Rechtsprechung
   LG Hamburg, 23.03.2018 - 328 O 509/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,62885
LG Hamburg, 23.03.2018 - 328 O 509/14 (https://dejure.org/2018,62885)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.03.2018 - 328 O 509/14 (https://dejure.org/2018,62885)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. März 2018 - 328 O 509/14 (https://dejure.org/2018,62885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,62885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 134 InsO, Art 3 Abs 1 EGV 1346/2000, Art 4 Abs 2 S 2 Buchst m EGV 1346/2000
    Grenzüberschreitende Insolvenz: Internationale Zuständigkeit bei Insolvenzanfechtungsklage gegen Gläubiger in anderem Mitgliedstaat; auf Insolvenzanfechtung anwendbares Recht; Anfechtbarkeit einer Zahlung des Insolvenzschuldners auf eine fremde Schuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2018 - 328 O 509/14
    Einer Partei sind lediglich solche nicht nur geringfügigen Verzögerungen zuzurechnen, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter Prozessführung hätten vermeiden können (BGH, Urteil v. 12.07.2006, IV ZR 23/05, juris Rn. 17).

    Er durfte in dieser prozessualen Situation vielmehr erwarten, dass das Gericht im Weiteren das Zustellungsverfahren in eigener Zuständigkeit ordnungsgemäß betreibt (BGH, Urteil v. 12.07.2006, IV ZR 23/05, juris Rn. 23).

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2018 - 328 O 509/14
    Bereits in der Nichtzahlung einer einzigen, für die Verhältnisse des Schuldners nicht unerheblichen Schuld kann die Zahlungseinstellung zum Ausdruck kommen (BGHZ 149, 178, 185 = ZInsO 2002, 29, 30), wobei regelmäßig von Zahlungseinstellung auszugehen ist, wenn im fraglichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden, die bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind (BGH, ZInsO 2011, 1410, Tz. 12).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die T. im Zeitraum November 2010 bis Februar 2011 noch Zahlungen in beträchtlichem Umfang - nach dem streitigen Vortrag des Klägers in einer Höhe von etwa 2.000.000,00 ? - vorgenommen hat (vgl. BGHZ 149, 178, 188 = ZInsO 2002, 29, 31).

  • BGH, 19.01.2012 - IX ZR 2/11

    Insolvenzanfechtung: Umsatzsteuerzahlung bei umsatzsteuerlicher Organschaft;

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2018 - 328 O 509/14
    Nur in diesem Fall läge eine entgeltliche Leistung vor (BGH, Urteil vom 19.01.2012, IX ZR 2/11, juris, Rn. 35).
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 39/06

    Insolvenzanfechtungsklage - europarechtliche internationale Zuständigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2018 - 328 O 509/14
    Für Insolvenzanfechtungsklagen gegen Gläubiger in anderen Mitgliedstaaten sind die Gerichte desjenigen Mitgliedstaats zuständig, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist (EuGH NJW 2009, 2189, 2190; BGH NJW 2009, 2215, 2216).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-339/07

    Seagon - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Insolvenzverfahren -

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2018 - 328 O 509/14
    Für Insolvenzanfechtungsklagen gegen Gläubiger in anderen Mitgliedstaaten sind die Gerichte desjenigen Mitgliedstaats zuständig, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist (EuGH NJW 2009, 2189, 2190; BGH NJW 2009, 2215, 2216).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht