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   LG Hamburg, 23.06.2017 - 308 O 264/15   

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https://dejure.org/2017,30371
LG Hamburg, 23.06.2017 - 308 O 264/15 (https://dejure.org/2017,30371)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.06.2017 - 308 O 264/15 (https://dejure.org/2017,30371)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juni 2017 - 308 O 264/15 (https://dejure.org/2017,30371)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 826 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 263 StGB, § 264a StGB, § 50 ZPO
    Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche aus einer Kapitalbeteiligung an Rohstoffförderrechten; Anforderungen an die Annahme einer sittenwidrigen Schädigung bei einer Kapitalbeteiligung; Parteifähigkeit einer erloschenen juristischen Person

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Hamburg, 17.01.2017 - 327 O 249/16

    Schadensersatz aufgrund einer Kapitalanlage in Gestalt von Beteiligungen an

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 308 O 264/15
    Dies widerspricht der Behauptung des Klägers, dass "Working Interests" als verkehrsfähige Rechtspositionen nicht existierten (so auch LG Hamburg, 327 O 249/16, Urteil vom 17.1.2017 in einem Parallelverfahren).
  • BGH, 23.06.2016 - III ZR 308/15

    Haftung aus Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht über Innenprovisionen

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 308 O 264/15
    Erst dies würde eine Aufklärungspflicht begründen, da hierdurch eine geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage gegeben wäre (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2004, III ZR 359/02, juris Rn. 32 ff.; BGH NJW 2016, 3024 = BKR 2016, 335 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.2015 - VI ZR 463/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Deliktshaftung verantwortlicher Personen

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 308 O 264/15
    Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder einer Gesellschaft haften nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn das von ihnen ins Werk gesetzte Geschäftsmodell der Gesellschaft von vornherein auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegt ist, es sich mithin um ein "Schwindelunternehmen" handelt (BGH MDR 2015, 1363).
  • BGH, 06.12.2011 - XI ZR 401/10

    Darlehensvertrag zur Finanzierung einer mittelbaren Beteiligung an einem

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 308 O 264/15
    Davon, dass die in Anlage A2 enthaltene Widerrufsbelehrung dem Kläger ein vertragliches Widerrufsrecht einräumen wollte, bestehen keine Anhaltspunkte (vgl. auch BGH WM 2012, 262 Rn. 15 ff.).
  • OLG Celle, 29.05.2012 - 6 U 15/12

    Fortbestehen einer in England nicht mehr existierenden Gesellschaft mit

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 308 O 264/15
    Dabei kann dahinstehen, ob das Erlöschen der Beklagten zu 1) ohne Einfluss auf die Vertretungsbefugnis des Beklagten zu 2) wäre (so aber OLG Celle, NZG 2012, 738).
  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 308 O 264/15
    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (BGH NJW 2014, 1098).
  • KG, 17.03.2014 - 20 U 254/12

    Beendigung der Parteifähigkeit einer nach englischem Recht gegründeten Limited;

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 308 O 264/15
    a) Für die nach § 50 ZPO zu beurteilende Frage der Parteifähigkeit (vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO, Einl., Rn. 107) genügt bereits die schlüssige Behauptung des Klägers, die (ausländische) Gesellschaft verfüge im Inland noch über Vermögen, das keinem anderen Rechtsträger zugeordnet ist (vgl. KG, NZG 2014, 901).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 308 O 264/15
    Erst dies würde eine Aufklärungspflicht begründen, da hierdurch eine geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage gegeben wäre (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2004, III ZR 359/02, juris Rn. 32 ff.; BGH NJW 2016, 3024 = BKR 2016, 335 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 308 O 264/15
    Aus § 246 ZPO folgt, dass der Rechtsstreit auch bei Erlöschen der Beklagten zu 1) mit der Folge des Verlusts der Vertretungsmacht ihres Präsidenten weiterzuführen ist, ohne dass es etwa der Bestellung eines Prozesspflegers oder Nachtragsliquidators bedürfte (vgl. BGHZ 121, 263), da die Beendigung der Gesellschaft erst stattgefunden hat, nachdem sich der Prozessbevollmächtigte für beide Beklagte bestellt hatte.
  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 308 O 264/15
    Denn auch eine erloschene juristische Person wird insoweit als fortbestehend betrachtet, als sie noch über inländisches Vermögen verfügt (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 115, 116).
  • BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78

    Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit

  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

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