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   LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11   

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https://dejure.org/2012,23258
LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11 (https://dejure.org/2012,23258)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.05.2012 - 318 S 198/11 (https://dejure.org/2012,23258)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 318 S 198/11 (https://dejure.org/2012,23258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 20 Abs 2 WoEigG, § 21 Abs 4 WoEigG, § 21 Abs 8 WoEigG, § 43 Nr 1 WoEigG, § 195 BGB
    Wohnungseigentumssache: Verwirkung und Verjährung des Anspruchs des Wohnungseigentümers auf Bestellung eines Verwalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerichtliche Bestellung eines WEG-Verwalters

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch eines Eigentümers auf Bestellung eines Verwalters unterliegt nicht der Verjährung, §§ 20 Abs. 2, 21 Abs. 4 und 8 WEG, 195, 199 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerblicher WEG-Verwalter muss rechtskundig sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Gewerblicher WEG-Verwalter muss rechtskundig sein!

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Bestellung eines Verwalters durch das Gericht

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Bestellung eines Hausverwalters

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerblicher WEG-Verwalter muss rechtskundig sein! (IMR 2013, 1013)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verjährt der Anspruch auf Bestellung einer Verwaltung? (IMR 2013, 1012)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 889
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 146/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Abberufung eines untauglichen Verwalters

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11
    a) Das Amtsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass jeder Eigentümer für den Fall, dass in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Verwalter nicht bestellt ist, ohne weitere Darlegung von Tatsachen nach § 43 Nr. 1 WEG die gerichtliche Bestellung eines Verwalters verlangen kann, und zwar gestützt auf die §§ 21 Abs. 4 und 8 WEG (vgl. dazu nur BGH, NZM 2011, 630 f.).

    Ferner kann jeder Eigentümer jederzeit die Bestellung eines Verwalters verlangen (BGH, NZM 2011, 630 f.).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11
    Zwar sind von einem gewerblichen WEG-Verwalter nicht die Kenntnisse eines Volljuristen zu verlangen (vgl. LG Berlin, NZM 2009, 551; LG Karlsruhe, NZM 2012, 279), aber der Umstand, dass die Fa. S Immobilien GmbH trotz der Anerkennung der (Teil-)Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft "im Ganzen" (vgl. dazu nur BGH, B. v. 02.06.2005 - V ZB 32/05, NJW 2005, 2061) sich darauf eingelassen hat, nur für einzelne Einheiten unter Ausschluss anderer tätig zu werden, spricht für sich genommen schon nicht dafür, von vornherein von einer in jedem Fall geeigneten Verwaltung auszugehen.
  • LG Berlin, 17.02.2009 - 55 T 34/08

    Verpflichtung eines Wohnanlagenverwalters zur Kostentragung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11
    Zwar sind von einem gewerblichen WEG-Verwalter nicht die Kenntnisse eines Volljuristen zu verlangen (vgl. LG Berlin, NZM 2009, 551; LG Karlsruhe, NZM 2012, 279), aber der Umstand, dass die Fa. S Immobilien GmbH trotz der Anerkennung der (Teil-)Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft "im Ganzen" (vgl. dazu nur BGH, B. v. 02.06.2005 - V ZB 32/05, NJW 2005, 2061) sich darauf eingelassen hat, nur für einzelne Einheiten unter Ausschluss anderer tätig zu werden, spricht für sich genommen schon nicht dafür, von vornherein von einer in jedem Fall geeigneten Verwaltung auszugehen.
  • OLG Hamm, 28.10.2003 - 15 W 203/02

    Zuziehung eines Rechtsanwalts zur Eigentümerversammlung; Überlassung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11
    Eine Entscheidung - auch im Rahmen von § 21 Abs. 8 WEG - entspricht dann "billigem Ermessen", wenn sie den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung entspricht, also auf eine solche Maßnahme für die Gemeinschaft gerichtet ist, die dem geordneten Zusammenleben innerhalb der Gemeinschaft dient und die dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entspricht (vgl. zu diesem Begriff etwa OLG Hamm, NJW-RR 2004, 1310,1311).
  • LG Karlsruhe, 15.09.2011 - 11 T 302/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Verkündung eines rechtswidrigen Beschlusses durch den

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11
    Zwar sind von einem gewerblichen WEG-Verwalter nicht die Kenntnisse eines Volljuristen zu verlangen (vgl. LG Berlin, NZM 2009, 551; LG Karlsruhe, NZM 2012, 279), aber der Umstand, dass die Fa. S Immobilien GmbH trotz der Anerkennung der (Teil-)Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft "im Ganzen" (vgl. dazu nur BGH, B. v. 02.06.2005 - V ZB 32/05, NJW 2005, 2061) sich darauf eingelassen hat, nur für einzelne Einheiten unter Ausschluss anderer tätig zu werden, spricht für sich genommen schon nicht dafür, von vornherein von einer in jedem Fall geeigneten Verwaltung auszugehen.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11
    Das ist - wie hier - dann der Fall, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen, also Anlass für die Entwicklung höchstrichterlicher Leitsätze besteht, weil es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. dazu nur BGH, NJW 2003, 1943, 1945 m.w.N.).
  • BGH, 22.06.1990 - V ZR 3/89

    Behandlung einer Durchfahrt zwischen zwei benachbarten Grundstücken als

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11
    Die verjährungsrechtliche Behandlung dieses Rechts bzw. Anspruchs ist daher vergleichbar mit derjenigen von Ansprüchen, die auf die Unterlassung wiederkehrender Störungen gerichtet ist (vgl. dazu BGH, NJW 1990, 2555, 2556).
  • BGH, 08.12.1992 - X ZR 123/90

