Rechtsprechung
LG Hamburg, 23.05.2013 - 312 O 390/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hamburg
§ 3 UWG, § 4 Nr 10 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 712 Abs 1 ZPO, § 712 Abs 2 ZPO
Wettbewerbsverstoß: Anbieten und Verbreiten von Cheatbots- Computerprogrammen für Online-Spiele; Schuldnerschutzantrag gegen die Erklärung eines Unterlassungstitels für vorläufig vollstreckbar) - R&W Online
Behinderungswettbewerb durch Vertrieb von Bot-Programm für Computerspiel
- spielerecht.de
- bossland-gmbh.com
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
World of Warcraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Spielerecht - Cheats, Bots & Co.: Rechtsfragen rund um Online-Computerspiele
Besprechungen u.ä. (2)
- spielerecht.de (Entscheidungsbesprechung)
Spielregeln sind keine AGB
- klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)
Angebot von Bots für World of Warcraft verstößt gegen Wettbewerbsrecht
Sonstiges
- kaesler.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Richtigstellung eines verbreiteten Gerüchts
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.05.2013 - 312 O 390/11
- LG Leipzig, 15.07.2014 - 5 O 1155/13
- OLG Hamburg, 06.11.2014 - 3 U 86/13
- OLG Dresden, 20.01.2015 - 14 U 1127/14
- BGH, 06.10.2016 - I ZR 25/15
- OLG Dresden, 29.12.2016 - 14 W 1025/16
- BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14
- OLG Dresden, 20.03.2017 - 14 W 1025/16
- BVerfG, 29.06.2017 - 1 BvR 1021/17
- BVerfG, 13.04.2022 - 1 BvR 1021/17
Papierfundstellen
- MMR 2013, 725
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14
Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells - …
Das Landgericht hat der Klage mit den Hauptanträgen stattgegeben (LG Hamburg, WRP 2013, 1083). - OLG Hamburg, 06.11.2014 - 3 U 86/13
Unlauterer Vertrieb von Automatisierungssoftware bei World of Warcraft - …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, ZK 12, vom 23. Mai 2013, Az.: 312 O 390/11, wird - soweit die Klage in der Berufungsinstanz nicht bereits zurückgenommen worden ist - zurückgewiesen.Mit Urteil vom 23. Mai 2013, Az. 312 O 390/11, hat das Landgericht der Klage - soweit sie noch aufrechterhalten worden war - stattgegeben.
das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. Mai 2013, Az. 312 O 390/11, abzuändern und die Klage abzuweisen.
- LG Hamburg, 28.08.2018 - 312 O 32/13
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Anbietens einer …
Nachdem den Beklagten mit Urteil der Kammer vom 23.5.2013 (312 O 390/11) die Verwendung einer Automatisierungssoftware für World of Warcraft verboten wurde, boten die Beklagten in Deutschland ab dem 4.9.2013 eine modifizierte Version unter der Bezeichnung "H.DE" an (Anlagen K 46 und K 47).Wegen der Funktionalitäten "ArchaeologyBuddy" und "BGBuddy" wurde im Verfahren 312 O 390/11 von der Kammer am 8.1.2016 ein Ordnungsgeld festgesetzt.
Mit der Klageerweiterung vom 7.4.2016 werden gleichlautende Ansprüche für das Online-Spiel World of Warcraft geltend gemacht, soweit diese nicht bereits vom Urteil der Kammer vom 23.5.2013 (312 O 390/11) in der Fassung des Tenors aus dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 6.11.2014 (3 U 86/13) erfasst sind.
Dies ergibt sich u.a. aus den Anlagen K 66 und K 67. Auch war die Benutzung von Warden und TripWire bereits Gegenstand des World of Warcraft Verfahrens vor dem BGH, das im Jahr 2011 vor dem Landgericht begann (312 O 390/11).
Die Funktionalitäten "Mixed Mode" und "Party Bot" sind nicht kerngleich mit den Funktionalitäten im Verfahren 312 O 390/11, weil sie weder das automatische Suchen und Absolvieren von Aufgaben noch das automatische Sammeln von virtuellen Gegenständen betreffen.
Der diesbezügliche Vortrag wurde bereits im vorangegangenen Verfahren 312 O 390/11 gehalten (…vgl. Urteil der Kammer vom 23.5.2013, Anlage K 41, S. 18), so dass auch insoweit auf die Ausführungen des BGH Bezug genommen werden kann (…Rz. 76):.
- LG Hamburg, 04.03.2014 - 312 O 192/13
Wettbewerbsverstoß: Gezielte Behinderung eines Computerspielvertreibers durch …
Die Parteien streiten und haben gestritten in verschiedenen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg (u.a. Az. 312 O 390/11; 312 O 322/12 und 312 O 32/13), vor dem Landgericht München I und vor dem Landgericht Köln (Az. 31 O 594/12). - LG Köln, 01.08.2013 - 31 O 594/12 Zudem hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 23.05.2013 (Az.: 312 O 390/11) der Klägerin auf Antrag der Muttergesellschaft der Beklagten das Angebot und die Verbreitung sog. World of Warcraft Bots verboten.