die sofortige Abberufung der Verwaltung nicht vertretbar wäre (OLG Celle, NZM 1999, 841; OLG Schleswig, ZMR 2007, 485; OLG Rostock, a.a.O.; a. A.: OLG Düsseldorf, NZM 2002, 487; OLG Hamm, NZM 2004, 504).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2002 - 3 Wx 8/02

    Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund trotz Billigung des

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2011 - 318 S 72/10
    Ein Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die übrigen Eigentümer auf sofortige Abberufung der Verwaltung besteht nur, wenn der hierfür genannte Grund so schwerwiegend ist, dass dieser auch unter Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraumes der Gemeinschaft ein solches Gewicht hat, dass eine andere Entscheidung als die sofortige Abberufung der Verwaltung nicht vertretbar wäre (OLG Celle, NZM 1999, 841; OLG Schleswig, ZMR 2007, 485; OLG Rostock, a.a.O.; a. A.: OLG Düsseldorf, NZM 2002, 487; OLG Hamm, NZM 2004, 504).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen -

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2011 - 318 S 72/10
    Die Befassung der Eigentümerversammlung wäre damit ersichtlich unnötig und deshalb unzumutbar, so dass der Kläger auch ohne Vorbefassung der Eigentümerversammlung klagen konnte vgl. (BayObLG, NZM 2003, 905; OLG Rostock, ZMR 2010, 223).
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