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Antrag an internationale Handelskammer zur

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11
    Den Verjährungsvorschriften liegt der Gedanke zugrunde, dass gewisse tatsächliche Zustände, die längere Zeit hindurch unangefochten bestanden haben, im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit als zu Recht bestehend anerkannt werden (BGH, NJW-RR 1993, 1059, 1060).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 136/97

    Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11
    Auch sind insoweit Gesichtspunkte des Schuldnerschutzes von Bedeutung (BGH, NJW 1998, 1058, 1059).
  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 104/09

    Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11
    Auch in Ansehung des Umstandes, dass der Anspruch eines jeden Eigentümers auf jederzeitige Bestellung einer Verwaltung (auch) der Regelung des § 21 Abs. 4 WEG entnommen wird (s.o.) und insoweit in Anlehnung an die mietrechtliche Rechtsprechung des BGH (vgl. Urt. v. 17.2. 2010 - VIII ZR 104/09, NZM 2010, 235) erwogen wird, ob nicht auch der Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung unverjährbar ist (so etwa AG Köln, ZMR 2011, 675; Schmid, IMR 2010, 360; Dötsch, in: Timme, a.a.O., § 14, Rn. 57; a.A. etwa Kammer, Urt. v. 30.11.2011 - 318 S 81/11 [unveröffentlicht]), hält die Kammer eine anderweitige Betrachtung nicht für geboten.
  • LG Düsseldorf, 22.10.2009 - 19 S 40/09

    Unzulässigkeit der Bestellung von "Teilverwaltern"

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2000 - 3 Wx 51/00

    Ermessensausübung bei Auswahl gerichtlich bestellter Notverwalter

  • AG Köln, 29.06.2010 - 202 C 102/09

    Wohnungseigentümer haben die Einhaltung der gültigen Brandschutzvorschriften und

  • OLG Zweibrücken, 16.09.2010 - 3 W 132/10

    Wohnungseigentum: Verfahrensart bei gerichtlicher Ermächtigung eines

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09

    Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den

  • AG Hamburg-Bergedorf, 07.07.2016 - 407a C 5/15

    Nachträglicher eigenmächtiger Einbau eines Fensters = bauliche Veränderung?

    Vielmehr ist auch der hier in Rede stehende Anspruch auf Herstellung ordnungsgemäßer Zustände unverjährbar (so Merle in: Bärmann, WEG, 13. Auflage 2015, § 21 Rn. 68 m.w.N.; Hogenschurz in: Jennißen, WEG, 4. Auflage 2015, § 22 Rn. 7; AG Köln, Urteil vom 29.06.2010, 202 C 102/09; vgl. a. BGH, Urteil vom 27.04.2012, NJW-RR 2012, 910; LG Hamburg, Urteil vom 23.05.2012, 318 S 198/11; LG Köln, Urteil vom 30.6.2011, 29 S 263/10; LG Itzehoe, Urteil vom 14.10.2014, 11 S 13/14).
  • AG Essen-Steele, 03.05.2023 - 21 C 21/22

    Anforderungen an Tagesordnung bei Bestellung eines Verwalters

    a) Die Klägerin kann von der Beklagten grundsätzlich die Bestellung einer Verwaltung verlangen (vgl. BGH, Urt. v. 10.06.2011 - V ZR 146/10; LG Hamburg, Urteil v. 23.5. 2012 - 318 S 198/11, LG Berlin, Urt. v. 17.06.2008 - 55 S 23/08), nachdem die Wohnungseigentümergemeinschaft derzeit jedenfalls ohne Verwaltung ist.
  • LG Hamburg, 20.01.2016 - 318 S 99/15

    Wohnungseigentumssache: Voraussetzungen für eine gerichtliche Bestellung des

    Die Klage auf Bestellung eines Verwalters durch das Gericht ist aber nur dann zulässig, wenn ihr der Versuch vorausgegangen ist, eine Verwalterbestellung durch die Gemeinschaft zu erreichen (Kammer, Urteil vom 23.05.2012 - 318 S 198/11, ZMR 2012, 889, Rn. 23, zitiert nach juris; Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 26 Rdnr. 140).
  • AG Delbrück, 25.10.2019 - 2 C 283/18

    Jeder Eigentümer kann Bestellung eines Verwalters erzwingen

    Somit besteht auch bei einer seit jeher selbst verwalteten Gemeinschaft weiterhin der Anspruch auf Einsetzung eines externen Verwalters (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 23.05.2012, Az. 318 S 198/11).
  • AG Hamburg-Harburg, 07.09.2020 - 645 C 117/19

    Gerichtliche Einsetzung eines externen Verwalters

    Die Beklagten haben sich auch nicht geweigert, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, um über die Wahl eines Verwalters abzustimmen (anders als im Fall, der dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23.05.2012, 318 S 198/11, zugrunde lag, dort Rn. 23).
  • AG Düsseldorf, 21.06.2017 - 25 T 173/17
    Ein solches wäre nur dann gegeben, wenn sie im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren versucht hätte, die Eigentümerversammlung - entsprechend dem Selbstorganisationsrecht der Gemeinschaft - mit ihrem Anliegen vor zu befassen (KG ZMR 2012, 889; LG Hamburg, ZMR 2016, 724).
  • AG Niebüll, 09.03.2023 - 18 C 10/23

    Einstweilige Verfügung; Verwalterbestellung

    Dies beinhaltet auch einen unverjährbaren Anspruch auf Bestellung eines Verwalters (BGH NZM 2011, 630 Rn. 11; LG Hamburg ZWE 2013, 34 = BeckRS 2012, 17576; OLG Köln NZM 2003, 244).
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