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   LG Hamburg, 23.05.2017 - 302 O 395/16   

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LG Hamburg, 23.05.2017 - 302 O 395/16 (https://dejure.org/2017,20081)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.05.2017 - 302 O 395/16 (https://dejure.org/2017,20081)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 302 O 395/16 (https://dejure.org/2017,20081)
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  • OLG Saarbrücken, 15.10.2003 - 5 U 300/03

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch falsche

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2017 - 302 O 395/16
    Die Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls haben den Sinn, den Versicherer in die Lage zu versetzten, sachgemäße Entschließungen über die Behandlung des Versicherungsfalls zu treffen, ihm unnötige Kosten zu sparen und ihn vor Fehlentscheidungen zu bewahren (Stiefel/Maier-Maier AKB E Rn. 2 m.w.N. aus der Rspr.) aber auch Verdachtsmomenten nachzugehen, die gegen die Berechtigung der geltend gemachten Forderung sprechen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.10.2003, Az. 5 U 300/03, abrufbar bei juris; Stiefel/Maier-Maier AKB E.1 Rn. 21).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 6/06

    Obliegenheitsverletzung durch den Versicherten

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2017 - 302 O 395/16
    Vorsatz ist dabei auch gegeben, wenn der Handelnde die Augen vor der Schädigungsmöglichkeit verschließt oder "ins Blaue hinein" handelt, ohne das Risiko des Erfolgseintritts nachzuprüfen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.07.2006, Az. 5 U 6/06, VersR 2007, 532 m.w.N.).
  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2017 - 302 O 395/16
    Es ist ausreichend, dass er einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, etwa indem er weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Beschluss vom 04.05.2009, Az. IV ZR 62/07, abrufbar bei juris).
  • LG Bonn, 12.11.2013 - 10 O 151/13

    Entschädigung aus einer Vollkaskoversicherung wegen Diebstahls eines PKW im Falle

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2017 - 302 O 395/16
    Es genügt eine Belehrung auf dem Schadensanzeigeformular, die drucktechnisch hervorgehoben ist (LG Bonn, Urteil vom 12.11.2013, Az. 10 O 151/13, RuS 2014, 449).
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