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   LG Hamburg, 23.05.2016 - 325 O 22/16   

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https://dejure.org/2016,42519
LG Hamburg, 23.05.2016 - 325 O 22/16 (https://dejure.org/2016,42519)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.05.2016 - 325 O 22/16 (https://dejure.org/2016,42519)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. Mai 2016 - 325 O 22/16 (https://dejure.org/2016,42519)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 13 BGB, § 242 BGB, § 312c BGB, § 312g BGB, § 328 BGB
    Maklervertrag in Form eines Fernabsatzgeschäftes: Drittbegünstigende Wirkung einer Maklerklausel in einem Grundstückskaufvertrag; Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kaufvertragliche Maklercourtage, Vertrag zugunsten Dritter

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Absenden einer E-Mail ist kein Nachweis für deren Zugang!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

    B.-i..de, eine Adresse der Klägerin, übersandt.

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsbelehrung durch Internetportal: Gefahr für den Provisionsanspruch des Maklers! (IMR 2017, 119)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Heilt eine Maklerklausel eine unterbliebene bzw. nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung? (IMR 2017, 120)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 19.06.1995 - 18 U 194/94

    Provisionsanspruch des Immobilienmaklers aufgrund einer Provisionsklausel in

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2016 - 325 O 22/16
    Denn die Übersendung der Vertragsabschrift an den Makler wird in der Regel den Zweck haben, dem Makler die Verfolgung eigener Ansprüche zu ermöglichen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 19.6.1995 - 18 U 194/94, NJW-RR 1996, 627).
  • BGH, 22.12.1976 - IV ZR 52/76

    Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision - Voraussetzungen des Anspruchs

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2016 - 325 O 22/16
    Eine drittbegünstigende Wirkung einer solchen Klausel soll allerdings dann anzunehmen sein, wenn die Parteien eines Kaufvertrags eine Maklerklausel schließen, obwohl eine Maklertätigkeit, die zu einem Provisionsanspruch geführt haben kann, unzweifelhaft nicht vorliegt (BGH, Urt. v. 22.12.1976 - IV ZR 52/76, NJW 1977, 582).
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2016 - 325 O 22/16
    Die negative Formulierung lässt erkennen, dass das Handeln einer natürlichen Person regelmäßig als Verbraucherhandeln anzusehen ist, es sei denn, dass Umstände vorliegen, wonach das Handeln eindeutig einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zuzuordnen ist (BGH, Urt. v. 30.9.2009 - VIII ZR 7/09, NJW 2009, 3780).
  • OLG Köln, 05.12.2006 - 3 U 167/05

    Elektronischer Geschäftsverkehr - Nachweis für den Zugang einer E-Mail

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2016 - 325 O 22/16
    Es begründet nicht einmal einen Anscheinsbeweis dafür (OLG Köln, Urt. v. 5.12.2006 - 3 U 167/05, juris; Singer in Staudinger, BGB, 13. Bearb. (2012), § 130 BGB Rn. 110).
  • VG Karlsruhe, 08.02.2013 - 8 K 1153/12

    Entschädigung eines Schwerbehinderten wegen Nichteinladung zu einem

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2016 - 325 O 22/16
    Das Absenden einer E-Mail stellt keinen Nachweis für deren Zugang dar (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 27.11.2012, 15 Ta 206/12, AE 2013, 52).
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